<strong>Verhandlungsschrift</strong> GR-Sitzung 3.6.2004 Seite 10 von 31Der Bürgermeister stellt den 2. Antrag,die Zuschlagsentscheidung für die Zimmererarbeiten des Neubaues des Kindergartens, desMusikerheimes und der Krabbelstube Rosenau an die Firma Schmid, Bauunternehmung GmbH &CoKG, Frankenburg zu treffen.Der Bürgermeister stellt den 3. Antrag,die Zuschlagsentscheidung für die Dachdecker-Spenglerarbeiten des Neubaues des Kindergartens,des Musikerheimes und der Krabbelstube Rosenau an die Firma Anton Quehenberger,Dachdecker- u. Spenglerbetrieb - Dr. Scheiberstr. 32, Vöckl<strong>am</strong>arkt zu treffen.GR.Kaniak weiß nicht, wie viele Gemeinderatsmitglieder sich noch an die klassischen Vorwerke inBezug auf die Musikschule und auf das Strandbad erinnern können. Hier habe man auchBaumeisterarbeiten gehabt, die plötzlich explosionsartig gestiegen seien bzw. wo die Baufirma nichtmehr in der Lage gewesen sei, diese durchzuführen, weil sie pleite gewesen sei. Habe man dieseFirma Staudinger geprüft und habe man auch eine Garantie, dass diese Werke durchgeführtwerden?Der Bürgermeister betont, dass diese Prüfung das Baumanagement mache, diese Prüfung erfolgt seiund heute eine schriftliche Unterlage gebracht worden sei, die diese 20%ige Erfüllungsgarantiebestätige. Er müsse dazu sagen, dass es auch bei der Besprechung einer der Punkte gewesen sei,wo man sich unsicher gewesen sei, weil weder die GSG noch Herr Ing. Weigert in seinem früherenDienstverhältnis jemals mit der Fa. Staudinger zus<strong>am</strong>mengearbeitet habe. Man könne also auf keineErfahrungswerte zurückblicken. Aber das Gespräch mit Baumeister Staudinger war sehrzufriedenstellend, und dieser habe einen sehr guten Eindruck hinterlassen.GR.Zirkel kritisiert, dass „alle Fraktionen“ so schön bei der Angebotseröffnung dabei gewesen seien.Er müsse sagen, wenn die ÖVP-Fraktion immer nur durch den Bürgermeister vertreten werde –einen hochbezahlten Mann, da müsse er sagen, dass das Powerte<strong>am</strong> und der zuständige Ausschussnicht anwesend sei, empfinde er als Trauerspiel.Der Bürgermeister antwortet, dass Herr Zirkel das schon der ÖVP überlassen müsse, wer zu denAnboteröffnungen komme, und er nehme diese Funktion gerne war.Der Bürgermeister lässt über seinen gestellten 1. Antrag durch Handheben abstimmen und stellt eineeinstimmige Annahme fest.Der Bürgermeister lässt über seinen gestellten 2. Antrag durch Handheben abstimmen und stellt eineeinstimmige Annahme fest.Der Bürgermeister lässt über seinen gestellten 3. Antrag durch Handheben abstimmen und stellt eineeinstimmige Annahme fest.5. KultursaalAnpassung der BenützungsentgelteBgm.Reiter:Man könne sich sicher noch erinnern, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung der letztenGemeinderatssitzung gewesen sei aber durch Gegenanträge, die beide keine Mehrheit gefundenhaben, dann einer neuerlichen Beratung zuzuführen gewesen sei. Man habe sich im ArbeitskreisGemeindefinanzen die Angelegenheit noch einmal durchgesehen und man sei dort zu einemKompromissvorschlag gekommen von dem man annehme, dass er auch die Zustimmung desGemeinderates finde.Der Bürgermeister stellt den Antrag,auf Grund der Empfehlung des Arbeitskreises Finanzen,
<strong>Verhandlungsschrift</strong> GR-Sitzung 3.6.2004 Seite 11 von 31die Benützungsentgelte für den Kultursaal ab 1. Juni 2004 wie folgt festzusetzen:Kultursaalmiete pro Tag für Veranstaltungen, gleich welcher Art - € 250,--Betriebskosten pro Tag mit Heizung € 250,--, ohne Heizung € 150,--, jeweils inkl. der gesetzl. Ust.Die Kosten für die Reinigung werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und diebisherigen Befreiungen bei den Betriebskosten bleiben unverändert angewendet.Einheimische Vereine, Körperschaften und Organisationen erhalten pro Veranstaltungstageine Subvention in Höhe von € 150,-- welche bei der Miet- und Betriebskostenabrechnung inAbzug zu bringen ist.Der Bürgermeister lässt über seinen gestellten Antrag durch Handheben abstimmen und stellt eineeinstimmige Annahme fest.6. DienstbarkeitsvertragAbschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Oö. Ferngas AG betreffend derErdgasleitungsführung auf Grundstücken der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seewalchen</strong>.Bgm.Reiter:Die Ferngas AG hat im Gemeindegebiet von <strong>Seewalchen</strong> Leitungen nicht nur im öffentlichen Gut, aufStraßen und Wegen sondern zum Teil auch auf Privatgrundstücken der Gemeinde und zwar dieGrundstücke Rosengarten, Betreubares Wohnen, Strandbadparkplatz, Goldbergwiese, Promenade,Strandbad und Kindergarten <strong>Seewalchen</strong>. Die Ferngas AG habe bereits im Jahr 2001 diesbezüglichangefragt und im Verlauf des heurigen Jahres mehrmals vorgesprochen und einenDienstbarkeitsvertrag vorgelegt, der dann von der Gemeinde in geänderter Form noch einmal vonder Ferngas AG adaptiert worden sei. Zur Absicherung des restlichen Bestandes soll für dieseLeitungen nun dieser Vertrag abgeschlossen werden. Es würde eine Entschädigungssumme für dieDienstbarkeit in Höhe von € 495,-- an die Gemeinde fließen. Sämtliche Gebühren und Abgaben, diein Zus<strong>am</strong>menhang mit diesem Dienstbarkeitsvertrag entstehen, trägt natürlich die Ferngas AG alsInteressent. Im Vorstand habe man sich mit dieser Angelegenheit befasst, wo dann aufgetaucht sei,sich bei den anderen Gemeinden zu erkundigen. Hier berichtet er, dass in 4 Gemeinden (Regau, BadIschl, Schwanenstadt und <strong>Attersee</strong>) ähnliche Fälle vorliegen. Die Gemeinden haben mitgeteilt, dasssie keine Problem mit dem Abschluss dieses Vertrages sehen. Auch beim Gemeindebund sei eineRechtsauskunft eingeholt worden, die ergeben habe, dass darauf geachtet werden möge, dasssämtliche Kosten, die mit irgendwelchen Umlegungen durch Bauvorhaben der Gemeinde udgl. dieFerngas AG zu tragen habe. Dies sei als Bestand im Vertrag enthalten.Der Bürgermeister stellt den Antrag,den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen.GR.Zirkel betont, dass allgemein bekannt sei, dass durch eine Dienstbarkeit ein Wertverlust einesGrundstückes zwischen 10 und 25 % - je nach Größe der Dienstbarkeit entstehe. Er finde dieAbfindung als absolut unzureichend, da diese Grundstücke ja im Besitz der Gemeinde seien, alsogleich zu behandeln seien, wie Privatgrundstücke, sei der Verlust garantiert 15 bis 20 % und da sollesich die Gemeinde nicht mit € 500,-- abspeisen lassen – das finde er nicht in Ordnung.GV.Berger K. glaubt, dass es für die Gemeinde keinen Nachteil ergebe, wenn man dieseDienstbarkeit für die Ferngas AG nicht zulasse. Genauso wie die Abfertigung, die man dafürbekomme, nicht wirklich eine Größenordnung für die Gemeinde habe die budgetwirks<strong>am</strong> sein könnte.Aus diesen Gründen werde er dem Antrag nicht zustimmen, denn er glaube, dass die Ferngas AGsehr wohl diese Leitungen weiterbetreiben werde. Die Gemeinde brauche nicht unbedingt eineDienstbarkeit in den Büchern für die wenigen Grundstücke, die man habe. Er glaube, dass die Bürgerdeswegen genauso gut von der Ferngas AG versorgt werde und aus seiner Sicht würden dieNachteile gegenüber den Vorteilen überwiegen.GR.Kaniak betont, in diesem Fall der Meinung des Herrn Berger zu sein und er betont, dass man alsGrundbesitzer mit einer Dienstbarkeit verpflichtet sei, dem Dienstnehmer sämtliche