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Verkaufsprospekt - Financial Services - Siemens AG

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I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCash- Lettland- Litauen- Luxemburg- Malta- Niederlande- Österreich- Polen- Portugal- Republik Zypern- Rumänien- Schweden- Slowakei- Slowenien- Spanien- Tschechische Republik- Ungarn• Andere Vertragsstaaten des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum:- Island- Liechtenstein- Norwegen• Andere Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung, die nicht Mitglieddes EWR sind:- Australien- Japan- Kanada- Korea- Mexiko- Neuseeland- Schweiz- Türkei- Vereinigte Staaten von Amerika.Die Wertpapiere/Geldmarktinstrumente dieser Emittentenim Fonds müssen aus mindestens sechs verschiedenenEmissionen stammen, wobei nicht mehr als 30 Prozent desWertes des Fonds in einer Emission gehalten werden dürfen.In Pension genommene Wertpapiere werden auf diese Anlagegrenzeangerechnet.9.2.4.5 Kombination von AnlagegrenzenDie Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes desFonds in eine Kombination der folgenden Vermögensgegenständeunter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelobergrenzenanlegen:• Von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiereoder Geldmarktinstrumente,• Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben,• Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mitdieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Derivaten,Wertpapierdarlehen und Pensionsgeschäften.Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt„Anlageziele, -strategie, -grundsätze und –grenzen für Wertpapiereund Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz vonDerivaten sowie Bankguthaben – Anlagegrenzen für öffentlicheEmittenten““) darf eine Kombination der vorgenanntenVermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes des Fondsnicht übersteigen.9.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände und deren AnlagegrenzenBis zu 10 Prozent des Wertes des Fonds darf die Gesellschaftinsgesamt in folgende sonstige Vermögensgegenständeanlegen:• Wertpapiere, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassenoder an einem anderen organisierten Markt zugelassenoder in diesen einbezogen sind, jedoch grundsätzlichdie Kriterien für Wertpapiere erfüllen. Abweichend von dengehandelten beziehungsweise zugelassenen Wertpapierenmuss die verlässliche Bewertung für diese Wertpapiere inForm einer in regelmäßigen Abständen durchgeführten Bewertungverfügbar sein, die aus Informationen des Emittentenoder aus einer kompetenten Finanzanalyse abgeleitetwird. Angemessene Information über das nicht zugelassenebeziehungsweise nicht einbezogene Wertpapier muss inForm einer regelmäßigen und exakten Information durchden Fonds über das Wertpapier oder gegebenenfalls daszugehörige Portfolio verfügbar sein,• Geldmarktinstrumente von Emittenten, die nicht denoben genannten Anforderungen genügen, wenn sie liquidesind und sich ihr Wert jederzeit genau bestimmten lässt. Liquidesind Geldmarktinstrumente, die sich innerhalb hinreichendkurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen.Hierbei ist die Verpflichtung der Gesellschaft zu berücksichtigen,Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger zurückzunehmenund hierfür in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumenteentsprechend kurzfristig zu veräußern. Fürdie Geldmarktinstrumente muss zudem ein exaktes undverlässliches Bewertungssystem existieren, das die Ermittlungdes Nettobestandswerts des Geldmarktinstrumentsermöglicht oder auf Marktdaten oder Bewertungsmodellenwie Systeme basiert, die Anschaffungskosten fortführen.Das Merkmal der Liquidität gilt für Geldmarktinstrumenteerfüllt, wenn diese an einem organisierten Markt innerhalbdes EWR zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder aneinem organisierten Markt außerhalb des EWR zugelassenoder in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahldieses Marktes zugelassen hat,• Aktien aus Neuemissionen, wenn nach deren Ausgabebedingungen- deren Zulassung an einer Börse in einem Mitgliedstaatder EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommensüber den EWR zum Handel oder deren Zulassungan einem organisierten Markt oder deren Einbeziehung in21

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