13.07.2015 Aufrufe

Allgemeine Hinweise - Verwaltungsakademie Berlin - Berlin.de

Allgemeine Hinweise - Verwaltungsakademie Berlin - Berlin.de

Allgemeine Hinweise - Verwaltungsakademie Berlin - Berlin.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verwaltungsfachangestellte/r Seite 13zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung <strong>de</strong>r Fertigkeiten und Kenntnisse <strong>de</strong>r Berufsbildposition3 Informations- und Kommunikationssystemefortzuführen.(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäßAnlage 1 Abschnitt 1 <strong>de</strong>r Berufsbildposition7 <strong>Allgemeine</strong>s Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrenzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung <strong>de</strong>r Fertigkeiten und Kenntnisse <strong>de</strong>r Berufsbildpositionen1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei <strong>de</strong>r Arbeit,1.4 Umweltschutz,2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,3 Informations- und Kommunikationssystemefortzuführen.FACHRICHTUNG BUNDESVERWALTUNGDrittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung <strong>de</strong>r Fertigkeiten undKenntnisse gemäß Anlage 1 <strong>de</strong>r BerufsbildpositionenI. 1 5.1 Betriebliche Organisation,I. 5.3 Rechnungswesen, Lernziele b und e,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung <strong>de</strong>r Fertigkeiten und Kenntnisse <strong>de</strong>r BerufsbildpositionenI. 1.4 Umweltschutz,I. 2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,I. 3 Informations- und Kommunikationssysteme,I. 5.3 Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,fortzuführen.(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäßAnlage 1 <strong>de</strong>r BerufsbildpositionII. 21.3 Personalwirtschaftzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung <strong>de</strong>r Fertigkeiten und Kenntnisse <strong>de</strong>r BerufsbildpositionenI. 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei <strong>de</strong>r Arbeit,I. 2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,I. 3 Informations- und Kommunikationssysteme,I. 6 Personalwesenfortzuführen.(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäßAnlage 1 <strong>de</strong>r BerufsbildpositionenII. 1.1II. 1.2Fallbezogene Rechtsanwendung,Verwaltungshan<strong>de</strong>ln in Arbeitsgebieten <strong>de</strong>s Ausbildungsbetriebeszu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung <strong>de</strong>r Fertigkeiten und Kenntnisse <strong>de</strong>r BerufsbildpositionenI. 3 Informations- und Kommunikationssysteme,I. 4 Kommunikation und Kooperation,I. 7 <strong>Allgemeine</strong>s Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrenfortzuführen.QUELLE: BUNDESGESETZBLATT, JAHRGANG 1999, TEIL I, NR.26, 31. MAI 1999, SEITEN 1029 – 10371 Abschnitt 12 Abschnitt 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!