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Fachgesellschaften dürfen endlich mitreden - Deutsche Gesellschaft ...

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EditorialDas IQWiG beschäftigt sich insbesonderemit Dossierbewertungen im Rahmendes Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes(AMNOG), mit sogenannten RapidReports und Gesundheitsinformationen.Auf dem Gebiet von O + U bewertetendie IQWiG-Prüfer bisher die HyperbareSauerstofftherapie bei der idiopathischenFemurkopfnekrose des Erwachsenen,die Dekompression bei Karpaltunnelsyndromund die Berechnung vonSchwellenwerten bei Mindestmengenfür die Knietotalendoprothese. Zuletzterstellten sie ein Merkblatt zum Themachronische Kreuzschmerzen, das sichmit der immensen Arbeit von immerhin26 <strong>Fachgesellschaften</strong> im Rahmen dernationalen Versorgungsleitlinie „UnspezifischerKreuzschmerz“ überschneidet.Interessanterweise beauftragte der GemeinsameBundesausschuss (GBA) dasIQWIG auch mit einer Stellungnahme zurArthroskopie des Kniegelenkes bei Gonarthrose.Stellungnahmeverfahren mit LeitlinienerstellungvergleichbarEs ist äußerst erfreulich, dass die Kompetenzder <strong>Fachgesellschaften</strong> nun auch indie Entscheidungsprozesse eingebrachtwerden soll. Die dafür auf den Weg gebrachtenVerfahrensschritte für AQUA( Abb. 1) als auch für IQWiG ( Abb. 2)sind aufwändig und zum Teil auch zuhinterfragen. So wählt das AQUA-Institutseine Experten selbst aus, die <strong>Fachgesellschaften</strong>haben auf die Bereitstellung vonKompetenz keinen Einfluss. Die Stellungnahmeverfahrenselbst sind durchausmit denjenigen bei der Erstellung vonLeitlinien zu vergleichen.Ein wesentlicher Unterschied bestehtallerdings darin, dass die Erstellung vonLeitlinien in der Regel Monate, wennnicht sogar Jahre in Anspruch nimmt.AQUA erwartet jedoch eine Stellungnahmeinnerhalb von acht, IQWiG sogar innerhalbvon vier Wochen. Diese Fristenwurden anlässlich einer Informations-IQWIG-BerichteAuftragserteilung durch G-Ba/BMGFormulierung der wissenschaftlichenFragestellung(en)Je nach Thema Festlegung derZielkriterien u.a. Definition patientenrelevanterEndpunkte unter Hinzuziehungeinzelner Paienten/PatientenvertreterBerichtsplan(vorläufige Version)Anhörung*Frist mindestens 4 WochenVorläufiger Berichtsplan- Auswahl relevanter Zielkriterien- Vergleichsinterventionen- Recherchestrategie- E/A-Kriterien für Studien...BerichtsplanGgf. Amendment zum BerichtsplanInformationsbeschaffung und wissenschaftlicheBewertungVorberichtAnhörungExternes ReviewFrist mindestens 4 WochenVorbericht- Rechercheergebnisse- Bewertung der Literatur(klinische/methodische Aspekte)...Zusammenführung und Bewertungder Stellungnahmen und des externenReviews; Aktualisierung derInformationenAbschlussbericht*Die Anhörung erfolgt mittels Einholung schriftlicher Stellungnahmen. Optional wird eine mündliche wissenschaftlicheErörterung zur Diskussion unklarer Aspekte in den schriftlichen Stellungnahmen durchgeführt.Abb. 2 Ablauf der Berichterstellung234Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | Juni 2012

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