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KonzernAbschlussKonzern-Gesamtergebnisrechnung Konzernbilanz Konzern-KapitalflussrechnungKonzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung // KonzernanhangDie Änderungen an IAS 19 werden insgesamt zu folgendenwesentlichen Effekten führen: Da der FP-Konzern derzeitdie Korridormethode anwendet, wird die Änderung – beiAnwendung auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2012 –zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um TEUR 2.398führen. Die Finanzierungsaufwendungen werden um TEUR 70sinken. Mit dem Wechsel von der Korridormethode hin zurgeänderten Methode bleibt die Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Konzerns zukünftig frei von Effekten ausver sicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten(z. B.aufgrund von Zinssatzschwankungen), da diese dannzwingend im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind.Die geänderte Definition der Leistungen aus Anlass der Beendigungdes Arbeitsverhältnisses (termination benefits)wird sich auf die Bilanzierung der im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungenzugesagten Aufstockungsbeträgeauswirken. Bislang wurden die Aufstockungsbeträge alsLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnissesklassifiziert und demzufolge im Zeitpunkt der Vereinbarungeines Altersteilzeitvertrags mit ihrem Gesamtbetragzurückgestellt. Aufgrund der definitorischen Änderung derLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisseserfüllt der Aufstockungsbetrag bei Anwendung desIAS 19 (revised 2011) nicht mehr die Voraussetzungen für dasVorliegen von Leistungen aus Anlass der Beendigung desArbeitsverhältnisses. Es handelt sich vielmehr grundsätzlichum andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer,die über die betreffende Dienstzeit der Arbeitnehmer ratierlichanzusammeln sind.Infolge der geänderten Definition für Leistungen aus Anlassder Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen die imRahmen von Altersteilzeitvereinbarungen zugesagten Aufstockungsbeträgenunmehr andere langfristig fällige Leistungenan Arbeitnehmer dar. Aufgrund der ratierlichen Ansammlungder Aufstockungsbeträge über die betreffendenaktiven Dienstjahre der altersteilzeitbegünstigten Arbeitnehmerergibt sich zum 31. Dezember 2012 eine um TEUR 72niedrigere Rückstellung und für die Folgeperioden eineBelastung des operativen Ergebnisses in Höhe von TEUR 85im Geschäftsjahr 2013 und in Höhe von TEUR 52 in 2014.Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren,die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.Amendments to IAS 27 – Separate FinancialStatementsIm Rahmen der Verabschiedung des IFRS 10 ConsolidatedFinancial Statements werden die Regelungen für dasKontrollprinzip und die Anforderungen an die Erstellungvon Konzernabschlüssen aus dem IAS 27 ausgelagert undabschließend im IFRS 10 behandelt (siehe Ausführungenzu IFRS 10). Im Ergebnis enthält IAS 27 künftig nur dieRegelungen zur Bilanzierung von Tochtergesellschaften,Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmenin IFRS-Einzelabschlüssen.Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren,die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.Amendments to IAS 28 – Investments inassociates and Joint VenturesIm Rahmen der Verabschiedung des IFRS 11 Joint Arrangementserfolgten auch Anpassungen an IAS 28. IAS 28 regelt –wie bislang auch – die Anwendung der Equity-Methode.Allerdings wird der Anwendungsbereich durch die Verabschiedungdes IFRS 11 erheblich erweitert, da zukünftig nichtnur Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, sondernauch an Gemeinschaftsunternehmen (siehe IFRS 11) nach derEquity-Methode bewertet werden müssen. Die Anwendungder quotalen Konsolidierung für Gemeinschaftsunternehmenentfällt mithin.Künftig sind auch potenzielle Stimmrechte und anderederivative Finanzinstrumente bei der Beurteilung, ob einUnternehmen maßgeblichen Einfluss hat, bzw. bei derBestimmung des Anteils des Investors am Vermögen derGesellschaft zu berücksichtigen.Eine weitere Änderung betrifft die Bilanzierung nach IFRS 5,wenn nur ein Teil eines Anteils an einem assoziierten Unternehmenoder an einem Joint Venture zum Verkauf bestimmtist. Der IFRS 5 ist dann partiell anzuwenden, wenn nurein Anteil oder ein Teil eines Anteils an einem assoziiertenUnternehmen (oder an einem Joint Venture) das Kriterium„zur Veräußerung gehalten“ erfüllt.91

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