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135. Generalversammlung in Münster - Unitas

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In den engeren Verbandsvorstand wurden aus der Reihe der<br />

Verbandsamtsträger Bbr. Christian Poplutz (Vors. des Beirats für<br />

gesellschaftspolitische Fragen) und Bsr. Anne Sudmann (Vors. des<br />

Beirats für Öffentlichkeit) gewählt.<br />

2. Jahresabschluss 2011<br />

Der Jahresabschluss 2011 wurde genehmigt. Verbandsgeschäftsführer<br />

Bbr. Dieter Krüll wurde e<strong>in</strong>stimmig Entlastung erteilt.<br />

3. Gew<strong>in</strong>nverwendung zum Jahresabschluss 2011<br />

Zuwendungen an die Zweckvere<strong>in</strong>e des Verbandes dürfen erst ausgezahlt<br />

werden, wenn die GV den vorgelegten Jahresabschluss<br />

genehmigt hat. Entsprechend wurden <strong>in</strong> Höhe der beabsichtigten<br />

Zuwendungen Rücklagen gebildet, die nach Verabschiedung des<br />

Jahresabschlusses durch die GV aufgelöst und anschließend an die<br />

Zweckvere<strong>in</strong>e ausgezahlt werden. Über die Verwendung des zum<br />

31. Dezember 2011 ausgewiesenen verteilbaren Ergebnisses <strong>in</strong> Höhe<br />

von 67.288,42 Euro wurde gemäß e<strong>in</strong>em Vorschlag des Verbandsgeschäftsführers<br />

beschlossen. Die wesentlichen Zuwendungen<br />

gehen mit 30.500,00 Euro an den Zentralen Hausbauvere<strong>in</strong><br />

(ZHBV), mit 30.500,00 Euro an die Stiftung UNITAS 150 PLUS, mit<br />

rund 2.000,00 Euro an das Krone-Sem<strong>in</strong>ar und mit knapp 3.000,00<br />

Euro an das Soziale Projekt des UNITAS-Verbands.<br />

4. Budgetentwurf 2013<br />

Der für 2013 vorgelegte Budgetentwurf wurde nach Beratung durch<br />

die F<strong>in</strong>anzkommission mit e<strong>in</strong>igen Umschichtungen genehmigt.<br />

Der Haushaltsplan für das kommende Jahr sieht <strong>in</strong>sgesamt<br />

E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> Höhe von 316.660,00 Euro vor. Diesen stehen geplante<br />

Ausgaben von 278.206,- Euro gegenüber. Daraus ergäbe sich e<strong>in</strong><br />

Überschuss von 38.454,- Euro.<br />

5. Geschäftsordnung für den Vorstand des ZHBV<br />

Die GV hat e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung für den Vorstand des Zentraler<br />

Hausbauvere<strong>in</strong> e.V. beschlossen. Sie hat weiterh<strong>in</strong> der Umwandlung<br />

des Sondervermögens „Verbandsfonds“ beim ZHBV <strong>in</strong> Eigenkapital<br />

des ZHBV zugestimmt. Damit entfallen die alten Rechte des<br />

Verbandes an dem Sondervermögen Verbandsfonds und die<br />

Wohnheimf<strong>in</strong>anzierung wird nunmehr alle<strong>in</strong> durch den Vorstand<br />

des ZHBV entschieden (Wegfall des „erweiterten Vorstands des<br />

ZHBV“).Die bisherige Verfahrensordnung zur F<strong>in</strong>anzierung von<br />

Studentenwohnheimen aus dem „Verbandsfonds“ beim ZHBV wird<br />

ersatzlos aufgehoben.<br />

166<br />

unitas 3/2012<br />

6. Zuständigkeit für Wohnheimförderung<br />

neu geregelt<br />

Im Zuge der Neuregelung der Wohnheimförderung ist die Aufgabe<br />

der Bewilligungskommission auf den Vorstand des Zentralen<br />

Hausbauvere<strong>in</strong>s und im Besonderen auf den Referenten für<br />

Wohnheimbau des Verbandes als Mitglied dieses Vorstands übergegangen.<br />

Daher wurde die Bewilligungskommission <strong>in</strong> § 17 Abs. 2 i)<br />

der Verbandssatzung ersatzlos aufgelöst. Ferner steht dem<br />

Referenten für Wohnheimbau zur Wahrnehmung se<strong>in</strong>er wichtigen<br />

Aufgaben künftig e<strong>in</strong> Stellvertreter zur Seite.<br />

7. Inkasso von Rückständen beim<br />

Verbandsbeitrag<br />

Die 131. GV 2008 <strong>in</strong> Köln hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Blaubuchbeschluss das Inkasso<br />

rückständiger Verbandsbeiträge geregelt. Da diese Regelung<br />

seither nur teilweise durchgesetzt werden konnte, hat die <strong>135.</strong> GV<br />

den Verbandsgeschäftsführer (VGF) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Blaubuchbeschluss<br />

ermächtigt, gegen die zur Zahlung rückständiger<br />

Beiträge ihrer Mitglieder verpflichteten Vere<strong>in</strong>e mit rechtlichen<br />

Mitteln vorzugehen (etwa durch e<strong>in</strong>en Mahnbescheid oder ggf.<br />

auch durch e<strong>in</strong>e Klage). Die betroffenen Vere<strong>in</strong>e können die rechtlichen<br />

Schritte des Verbands durch Ausschluss ihrer säumigen<br />

Mitglieder oder durch Zahlung der gesamten Rückstände abwenden.<br />

Bleiben auch rechtliche Schritte gegen den Vere<strong>in</strong> ohne Erfolg,<br />

soll der VGF zur nächsten <strong>Generalversammlung</strong> gemäß § 6 Abs. 1 c<br />

der Verbandssatzung den Ausschluss des Vere<strong>in</strong>s beantragen.<br />

In e<strong>in</strong>em weiteren Beschluss hat die GV die Altherrenvere<strong>in</strong>e<br />

mit besonders hohen Rückständen noch e<strong>in</strong>mal ausdrücklich<br />

ermahnt, bis spätestens zur nächsten GV 2013 <strong>in</strong><br />

Stuttgart nach Maßgabe des Blaubuchbeschlusses von 2008<br />

tätig zu werden. Sie missbilligt ausdrücklich die bisherige<br />

Untätigkeit bzw. die Weigerung dieser Vere<strong>in</strong>e, den VGF beim<br />

Beitrags<strong>in</strong>kasso des Verbandsbeitrags zu unterstützen.<br />

8. Neues Soziales Verbandsprojekt<br />

im Senegal<br />

Nachdem das aktuelle Verbandsprojekt, die Erneuerung des<br />

Sportplatzes des Caritas-K<strong>in</strong>derdorfs <strong>in</strong> Markkleeberg bei<br />

Leipzig erfolgreich abgeschlossen werden konnte (s. Bericht<br />

auf Seite 220 <strong>in</strong> diesem Heft), hat die GV als neues Soziales<br />

Projekt die Unterstützung e<strong>in</strong>es kirchlichen Jugend- und<br />

Erwachsenenbildungszentrums <strong>in</strong> Thiés/Senegal beschlossen. Bbr.<br />

Erzbischof Dr. Ludwig Schick hat sich bereit erklärt, die Schirmherrschaft<br />

zu übernehmen, da die Diözese Thiés das Partnerbistum<br />

der Erzdiözese Bamberg ist. (In der nächsten Ausgabe der UNITAS<br />

wird das neue Soziale Projekt ausführlich vorgestellt.)<br />

9. Behandlung von Spendenüberschüssen bei<br />

e<strong>in</strong>em Sozialen Projekt des Verbandes<br />

Da es vorkommt, dass nicht alle e<strong>in</strong>gegangenen Spenden für die<br />

Unterstützung e<strong>in</strong>es Projekts benötigt und verbraucht werden –<br />

vor allem <strong>in</strong> der Endphase, es aber verwaltungstechnisch auch<br />

nicht praktikabel ist, von den betreffenden Spendern die schriftliche<br />

Erlaubnis für e<strong>in</strong>e Umwidmung auf e<strong>in</strong> neues Projekt e<strong>in</strong>zuholen,<br />

wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Blaubuchbeschluss folgendes Verfahren<br />

festgelegt:<br />

„Ergeben sich bei der Beendigung e<strong>in</strong>es Sozialen Projekts des<br />

<strong>Unitas</strong>-Verbandes noch nicht verbrauchte Spendenüberschüsse<br />

aus der bisherigen Maßnahme, so s<strong>in</strong>d diese vom Verbandsgeschäftsführer<br />

auf das nächste von der GV beschlossene Soziale

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