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Verkaufsprospekt - Financial Services - Siemens AG

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I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCash• Umschichtungen im Fonds• stichtagsbezogene Aufbesserung der Fondsperformance(„window dressing“)• Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den von ihrverwalteten Investmentvermögen oder Individualportfolios• Geschäfte zwischen von der Gesellschaft verwaltetenInvestmentvermögen und/oder Individualportfolios• Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)• Beauftragung von verbundenen Unternehmen und Personen• Einzelanlagen von erheblichem Umfang• Transaktionen nach Handelsschluss zum bereits absehbarenSchlusskurs des laufenden Tages, sogenanntes LateTradingDer Gesellschaft können im Zusammenhang mit Geschäftenfür Rechnung des Fonds geldwerte Vorteile (Brokerresearch, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme)entstehen, die im Interesse der Anleger bei denAnlageentscheidungen verwendet werden.Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der ausdem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleistetenVergütungen und Aufwandserstattungen zu.Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z. B. Kreditinstitute,wiederkehrend - meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungsfolgeprovisionen“.Zum Umgang mit Interessenskonflikten setzt die Gesellschaftfolgende organisatorische Maßnahmen ein, umInteressenskonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zusteuern, zu beobachten und sie offenzulegen:• Bestehen einer Compliance-Abteilung, die die Einhaltungvon Gesetzen und Regeln überwacht und an die Interessenskonfliktegemeldet werden müssen,• Pflichten zur Offenlegung,• Organisatorische Maßnahmen wie• die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelneAbteilungen, um dem Missbrauch von vertraulichenInformationen vorzubeugen,• Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemäßeEinflussnahme zu verhindern,• die Trennung von Eigenhandel und Kundenhandel,• Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte,Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts,• Einrichtung von Vergütungssystemen,• Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerbbeziehungsweise Veräußerung von Finanzinstrumenten,• Einrichtung von Orderannahmezeiten (Cut-off Zeiten).14. Kurzangaben über steuerrechtliche VorschriftenDie Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nurfür Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigsind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vorErwerb von Anteilen an dem in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> beschriebenenFonds mit seinem Steuerberater in Verbindungzu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus demAnteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.Der Fonds ist als Zweckvermögen von der KörperschaftundGewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträgedes Fonds werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfteaus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen,soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen denSparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehendeoder getrennt veranlagte Ehegatten) beziehungsweise1.602,-- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten)übersteigen./Die steuerpflichtigen Erträge des Fondswerden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögender Einkommensteuer unterworfen, soweitdiese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den aktuellgeltenden Sparer-Pauschbetrag 1 übersteigen.Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlicheinem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlagund gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu denEinkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vomFonds ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichenErträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus demAn- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem31. Dezember 2008 erworben wurden beziehungsweisewerden. 2Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlichAbgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass dieEinkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärunganzugeben sind. Bei der Vornahmedes Steuerabzugs werden durch die depotführende Stellegrundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommenund ausländische Quellensteuern angerechnet.Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung,wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als derAbgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können dieEinkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärungangegeben werden. Das Finanzamt setzt dann denniedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf diepersönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzugan (sog. Günstigerprüfung).Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzugunterlegen haben (weil zum Beispiel ein Gewinn aus derVeräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depoterzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben.Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfteaus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatzvon 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuer-1Der Sparer-Pauschbetrag beträgt ab dem Jahr 2009 bei Einzelveranlagung 801,- Euround bei Zusammenveranlagung 1.602,- Euro.2Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilensind beim Privatanleger steuerfrei.33

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