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Die Eingaberegeln des Zolls - DAKOSY ...

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Seite 21von 44AUSIM RAHMEN DES AUSFALLKONZEPTS ERSTELLTEAUSFUHRANMELDUNGEN / VERSENDUNGSANMELDUNGEN ODERSUMMARISCHE AUSGANGSANMELDUNGEN IN PAPIERFORMEinzugeben sind Sendungen, für die folgende Dokumente ausgestellt worden sind:A. Ausfuhranmeldung / Versendungsanmeldung in Papierform (z.B. Exemplar Nummer 3Einheitspapier) aufgrund Systemausfalls,• die mit einem <strong>Die</strong>nststempelabdruck der Ausfuhrzollstelle bzw. einenStempeleindruck nach Anhang 62 der ZK-DVO *) versehen ist; dieses gilt auch fürSendungen mit einem Wert der Ausfuhrsendung bis 3.000 EURO und• die einen Hinweis darüber enthält, dass das Dokument im AES- / ECS-Notfallverfahren erstellt worden ist (z.B. „ECS/AES Notfallverfahren“, „Not in ECS“,„ECS-fallback-procedure“) und• der Zeitraum zwischen Überlassung der Waren in das Ausfuhrverfahren undZeitpunkt <strong>des</strong> Ausgangs nicht mehr als 150 Tage beträgt. Eine Verlängerung der Fristist nicht möglich. Sofern ein Antrag auf Gewährung von Ausfuhrerstattung gestelltworden ist, ist es jedoch für die Gewährung der beantragten Ausfuhrerstattungerforderlich, dass der (endgültige) Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet derEuropäischen Union innerhalb von 60 Tagen nach Überführung in dasErstattungsverfahren erfolgt.oderB. Summarische Ausgangsanmeldung in Papierform aufgrund Systemausfalls, auf Basis• <strong>des</strong> Vordrucks Sicherheitsdokument (Vordruck 033023), ggf. mit Ergänzungsvordruck(Vordruck 033024) oder• eines Handelsdokuments, sofern die Anhang 30A-Daten der ZK-DVO enthalten sind.oderER-04.01.2013.doc

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