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Verkaufsprospekt - Financial Services - Siemens AG

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I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCashgegründete inländische Investmentaktiengesellschaft mitveränderlichem Kapital übertragen werden.Die Übertragung wird zum Geschäftsjahresende des Fonds(Übertragungsstichtag) wirksam, sofern kein anderer Übertragungsstichtagbestimmt wird.12.4 Rechte der Anleger bei der Verschmelzungdes FondsDie depotführenden Stellen der Anleger des Fonds übermittelndiesen spätestens 37 Tage vor dem geplanten Übertragungsstichtagin Papierform oder in elektronischer FormInformationen zu den Gründen für die Verschmelzung, denpotentiellen Auswirkungen für die Anleger, deren Rechte inZusammenhang mit der Verschmelzung sowie zu maßgeblichenVerfahrensaspekten. Die Anleger erhalten weiterhindie wesentlichen Anlegerinformationen für den Investmentfonds,auf den die Vermögensgegenstände des Fondsübertragen werden.Die Anleger haben bis fünf Arbeitstage vor dem geplantenÜbertragungsstichtag entweder die Möglichkeit, ihre Anteileohne weitere Kosten, mit Ausnahme der Kosten zur Deckungder Auflösung des Fonds, zurückzugeben, oder ihreAnteile gegen Anteile eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögens umzutauschen, das ebenfalls von derGesellschaft oder einem Unternehmen desselben Konzernsverwaltet wird und dessen Anlagegrundsätze mit denen desFonds vereinbar sind.Am Übertragungsstichtag werden die Nettoinventarwertedes Fonds und des übernehmenden Investmentvermögensberechnet, das Umtauschverhältnis wird festgelegt undder gesamte Umtauschvorgang wird vom Abschlussprüfergeprüft. Das Umtauschverhältnis ermittelt sich nach demVerhältnis der Nettoinventarwerte je Anteil des Fonds unddes übernehmenden Investmentvermögens zum Zeitpunktder Übernahme. Der Anleger erhält die Anzahl von Anteilenan dem übernehmenden Investmentvermögen, die demWert seiner Anteile an dem Fonds entspricht.Sofern die Anleger von ihrem Rückgabe- oder Umtauschrechtkeinen Gebrauch machen, werden sie am ÜbertragungsstichtagAnleger des übernehmenden Investmentvermögens.Die Gesellschaft kann gegebenenfalls auch mitder Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Investmentvermögensfestlegen, dass den Anlegern des Fondsbis zu 10 Prozent des Wertes ihrer Anteile in bar ausgezahltwerden. Mit der Übertragung aller Vermögenswerte erlischtder Fonds. Findet die Übertragung während des laufendenGeschäftsjahres des Fonds statt, muss die Gesellschaft aufden Übertragungsstichtag einen Bericht erstellen, der denAnforderungen an einen Jahresbericht entspricht.Die Gesellschaft macht im Bundesanzeiger und darüberhinaus in den in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> bezeichnetenelektronischen Informationsmedien bekannt, wenn derFonds auf ein anderes von der Gesellschaft verwaltetesInvestmentvermögen verschmolzen wurde und die Verschmelzungwirksam geworden ist. Sollte der Fonds auf einInvestmentvermögen verschmolzen werden, das nicht vonder Gesellschaft verwaltet wird, so übernimmt die Verwaltungsgesellschaftdie Bekanntmachung des Wirksamwerdensder Verschmelzung, die das aufnehmende oder neugegründete Investmentvermögen verwaltet.12.5 AuslagerungDie Gesellschaft hat folgende wesentliche Tätigkeiten ausgelagert:• Fondsverwaltungs-Serviceleistungen für ausgewählteInvestmentvermögen an die SGSS Deutschland KapitalanlagegesellschaftmbH, Unterföhring (SGSS),• Fondsverwaltungs-Serviceleistungen für ausgewählteInvestmentvermögen an die BNY Mellon Service Kapitalanlage-GesellschaftmbH., Frankfurt am Main (BSK),• Marktrisikomessung nach der DerivateVO die BHF-Bank<strong>AG</strong>, Frankfurt am Main,• Zur steuerrechtlichen Beratung die WTS SteuerberatungsgesellschaftmbH, Thomas-Wimmer-Ring 1-3, 80539München,• Interne Revision an <strong>Siemens</strong> <strong>AG</strong>, Corporate FinanceAudit, München. Die Leistungen umfassen die Prüfung undBeurteilung der Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich allerAktivitäten und Prozesse der <strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH,• <strong>Siemens</strong> <strong>Financial</strong> <strong>Services</strong> GmbH, SFS IT, München. SFSIT erbringt Leistungen auf dem Gebiet der IT und Telekommunikation,• Bearbeitung von Compliance Fällen an die <strong>Siemens</strong> <strong>AG</strong>,München.13. InteressenskonflikteBei der Gesellschaft können folgende Interessenskonflikteentstehen:Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessenkollidieren:• Interessen der Gesellschaft und der mit dieser verbundenenUnternehmen• Interessen der Mitarbeiter der Gesellschaft• Interessen anderer Anleger in diesem oder anderenFonds.Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte begründenkönnen, umfassen insbesondere:• Anreizsysteme für Mitarbeiter der Gesellschaft• Mitarbeitergeschäfte• Zuwendungen an Mitarbeiter der Gesellschaft32

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