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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 39von 44o) Waren, die zum Einbau als Teile von oder Zubehör zu Schiffen und Flugzeugen geliefert werden, Kraftstoffe,Schmierstoffe und Gas, die für den Betrieb der Schiffe und Flugzeuge erforderlich sind, Lebensmitteln undandere Gegenstände zum Verbrauch oder Verkauf an Bord;p) Waren, die bestimmt sind für Gebiete innerhalb <strong>des</strong> Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Richtlinie2006/112/EG bzw. die Richtlinie 2008/118/EG nicht gilt, und Waren, die aus diesen Gebieten an andereBestimmungsorte in der Gemeinschaft verbracht werden, sowie Waren, die aus dem Zollgebiet derGemeinschaft nach Helgoland, der Republik San Marino und dem Staat Vatikanstadt verbracht werden.Erfassungsgrundlagen: Versandbegleitdokument mit eingedrucktem Vermerk „EXPORT“; sollte der Vermerknachträglich angebracht worden sein, bedarf es zusätzlich der Bestätigung der <strong>Zolls</strong>tellemittels <strong>Die</strong>nststempelabdrucks, s.a. Ausführungen in Teil I. lfd. Nr. 3; s.a. Ausführungenin Teil I. lfd. Nr. 3; s. Nr. 7 der Mustersammlung Versandbegleitdokument mit den Anhang 30A-Daten der ZK-DVO. <strong>Die</strong>Versandanmeldung muss die Daten der summarischen Ausgangsanmeldungenenthalten, als Bestimmungsstelle muss das Zollamt Waltershof -Arbeitsgebiet 30-(DE004851) eingetragen sein; s. Nr. 7 der Mustersammlung Carnet TIR mit Vermerk „EXPORT“ + <strong>Die</strong>nststempelabdruck der <strong>Zolls</strong>telle Bill of Lading oder Manifest(-auszug) mit Angabe der MRN <strong>des</strong> abgeschlossenenAsufuhrverfahrens, sofern die 12-Seemeilen-Zone auf dem Weg nach Hamburg nichtüberschritten worden ist ...Das endgültige Bestimmungsland muss in den Dokumenten nachvollziehbar sein. Es musssich um einen Nicht-EU-Mitgliedstaat handeln.ER-04.01.2013.doc

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