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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 13von 4417.Eine Erfassung der Daten in ZAPP ist auf Basis der in Teil II beschriebenen Dokumentevorzunehmen. (Fax-)Kopien sind für die Erfassung ausreichend, möglichst in Verbindung miteinem schriftlichen Erfassungsauftrag. Es ist darauf zu achten, dass die (Ausfuhr-)Dokumente vollständig vorliegen, insbesondere in den Fällen, in denen die Erfassung aufBasis von (Fax-)Kopien vorgenommen wird. Erfassungsfehler werden dadurch vermiedenund im Falle einer nicht korrekten Datenübertragung können diese Unterlagen zur Entlastungbeitragen. Kopien der Unterlagen sind min<strong>des</strong>tens zwölf Monate ab Erfassungszeitpunktaufzubewahren.18.<strong>Die</strong> Originale der im Rahmen <strong>des</strong> Ausfallkonzepts erstellten Ausfuhranmeldungen /Versendungsanmeldungen bzw. summarischen Ausgangsanmeldungen (Anmeldefall AUS)sind dem Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30- rechtzeitig vor Verladung vorzulegen. <strong>Die</strong>vom System vergebene B-Nummer ist direkt auf den Dokumenten zu vermerken, möglichstin roter Farbe. Sollte der Auftraggeber die Dokumente direkt beim Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30- einreichen, ist ihm die vergebene B-Nummer mitzuteilen, damit er diesevermerken kann.Für Sendungen, für die besondere Ausfuhrbeschränkungen bestehen, sind u.U. noch weitereUnterlagen zur Vorlage bei der Ausgangszollstelle vorgesehen (z.B. Ausfuhrgenehmigungenfür Drogenausgangsstoffe, Notifizierungsbögen, Begleit-/ Versanddokumente für Abfälle). Esist sicherzustellen, dass auch diese Unterlagen dem Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30-rechtzeitig vorgelegt werden, damit die Freigabe zum Ausgang erteilt werden kann.Sonstige Unterlagen (auch die, die Grundlage für die Datenerfassung gewesen sind), sindnur auf Verlangen vorzulegen.ER-04.01.2013.doc

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