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Allgemeine Hinweise - Verwaltungsakademie Berlin - Berlin.de

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Verwaltungsfachangestellte/r Seite 17Lfd.Nr.Teil <strong>de</strong>s Ausbildungsberufsbil<strong>de</strong>sZu vermitteln<strong>de</strong> Fertigkeiten und Kenntnissed) förmliche Zustellung3 In einem Zeltraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind die folgen<strong>de</strong>n Kenntnisse und Fertigkeitenin <strong>de</strong>n aufgeführten Berufsbildpositionen zu vertiefen:3.1 Fallbezogene, praktische Rechtsanwendungin Aufgabengebieten <strong>de</strong>rausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stelle3.2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftlicheAbläufe3.3 Informations- und Kommunikationssystemesiehe Nr. 2.1 dieser Anlage,siehe Nr. 2.2 dieser Anlage,siehe Nr. 2.3 dieser Anlage,3.4 Kommunikation und Kooperation a) externe und interne Dienstleistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s[§ 3 Abs. 1 Nr. 4] *) Qualitätsmerkmals <strong>de</strong>r Bürger- und Kun<strong>de</strong>norientierung erbringen,b) Grundsätze und Formen <strong>de</strong>r Kommunikation und Kooperationin unterschiedlichen Situationen anwen<strong>de</strong>n,c) Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicherund formaler Anfor<strong>de</strong>rungen ziel-, adressaten- und situationsgerechtgestalten,d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen,e) Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen,f) Wirkungen <strong>de</strong>s eigenen Han<strong>de</strong>lns auf Betroffene und aufÖffentlichkeit bewerten,3.5 <strong>Allgemeine</strong>s Verwaltungsrecht undVerwaltungsverfahrensiehe Nr. 2.4 dieser AnlageQUELLE: GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT FÜR BERLIN, 55. JAHRGANG, NR. 43, 15. OKTOBER 1999, SEITE 546 – 549*)<strong>de</strong>r Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s) vom 19. Mai 1999 (BGBl. IS.1029)

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