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<strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding AG Geschäftsbericht 2012Grundsätzliche Informationen über denAufbau der Unternehmensführung unddie zugrunde liegenden RegelnDie <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding AG hat ihren Sitz in Birkenwerderund untersteht damit als deutsche Gesellschaft demdeutschen Aktienrecht. Sie verfügt über die Organe Vorstand,Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Unternehmensführungbasiert auf einer engen und vertrauensvollenZusammenarbeit aller Organe sowie einem regen und stetigenInformationsfluss zwischen ihnen. Insbesondere aufder Hauptversammlung können die Aktionäre Fragen an dieUnternehmensleitung stellen und ihr Stimmrecht ausüben.Verantwortung zu übernehmen, gehört zum Selbstverständnisdes FP-Konzerns. Das Unternehmen übernimmt Verantwortungfür Produkte und Prozesse, Mitarbeiter, Kundenund Partner genauso wie für Umwelt und Gesellschaft.Dabei pflegt das Unternehmen einen offenen Umgang undbefindet sich in einem kontinuierlichen Dialog mit seinenStakeholdern.Für deutsche Aktiengesellschaften ist ein duales Führungssystem,zusammengesetzt aus Vorstand und Aufsichtsrat,gesetzlich vorgeschrieben. Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsratder <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding AG aus drei von derHauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Aus der Mittedes Aufsichtsrats werden der Vorsitzende und ein stellvertretenderVorsitzender gewählt. In der Geschäftsordnungdes Aufsichtsrats, die sich das Gremium selbst gegeben hat,wird dessen Arbeitsweise geregelt.Satzungsgemäß finden kalenderjährlich vier Sitzungen desAufsichtsrats der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong> Holding AG statt, wobeizwei Sitzungen kalenderhalbjährlich stattzufinden haben.Außerordentliche Sitzungen werden vom Aufsichtsratsvorsitzendennach Bedarf und pflichtgemäßem Ermesseneinberufen.Der Aufsichtsrat kann entsprechend der Satzung eine odermehrere Personen zum Vorstand der Gesellschaft berufen.Zurzeit setzt sich der Vorstand der <strong>Francotyp</strong>-<strong>Postalia</strong>holding AG aus zwei Vorständen zusammen. Der Vorstandleitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfungin eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse,also unter Berücksichtigung der Belangeder Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen demUnternehmen verbundenen Gruppen. Gemäß der vom Aufsichtsraterlassenen Geschäftsordnung führt der Vorstanddie Geschäfte der Gesellschaft nach einheitlichen Plänenund Richtlinien, dabei trägt der Vorstand gemeinsam dieVerantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft.Im Rahmen der Gesamtverantwortung für dieGeschäftsführung haben die beiden Vorstände in ihremjeweils zugewiesenen Aufgabenbereich kollegial und vertrauensvollzum Wohle des Unternehmens zusammenzuarbeiten.Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung desUnternehmens und stimmt diese mit dem Aufsichtsratab. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungenund der unternehmensinternen Richtlinien auch in denKonzernunternehmen sorgt der Vorstand ebenso für einangemessenes Risikomanagement und -controlling imUnternehmen. Näheres beschreibt der Risiko- und Chancenberichtim Konzernlagebericht. Sitzungen des Vorstandsfinden in regelmäßigen Abständen, nach Möglichkeit zweiwöchentlich,statt.Ausschüsse des AufsichtsratsWegen der Größe des Unternehmens und der durch dieSatzung bestimmten Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsratswird in der Regel auf die Bildung von Ausschüssenoder Gremien verzichtet. Aus diesem Grund beschließt undüberprüft der Aufsichtsrat als Ganzes Fragen zum Themades Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich derwesentlichen Vertragselemente. Ebenso nimmt der Aufsichtsratin seiner Gesamtheit die Aufgabe eines Prüfungsausschusses(Audit Committee) wahr. Damit übernimmtder Vorsitzende des Aufsichtsrats zugleich die Aufgabendes Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Ein Mitglieddes Aufsichtsrats verfügt über die geforderten besonderenKenntnisse im Bereich der Rechnungslegung.Zusammenwirken von Vorstand undaufsichtsratDie nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ist dasgemeinsame Ziel der engen Zusammenarbeit von Vorstandund Aufsichtsrat. In regelmäßigen Abständen erörternVorstand und Aufsichtsrat den Stand der abgestimmten24

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