135. Generalversammlung in Münster - Unitas
135. Generalversammlung in Münster - Unitas
135. Generalversammlung in Münster - Unitas
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In den engeren Verbandsvorstand wurden aus der Reihe der<br />
Verbandsamtsträger Bbr. Christian Poplutz (Vors. des Beirats für<br />
gesellschaftspolitische Fragen) und Bsr. Anne Sudmann (Vors. des<br />
Beirats für Öffentlichkeit) gewählt.<br />
2. Jahresabschluss 2011<br />
Der Jahresabschluss 2011 wurde genehmigt. Verbandsgeschäftsführer<br />
Bbr. Dieter Krüll wurde e<strong>in</strong>stimmig Entlastung erteilt.<br />
3. Gew<strong>in</strong>nverwendung zum Jahresabschluss 2011<br />
Zuwendungen an die Zweckvere<strong>in</strong>e des Verbandes dürfen erst ausgezahlt<br />
werden, wenn die GV den vorgelegten Jahresabschluss<br />
genehmigt hat. Entsprechend wurden <strong>in</strong> Höhe der beabsichtigten<br />
Zuwendungen Rücklagen gebildet, die nach Verabschiedung des<br />
Jahresabschlusses durch die GV aufgelöst und anschließend an die<br />
Zweckvere<strong>in</strong>e ausgezahlt werden. Über die Verwendung des zum<br />
31. Dezember 2011 ausgewiesenen verteilbaren Ergebnisses <strong>in</strong> Höhe<br />
von 67.288,42 Euro wurde gemäß e<strong>in</strong>em Vorschlag des Verbandsgeschäftsführers<br />
beschlossen. Die wesentlichen Zuwendungen<br />
gehen mit 30.500,00 Euro an den Zentralen Hausbauvere<strong>in</strong><br />
(ZHBV), mit 30.500,00 Euro an die Stiftung UNITAS 150 PLUS, mit<br />
rund 2.000,00 Euro an das Krone-Sem<strong>in</strong>ar und mit knapp 3.000,00<br />
Euro an das Soziale Projekt des UNITAS-Verbands.<br />
4. Budgetentwurf 2013<br />
Der für 2013 vorgelegte Budgetentwurf wurde nach Beratung durch<br />
die F<strong>in</strong>anzkommission mit e<strong>in</strong>igen Umschichtungen genehmigt.<br />
Der Haushaltsplan für das kommende Jahr sieht <strong>in</strong>sgesamt<br />
E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> Höhe von 316.660,00 Euro vor. Diesen stehen geplante<br />
Ausgaben von 278.206,- Euro gegenüber. Daraus ergäbe sich e<strong>in</strong><br />
Überschuss von 38.454,- Euro.<br />
5. Geschäftsordnung für den Vorstand des ZHBV<br />
Die GV hat e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung für den Vorstand des Zentraler<br />
Hausbauvere<strong>in</strong> e.V. beschlossen. Sie hat weiterh<strong>in</strong> der Umwandlung<br />
des Sondervermögens „Verbandsfonds“ beim ZHBV <strong>in</strong> Eigenkapital<br />
des ZHBV zugestimmt. Damit entfallen die alten Rechte des<br />
Verbandes an dem Sondervermögen Verbandsfonds und die<br />
Wohnheimf<strong>in</strong>anzierung wird nunmehr alle<strong>in</strong> durch den Vorstand<br />
des ZHBV entschieden (Wegfall des „erweiterten Vorstands des<br />
ZHBV“).Die bisherige Verfahrensordnung zur F<strong>in</strong>anzierung von<br />
Studentenwohnheimen aus dem „Verbandsfonds“ beim ZHBV wird<br />
ersatzlos aufgehoben.<br />
166<br />
unitas 3/2012<br />
6. Zuständigkeit für Wohnheimförderung<br />
neu geregelt<br />
Im Zuge der Neuregelung der Wohnheimförderung ist die Aufgabe<br />
der Bewilligungskommission auf den Vorstand des Zentralen<br />
Hausbauvere<strong>in</strong>s und im Besonderen auf den Referenten für<br />
Wohnheimbau des Verbandes als Mitglied dieses Vorstands übergegangen.<br />
Daher wurde die Bewilligungskommission <strong>in</strong> § 17 Abs. 2 i)<br />
der Verbandssatzung ersatzlos aufgelöst. Ferner steht dem<br />
Referenten für Wohnheimbau zur Wahrnehmung se<strong>in</strong>er wichtigen<br />
Aufgaben künftig e<strong>in</strong> Stellvertreter zur Seite.<br />
7. Inkasso von Rückständen beim<br />
Verbandsbeitrag<br />
Die 131. GV 2008 <strong>in</strong> Köln hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Blaubuchbeschluss das Inkasso<br />
rückständiger Verbandsbeiträge geregelt. Da diese Regelung<br />
seither nur teilweise durchgesetzt werden konnte, hat die <strong>135.</strong> GV<br />
den Verbandsgeschäftsführer (VGF) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Blaubuchbeschluss<br />
ermächtigt, gegen die zur Zahlung rückständiger<br />
Beiträge ihrer Mitglieder verpflichteten Vere<strong>in</strong>e mit rechtlichen<br />
Mitteln vorzugehen (etwa durch e<strong>in</strong>en Mahnbescheid oder ggf.<br />
auch durch e<strong>in</strong>e Klage). Die betroffenen Vere<strong>in</strong>e können die rechtlichen<br />
Schritte des Verbands durch Ausschluss ihrer säumigen<br />
Mitglieder oder durch Zahlung der gesamten Rückstände abwenden.<br />
Bleiben auch rechtliche Schritte gegen den Vere<strong>in</strong> ohne Erfolg,<br />
soll der VGF zur nächsten <strong>Generalversammlung</strong> gemäß § 6 Abs. 1 c<br />
der Verbandssatzung den Ausschluss des Vere<strong>in</strong>s beantragen.<br />
In e<strong>in</strong>em weiteren Beschluss hat die GV die Altherrenvere<strong>in</strong>e<br />
mit besonders hohen Rückständen noch e<strong>in</strong>mal ausdrücklich<br />
ermahnt, bis spätestens zur nächsten GV 2013 <strong>in</strong><br />
Stuttgart nach Maßgabe des Blaubuchbeschlusses von 2008<br />
tätig zu werden. Sie missbilligt ausdrücklich die bisherige<br />
Untätigkeit bzw. die Weigerung dieser Vere<strong>in</strong>e, den VGF beim<br />
Beitrags<strong>in</strong>kasso des Verbandsbeitrags zu unterstützen.<br />
8. Neues Soziales Verbandsprojekt<br />
im Senegal<br />
Nachdem das aktuelle Verbandsprojekt, die Erneuerung des<br />
Sportplatzes des Caritas-K<strong>in</strong>derdorfs <strong>in</strong> Markkleeberg bei<br />
Leipzig erfolgreich abgeschlossen werden konnte (s. Bericht<br />
auf Seite 220 <strong>in</strong> diesem Heft), hat die GV als neues Soziales<br />
Projekt die Unterstützung e<strong>in</strong>es kirchlichen Jugend- und<br />
Erwachsenenbildungszentrums <strong>in</strong> Thiés/Senegal beschlossen. Bbr.<br />
Erzbischof Dr. Ludwig Schick hat sich bereit erklärt, die Schirmherrschaft<br />
zu übernehmen, da die Diözese Thiés das Partnerbistum<br />
der Erzdiözese Bamberg ist. (In der nächsten Ausgabe der UNITAS<br />
wird das neue Soziale Projekt ausführlich vorgestellt.)<br />
9. Behandlung von Spendenüberschüssen bei<br />
e<strong>in</strong>em Sozialen Projekt des Verbandes<br />
Da es vorkommt, dass nicht alle e<strong>in</strong>gegangenen Spenden für die<br />
Unterstützung e<strong>in</strong>es Projekts benötigt und verbraucht werden –<br />
vor allem <strong>in</strong> der Endphase, es aber verwaltungstechnisch auch<br />
nicht praktikabel ist, von den betreffenden Spendern die schriftliche<br />
Erlaubnis für e<strong>in</strong>e Umwidmung auf e<strong>in</strong> neues Projekt e<strong>in</strong>zuholen,<br />
wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Blaubuchbeschluss folgendes Verfahren<br />
festgelegt:<br />
„Ergeben sich bei der Beendigung e<strong>in</strong>es Sozialen Projekts des<br />
<strong>Unitas</strong>-Verbandes noch nicht verbrauchte Spendenüberschüsse<br />
aus der bisherigen Maßnahme, so s<strong>in</strong>d diese vom Verbandsgeschäftsführer<br />
auf das nächste von der GV beschlossene Soziale