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Allgemeine Hinweise - Verwaltungsakademie Berlin - Berlin.de

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Verwaltungsfachangestellte/r Seite 23VerwaltungstechnikHaushaltswesen<strong>Berlin</strong>er VerfassungsrechtEinführung in die InformationstechnikBürgerorientiertes Verwaltungshan<strong>de</strong>lnArbeitsrechtBeamtenrechtSozialhilferechtPolizei- und OrdnungsrechtRepetitorium StaatsrechtRepetitorium VerwaltungsrechtMetho<strong>de</strong>n und Übung <strong>de</strong>r Fallbearbeitung(2) Grundsätzlich en<strong>de</strong>t je<strong>de</strong>s Fachgebiet mit einemschriftlichen Leistungsnachweis. Neben <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>rschriftlichen Leistungsnachweise erfolgt auch eine Bewertung<strong>de</strong>r mündlichen Leistungen <strong>de</strong>r Lehrgangsteilnehmer/innen.Die Leistungsnachweise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Lehrplänenfestgelegt.§ 8 – ZeugnisDie Lehrgangsteilnehmer/innen erhalten nach Abschluss<strong>de</strong>r dienstbegleiten<strong>de</strong>n Unterweisung im AusbildungsberufVerwaltungsfachangestellte/r ein Zeugnis, <strong>de</strong>m die schriftlichenund mündlichen Bewertungen <strong>de</strong>r absolviertenFachgebiete zu entnehmen sind.ABSCHNITT IIIFACHANGESTELLTE/R FÜR BÜROKOMMUNIKATION (FAB)§ 9 – Lehrgangsdauer(1) Die dienstbegleiten<strong>de</strong> Unterweisung im AusbildungsberufFachangestellte/r für Bürokommunikation umfasst ca.240 Doppelstun<strong>de</strong>n und wird über drei Ausbildungsjahreauf drei Blöcke verteilt.(2) Die dienstbegleiten<strong>de</strong> Unterweisung im AusbildungsberufFachangestellte/r für Bürokommunikation an <strong>de</strong>r VAkfin<strong>de</strong>t zu folgen<strong>de</strong>n Zeiten statt:1. Unterrichtsblock:1. Ausbildungsjahr – Dezember bis En<strong>de</strong> Januar2. Unterrichtsblock:2. Ausbildungsjahr – Mitte September bis En<strong>de</strong> November3. Unterrichtsblock:3. Ausbildungsjahr – Mitte März bis En<strong>de</strong> April(3) Der Unterricht fin<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Regel an drei Tagen proWoche statt.§ 10 – Lehrgangsinhalte(1) Die dienstbegleiten<strong>de</strong> Unterweisung im AusbildungsberufFachangestellte/r für Bürokommunikation bestehtmin<strong>de</strong>stens aus folgen<strong>de</strong>n Fachgebieten:Verfassungsrechtliche Grundlagen <strong>de</strong>r Arbeitsweise <strong>de</strong>r<strong>Berlin</strong>er VerwaltungVerwaltungstechnikInformationstechnikBürgerorientiertes Verwaltungshan<strong>de</strong>lnSozialhilferechtÖffentliches DienstrechtPolizei- und OrdnungsrechtHaushaltsrechtMetho<strong>de</strong>n und Übung <strong>de</strong>r Fallbearbeitung(2) Grundsätzlich en<strong>de</strong>t je<strong>de</strong>s Fachgebiet mit einemschriftlichen Leistungsnachweis. Neben <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>rschriftlichen Leistungsnachweise erfolgt auch eine Bewertung<strong>de</strong>r mündlichen Leistungen <strong>de</strong>r Lehrgangsteilnehmer/innen.Die Leistungsnachweise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Lehrplänenfestgelegt.§ 11 – ZeugnisDie Lehrgangsteilnehmer/innen erhalten nach Abschluss<strong>de</strong>r dienstbegleiten<strong>de</strong>n Unterweisung im AusbildungsberufFachangestellte/r für Bürokommunikation ein Zeugnis,<strong>de</strong>m die schriftlichen und mündlichen Bewertungen <strong>de</strong>rabsolvierten Fachgebiete zu entnehmen sind.§ 12 – LehrgangsdauerABSCHNITT IVKAUFMANN/KAUFFRAU FÜRBÜROKOMMUNIKATION (KAB)(1) Die dienstbegleiten<strong>de</strong> Unterweisung im AusbildungsberufKaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation umfasst ca.70 Doppelstun<strong>de</strong>n und wird über drei Ausbildungsjahre aufdrei Blöcke verteilt.(3) Der Unterricht fin<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Regel an einem Tag proWoche statt.§ 13 – Lehrgangsinhalte(1) Die dienstbegleiten<strong>de</strong> Unterweisung im AusbildungsberufKaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation bestehtmin<strong>de</strong>stens aus folgen<strong>de</strong>n Fachgebieten:Bürgerorientiertes Verwaltungshan<strong>de</strong>lnEinführung in die <strong>Berlin</strong>er Verwaltung – <strong>Berlin</strong>er Verfassungsrecht/ Öffentliches DienstrechtEinführung in die <strong>Berlin</strong>er Verwaltung – Verwaltungsorganisationund -technikPolitik / Öffentliche Verwaltung(2) Grundsätzlich en<strong>de</strong>t je<strong>de</strong>s Fachgebiet mit einemschriftlichen Leistungsnachweis. Neben <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>rschriftlichen Leistungsnachweise erfolgt auch eine Bewertung<strong>de</strong>r mündlichen Leistungen <strong>de</strong>r Lehrgangsteilnehmer/innen.Die Leistungsnachweise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Lehrplänenfestgelegt.§ 14 – ZeugnisDie Lehrgangsteilnehmer/innen erhalten nach Abschluss<strong>de</strong>r dienstbegleiten<strong>de</strong>n Unterweisung im AusbildungsberufKaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation ein Zeugnis,wenn alle Fachgebiete erfolgreich absolviert wur<strong>de</strong>n.Diesem sind die schriftlichen und mündlichen Bewertungen<strong>de</strong>r absolvierten Fachgebiete zu entnehmen.Hat ein/e Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>/r ein o<strong>de</strong>r mehrere Fachgebietenicht absolviert bzw. ein o<strong>de</strong>r mehrere Leistungsnachweisenicht erbracht, erhält er/sie kein Zeugnis. In diesem Fallwer<strong>de</strong>n nur Einzelbescheinigen für je<strong>de</strong>s erfolgreich absolviertesFachgebiet ausgestellt.ABSCHNITT VSCHLUSSBESTIMMUNGEN§ 15 – ÜbergangsvorschriftenIn <strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Inkrafttretens dieser Lehrgangsordnungnoch laufen<strong>de</strong>n Ausbildungsjahrgängen 2010 und2011 können abweichend von § 5 die Leistungsnachweiseauch mit folgen<strong>de</strong>n Zwischennoten bewertet wer<strong>de</strong>n: 1-2(1,5), 2-3 (2,5), 3-4 (3,5), 4-5 (4,5), 5-6 (5,5).§ 16 – InkrafttretenDiese Lehrgangsordnung tritt einen Tag nach Bekanntgabeim Amtsblatt von <strong>Berlin</strong> in Kraft.

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