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Jahresbericht 2012/13 (pdf) - Gymnasium St. Antonius Appenzell

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8<strong>Jahresbericht</strong>Urlaub für vorverlegte Ferien oder Ferienverlängerungwird in der Regel nicht gewährt.11.UnvorhergeseheneAbsenzenWer durch Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhergeseheneEreignisse am Schulbesuchverhindert ist, muss dies umgehend dem Sekretariatmelden.Die Schulleitung und der Klassenlehrer sindbefugt, allfällige Begründungen zu prüfen.Schüler, welche an einer Prüfung fehlen, habendiese nachzuholen. Fehlen sie erneut, istein ärztliches Zeugnis vorzuweisen. Wird einsolches Zeugnis nicht vorgelegt, ist die Prüfungals nicht erfüllt mit der Note 1 zu bewerten.Unvorhergesehene Absenzen sind mittelsvorgedruckter Formulare den einzelnen Fachlehrpersonennach Wiederaufnahme des Unterrichtsinnert Wochenfrist zum Visieren vorzulegen.Wird diese Frist nicht eingehalten,gilt die Absenz als unentschuldigt.Entschuldigte und unentschuldigte Absenzenwerden im Zeugnis eingetragen.Drei und mehr unentschuldigte Absenzen ziehenein Disziplinarverfahren (gem. Art. 21Gymnasialverordnung) nach sich.12.VerhaltensnormenDie Schüler haben sich gemäss Gymnasialverordnungan der Schulordnung und den geltendenReglementen zu orientieren und inSchule und Öffentlichkeit ein Verhalten zupflegen, das mit der Zugehörigkeit zum <strong>Gymnasium</strong>vereinbar ist.Das Mitführen von gefährlichen und störendenGegenständen in die Schule bzw. auf demSchulareal ist verboten. Die Lehrpersonensind angehalten, sämtliche diesbezüglichenGegenstände unverzüglich zuhanden derSchulleitung einzuziehen. Dies gilt unabhängigdavon, ob der Gegenstand benutzt wurde.Eine allfällige Herausgabe dieser Gegenständeerfolgt ausschliesslich aufgrund eines Gesprächsder Schulleitung mit den Inhabernder elterlichen Sorge.<strong>13</strong>.Rauchen/Alkohol/DrogenDer Unterricht ist im nüchternen Zustand zubesuchen. Nüchtern heisst: nicht unter Einflussvon Alkohol oder Drogen (im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes).Besitz und Konsumvon Alkohol und Drogen sind auf dem Schularealverboten und können den sofortigen Ausschlussvon der Schule zur Folge haben.

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