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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 27von 44(331.04.) Teile von Eisenbahnfahrzeugen, Behältern und Lademitteln, die zurückgeliefertwerden, sowie Ersatzteile für beschädigte Teile nach Vereinbarungen der EuropäischenGemeinschaften oder ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern;(331.05.) Gegenstände, die für Luftfahrtunternehmen mit Sitz in einem Land, das in AnhangII Teil 3 der EGDual- use-VO genannt oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ausdem Gemeinschaftsgebiet ausgeführt werden und zur Ausbesserung ihrer Luftfahrzeugeoder sonst zur Durchführung <strong>des</strong> Flugverkehrs dienen;(331.06.) Baubedarf, Betriebsmittel und andere <strong>Die</strong>nstgegenstände für Anschlussstreckenund für vorgeschobene Eisenbahndienststellen, <strong>Zolls</strong>tellen und Postanstalten in Drittländern;(331.07.) Güter, welche die im Gemeinschaftsgebiet stationierten ausländischen Truppen,die ihnen gleichgestellten Organisationen, das zivile Gefolge sowie deren Mitglieder undAngehörige der Mitglieder im Besitz haben;(331.08.) Güter, die zur Wartung oder Instandsetzung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführtworden sind und ohne Änderung der ursprünglichen Leistungsmerkmale in dasVersendungsland wieder ausgeführt werden, oder Güter, die im Austausch für Güter dergleichen Beschaffenheit und Anzahl, die nach genehmigter Ausfuhr wieder in dasGemeinschaftsgebiet eingeführt worden sind, in das Versendungsland derauszutauschenden Güter ausgeführt werden, wenn die Güter nicht in derKriegswaffenliste (Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) genannt sindund das Versendungsland und das Bestimmungsland in Anhang II Teil 3 der EG-Dual-use-VO genannt ist;(331.09.) Erbschaftsgut, Heiratsgut, Übersiedlungsgut sowie Hausrat zur Einrichtung einerZweitwohnung wenn diese Waren nicht im Rahmen eines Beförderungsvertrages befördertwerden;(331.10.) Briefmarken und Ganzsachen zu Tauschzwecken sowie die dazugehörendenAlben;ER-04.01.2013.doc

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