I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCashDie Optionsgeschäfte müssen sich auf Wertpapiere undGeldmarktinstrumente, Zinssätze, Wechselkurse oderWährungen sowie auf Finanzindizes beziehen, die hinreichenddiversifiziert sind, eine adäquate Bezugsgrundlagefür den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen, sowie inangemessener Weise veröffentlicht werden. Die Optionenoder Optionsscheine müssen eine Ausübung während dergesamten Laufzeit oder zum Ende der Laufzeit vorsehen.Zudem muss der Optionswert zum Ausübungszeitpunktlinear von der positiven oder negativen Differenz zwischenBasispreis und Marktpreis des Basiswerts abhängen und nullwerden, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat.9.2.7.3 SwapsSwaps sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäftzugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischenden Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaftdarf für Rechnung des Fonds im Rahmen der AnlagegrundsätzeZinsswaps, Währungsswaps, Zins-Währungsswapsund Varianzswaps abschließen.9.2.7.4 SwaptionsSwaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption ist dasRecht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmtenZeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist in einenhinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swapeinzutreten. Im Übrigen gelten die im Zusammenhang mitOptionsgeschäften dargestellten Grundsätze. Die Gesellschaftdarf für Rechnung des Fonds nur solche Swaptionsabschließen, die sich aus den oben beschriebenen Optionenund Swaps zusammensetzen.9.2.7.5 Credit Default SwapsCredit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen,ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zuübertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikoszahlt der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinenVertragspartner. Die Gesellschaft darf für Rechnung desFonds nur einfache, standardisierte Credit Default Swapsabschließen, die zur Absicherung einzelner Kreditrisiken imFonds eingesetzt werden. Im Übrigen gelten die Ausführungenzu Swaps entsprechend.9.2.7.6 In Wertpapieren verbriefte FinanzinstrumenteDie Gesellschaft kann für Rechnung des Fonds die vorstehendbeschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben,wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei könnendie Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstandhaben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risikengelten für solche verbrieften Finanzinstrumente entsprechend,jedoch mit der Maßgabe, dass das Verlustrisiko beiverbrieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiersbeschränkt ist.9.2.7.7 OTC-DerivatgeschäfteDie Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds sowohl Derivatgeschäftetätigen, die an einer Börse zum Handel zugelassenoder an einem anderen organisierten Markt zugelassenoder in diesen einbezogen sind, als auch außerbörslicheGeschäfte, sogenannte over-the-counter (OTC)–Geschäfte.Derivatgeschäfte, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassenoder an einem anderen organisierten Markt zugelassenoder in diesen einbezogen sind, darf die Gesellschaftnur mit geeigneten Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstitutenauf der Basis standardisierter Rahmenverträgetätigen. Bei außerbörslich gehandelten Derivaten wirddas Kontrahentenrisiko bezüglich eines Vertragspartners auf5 Prozent des Wertes des Fonds beschränkt. Ist der Vertragspartnerein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaatder EU, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommensüber den EWR oder einem Drittstaat mit vergleichbaremAufsichtsniveau, so darf das Kontrahentenrisiko bis zu10 Prozent des Wertes des Fonds betragen. Außerbörslichgehandelte Derivatgeschäfte, die mit einer zentralenClearingstelle einer Börse oder eines anderen organisiertenMarktes als Vertragspartner abgeschlossen werden, werdenauf die Kontrahentengrenzen nicht angerechnet, wenn dieDerivate einer täglichen Bewertung zu Marktkursen mit täglichemMargin-Ausgleich unterliegen. Ansprüche des Fondsgegen einen Zwischenhändler sind jedoch auf die Grenzenanzurechnen, auch wenn das Derivat an einer Börse oder aneinem anderen organisierten Markt gehandelt wird.9.2.8 Wertpapier-DarlehensgeschäfteDie im Fonds gehaltenen Wertpapiere können darlehensweisegegen marktgerechtes Entgelt an Dritte übertragenwerden. Hierbei kann der gesamte Bestand des Fonds anWertpapieren nur auf unbestimmte Zeit als Wertpapier-Darlehen an Dritte übertragen werden. Die Gesellschafthat jederzeit die Möglichkeit, das Darlehensgeschäft zukündigen. Es muss vertraglich vereinbart werden, dass nachBeendigung des Darlehensgeschäfts dem Fonds Wertpapieregleicher Art, Güte und Menge innerhalb der üblichenAbwicklungszeit zurück übertragen werden. Voraussetzungfür die darlehensweise Übertragung von Wertpapieren ist,dass dem Fonds ausreichende Sicherheiten gewährt werden.Hierzu können Guthaben abgetreten oder verpfändetbeziehungsweise Wertpapiere oder Geldmarktinstrumenteübereignet oder verpfändet werden. Die Erträge aus derAnlage der Sicherheiten stehen dem Fonds zu.Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zinsenaus darlehensweise erhaltenen Wertpapieren bei Fälligkeit24
I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCashan die Verwahrstelle für Rechnung des Fonds zu zahlen.Alle an einen Darlehensnehmer übertragenen Wertpapieredürfen 10 Prozent des Wertes des Fonds nicht übersteigen.Die Wertpapier-Darlehensgeschäfte werden von der Gesellschaftselbst ohne Beteiligung externer Dienstleistergetätigt.Gelddarlehen darf die Gesellschaft Dritten für Rechnung desFonds nicht gewähren.9.2.9 PensionsgeschäfteDie Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Pensionsgeschäftemit Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstitutenmit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monatenabschließen. Dabei kann sie sowohl Wertpapiere des Fondsgegen Entgelt auf einen Pensionsnehmer übertragen (einfachesPensionsgeschäft), als auch Wertpapiere im Rahmender jeweils geltenden Anlagegrenzen in Pension nehmen(umgekehrtes Pensionsgeschäft). Die Gesellschaft hat dieMöglichkeit, das Pensionsgeschäft jederzeit zu kündigen;dies gilt nicht für Pensionsgeschäfte mit einer Laufzeit vonbis zu einer Woche. Bei Kündigung eines einfachen Pensionsgeschäftsist die Gesellschaft berechtigt, die in Pensiongegebenen Wertpapiere zurückzufordern. Die Kündigungeines umgekehrten Pensionsgeschäfts kann entweder dieRückerstattung des vollen Geldbetrags oder des angelaufenenGeldbetrags in Höhe des aktuellen Marktwertes zurFolge haben. Pensionsgeschäfte sind nur in Form sogenannterechter Pensionsgeschäfte zulässig. Dabei übernimmtder Pensionsnehmer die Verpflichtung, die Wertpapiere zueinem bestimmten oder vom Pensionsgeber zu bestimmendenZeitpunkt zurück zu übertragen oder den Geldbetragsamt Zinsen zurückzuzahlen.9.3 SicherheitenstrategieIm Rahmen von Derivate-, Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäftennimmt die Gesellschaft auf Rechnung desFonds Sicherheiten entgegen. Die Sicherheiten dienen dazu,das Ausfallrisiko des Vertragspartners dieser Geschäfte ganzoder teilweise zu reduzieren.9.3.1 Arten der zulässigen SicherheitenDie Gesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäften/Wertpapier-Darlehensgeschäften/PensionsgeschäftenfolgendeVermögensgegenstände als Sicherheiten:1. Barsicherheiten in Euro2. Wertpapiersicherheitena. In Euro ausgestellte Anleihen von Staaten sowie Regierungsorganisationenb. In Euro ausgestellte Unternehmensanleihen9.3.2 Umfang der BesicherungWertpapier-Darlehensgeschäfte werden in vollem Umfangbesichert. Der Kurswert der als Darlehen übertragenenWertpapiere bildet dabei zusammen mit den zugehörigenErträgen den Sicherungswert. Die Leistung der Sicherheitendurch den Darlehensnehmer darf den Sicherungswertzuzüglich eines marktüblichen Aufschlags nicht unterschreiten.Im Übrigen müssen Derivate-, Wertpapier-Darlehens- undPensionsgeschäfte in einem Umfang besichert sein, dersicherstellt, dass der Anrechnungsbetrag für das Ausfallrisikodes jeweiligen Vertragspartners fünf Prozent des Wertesdes Fonds nicht überschreitet. Ist der Vertragspartner einKreditinstitut mit Sitz in Mitgliedstaat der EU oder in einemanderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oderin einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichtsbestimmungengelten, so darf der Anrechnungsbetrag für dasAusfallrisiko zehn Prozent des Wertes des Fonds betragen.9.3.3 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)Bei allen als Sicherheiten angenommenen Vermögensgegenständenwird in Abhängigkeit von der gestellten Sicherheitsowie dem Rating des Emittenten und der Laufzeit einBewertungsabschlag (Haircut) mit dem jeweiligen Kontrahentenwie folgt definiert:1. Barsicherheiten in Euro mit einem Bewertungsabschlagvon 0%,2. Wertpapiersicherheiten mit einem laufzeitabhängigenund ratingabhängigen Bewertungsabschlag von 0 - 50%.9.3.4 Anlage von BarsicherheitenBarsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen aufSperrkonten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrerZustimmung bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden.Die Wiederanlage darf nur in Staatsanleihen von hoherQualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstrukturerfolgen. Zudem können Barsicherheiten im Wege einesumgekehrten Pensionsgeschäfts mit einem Kreditinstitutangelegt werden, wenn die Rückforderung des aufgelaufenenGuthabens jederzeit gewährleistet ist.9.4 KreditaufnahmeDie Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemeinschaftlicheRechnung der Anleger ist bis zu 10 Prozent des Wertesdes Fonds zulässig, sofern die Bedingungen der Kreditaufnahmemarktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahmezustimmt.25