Seite 16Verwaltungsfachangestellte/rLfd.Nr.Teil <strong>de</strong>s Ausbildungsberufsbil<strong>de</strong>sZu vermitteln<strong>de</strong> Fertigkeiten und Kenntnisse1.5 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftlicheAbläufe[§ 3 Abs. 1 Nr. 2]*)1.6 Informations- und Kommunikationssysteme[§ 3 Abs. 1 Nr. 3]*)a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzen<strong>de</strong> Vorschriftenanwen<strong>de</strong>n,b) Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und –ausgang bearbeiten,c) Betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlicheinsetzen,d) Persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßiggestalten,e) Fachliteratur und an<strong>de</strong>re Informationsmittel nutzen,f) Lern- und Arbeitsmetho<strong>de</strong>n aufgabenorientiert einsetzen,g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten,h) Termine planen, Fristen überwachen und erfor<strong>de</strong>rlicheMaßnahmen einleiten,a) Organisation <strong>de</strong>r Informations- und Kommunikationssysteme<strong>de</strong>s Ausbildungsbetriebes beschreiben,b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientierteinsetzen,c) Auswirkungen <strong>de</strong>r im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations-und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe,-bedingungen und -anfor<strong>de</strong>rungen aufzeigen,d) Regelungen zur Datensicherheit anwen<strong>de</strong>n, Daten sichernund pflegen,e) Regelungen zum Datenschutz anwen<strong>de</strong>n,1.7 Rechnungswesen a) Zweck und Aufbau <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung imAusbildungsbetrieb erläutern,b) doppelte und kameralistische Buchführung unterschei<strong>de</strong>n,Buchungsvorgänge bearbeiten,c) betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen.2 In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die folgen<strong>de</strong>n Kenntnisseund Fertigkeiten in <strong>de</strong>r aufgeführten Berufsbildposition zu vermitteln:2.1 Fallbezogene, praktische Rechtsanwendungin Aufgabengebieten <strong>de</strong>rausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stelle (z. B. Sozialhilferecht,Baurecht, Recht <strong>de</strong>r Gefahrenabwehro<strong>de</strong>r Öffentliches Dienstrechtetc.)[§ 3 Abs. 1 Nr. 7]*)a) Anträge aufnehmen,b) Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmalen subsummierenund Rechtsfolgen feststellen,c) örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen,d) bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterschei<strong>de</strong>n,e) Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung vonErmessensspielräumen vorbereiten,f) Beschei<strong>de</strong> erlassen und Entscheidungen begrün<strong>de</strong>n,g) sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten anordnen undbegrün<strong>de</strong>n,h) Vollstreckungsarten unterschei<strong>de</strong>n, Rechtsbehelfe prüfen,i) Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeit <strong>de</strong>rFehlerbeseitigung prüfen.In Zusammenhang damit sind die folgen<strong>de</strong>n Kenntnisse und Fertigkeiten in <strong>de</strong>n aufgeführten Berufsbildpositionenzu vertiefen:2.2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftlicheAbläufe2.3 Informations- und Kommunikationssysteme2.4 <strong>Allgemeine</strong>s Verwaltungsrecht undVerwaltungsverfahren[§ 3 Abs. 1 Nr. 7]*)siehe Nr. 1.5 dieser Anlagesiehe Nr. 1.6 dieser Anlagea) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen,b) Rücknahme und Wi<strong>de</strong>rruf von Verwaltungsakten prüfen,c) Wi<strong>de</strong>rsprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen,
Verwaltungsfachangestellte/r Seite 17Lfd.Nr.Teil <strong>de</strong>s Ausbildungsberufsbil<strong>de</strong>sZu vermitteln<strong>de</strong> Fertigkeiten und Kenntnissed) förmliche Zustellung3 In einem Zeltraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind die folgen<strong>de</strong>n Kenntnisse und Fertigkeitenin <strong>de</strong>n aufgeführten Berufsbildpositionen zu vertiefen:3.1 Fallbezogene, praktische Rechtsanwendungin Aufgabengebieten <strong>de</strong>rausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stelle3.2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftlicheAbläufe3.3 Informations- und Kommunikationssystemesiehe Nr. 2.1 dieser Anlage,siehe Nr. 2.2 dieser Anlage,siehe Nr. 2.3 dieser Anlage,3.4 Kommunikation und Kooperation a) externe und interne Dienstleistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s[§ 3 Abs. 1 Nr. 4] *) Qualitätsmerkmals <strong>de</strong>r Bürger- und Kun<strong>de</strong>norientierung erbringen,b) Grundsätze und Formen <strong>de</strong>r Kommunikation und Kooperationin unterschiedlichen Situationen anwen<strong>de</strong>n,c) Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicherund formaler Anfor<strong>de</strong>rungen ziel-, adressaten- und situationsgerechtgestalten,d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen,e) Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen,f) Wirkungen <strong>de</strong>s eigenen Han<strong>de</strong>lns auf Betroffene und aufÖffentlichkeit bewerten,3.5 <strong>Allgemeine</strong>s Verwaltungsrecht undVerwaltungsverfahrensiehe Nr. 2.4 dieser AnlageQUELLE: GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT FÜR BERLIN, 55. JAHRGANG, NR. 43, 15. OKTOBER 1999, SEITE 546 – 549*)<strong>de</strong>r Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) vom 19. Mai 1999 (BGBl. IS.1029)