I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCashI. VERKAUFSPROSPEKT1. Hinweis zum <strong>Verkaufsprospekt</strong>Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen<strong>Siemens</strong> EuroCash erfolgt auf Basis des<strong>Verkaufsprospekt</strong>s, der wesentlichen Anlegerinformationenund der Allgemeinen Anlagebedingungen inVerbindung mit den Besonderen Anlagebedingungenin der jeweils geltenden Fassung. Die AllgemeinenAnlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungensind im Anschluss an diesen <strong>Verkaufsprospekt</strong>ab Seite 41 abgedruckt.Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> ist dem am Erwerb eines Anteilsan dem <strong>Siemens</strong> EuroCash interessierten zusammen mitdem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie demgegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtemHalbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügungzu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichenAnlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschlusskostenlos zur Verfügung zu stellen.Von dem <strong>Verkaufsprospekt</strong> abweichende Auskünfte oderErklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kaufund Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünftenoder Erklärungen, welche nicht in dem <strong>Verkaufsprospekt</strong>beziehungsweise in den wesentlichen Anlegerinformationenenthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko desKäufers. Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> wird ergänzt durch den jeweilsletzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nachdem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.1.1 Anlagebeschränkungen für US-PersonenDie <strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH und der <strong>Siemens</strong>EuroCash sind und werden nicht gemäß dem UnitedStates Investment Company Act von 1940 in seinergültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sindund werden nicht gemäß dem United States SecuritiesAct von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach denWertpapiergesetzen eines Bundesstaates der VereinigtenStaaten von Amerika registriert. Anteile des <strong>Siemens</strong>EuroCash dürfen weder in den Vereinigten Staaten nocheiner US-Person oder auf deren Rechnung angebotenoder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfallsdarlegen, dass sie keine US-Person sind undAnteile weder im Auftrag von US-Personen erwerbennoch an US-Personen weiterveräußern. US-Personensind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oderdort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtigsind. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaftensein, die gemäß den Gesetzen der USAbeziehungsweise eines US-Bundesstaats, Territoriumsoder einer US-Besitzung gegründet werden.2. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der VertragsbeziehungDurch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümerder vom <strong>Siemens</strong> EuroCash gehaltenen Vermögensgegenständenach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenständenicht verfügen. Mit den Anteilen sind keineStimmrechte verbunden.Dem Vertragsverhältnis zwischen <strong>Siemens</strong> Fonds InvestGmbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungenwird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der<strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH ist Gerichtsstand für Streitigkeitenaus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anlegerkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. SämtlicheVeröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscherSprache abgefasst oder mit einer deutschen Übersetzungversehen. Die <strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH wird ferner diegesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscherSprache führen.Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriftendes Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die„Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BundesverbandInvestment und Asset Management e.V. (nachfolgend „BVI“)anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervonunberührt.Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“des BVI lauten:Büro der OmbudsstelleBVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.Unter den Linden 4210117 BerlinTelefon: 030 6449046-0Telefax: 030 6449046-29E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.dewww.ombudsstelle-investmentfonds.deBei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften desBürgerlichen Gesetzbuches, betreffend Fernabsatzverträgeüber Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligtenauch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbankwenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervonunberührt.Die Kontaktdaten lauten:Schlichtungsstelle der Deutschen BundesbankPostfach 11 12 3260047 FrankfurtTelefon: 069 2388-1907 oder -1906Telefax: 069 2388-1919E-Mail: schlichtung@bundesbank.de6
I. <strong>Verkaufsprospekt</strong><strong>Siemens</strong> EuroCash3. Grundlagen3.1 Das Sondervermögen (der Fonds)Das Sondervermögen <strong>Siemens</strong> EuroCash (nachfolgend„Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, dervon einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, umes gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzendieser Anleger zu investieren. Der Fonds ist ein Investmentvermögengemäß der Richtlinie 2009/65/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zurKoordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriftenbetreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagenin Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs(nachfolgend „K<strong>AG</strong>B“). Er wird von der<strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“)verwaltet. Der <strong>Siemens</strong> EuroCash wurde am 01.08.2000 fürunbestimmte Dauer aufgelegt.Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenenNamen für gemeinschaftliche Rechnung der Anlegernach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach demK<strong>AG</strong>B zugelassenen Vermögensgegenständen gesondertvom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an.In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft dieGelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungensie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem K<strong>AG</strong>B, dendazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen,die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaftregeln. Die Anlagebedingungen umfassen einenAllgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen”und „Besondere Anlagebedingungen”).Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögenmüssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.3.2 Verkaufsunterlagen und Offenlegung vonInformationenDer <strong>Verkaufsprospekt</strong>, die wesentlichen Anlegerinformationen,die Anlagebedingungen sowie die aktuellen JahresundHalbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei <strong>Siemens</strong>Fonds Invest GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München,Telefon 089 636-35222 oder auf der Homepage der Gesellschaftwww.siemens.de/publikumsfonds.Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen desRisikomanagements dieses Fonds, die Risikomanagementmethodenund die jüngsten Entwicklungen bei den Risikenund Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständensind mittels der wesentlichen Anlegerinformationen(KID), in elektronischer oder schriftlicher Form bei<strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH, Otto-Hahn-Ring 6,81739 München, Telefon 089 636-35222 oder auf derHomepage der Gesellschaft www.siemens.de/publikumsfondserhältlich.3.3 Anlagebedingungen und deren ÄnderungenDie Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen<strong>Verkaufsprospekt</strong> in dieser Unterlage abgedruckt. DieAnlagebedingungen können von der Gesellschaft geändertwerden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen derGenehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätzedes Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmungdurch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderungen derAnlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingungzulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihreAnteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttretender Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegenAnteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzenkostenlos umzutauschen, sofern derartigeInvestmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderenUnternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeigerund darüber hinaus auf der Internetseite www.siemens.de/publikumsfonds bekannt gemacht. Wenn die ÄnderungenVergütungen und Aufwandserstattungen, die aus demFonds entnommen werden dürfen oder die Anlagegrundsätzedes Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betreffen,werden die Anleger außerdem über ihre depotführendenStellen in Papierform oder elektronischer Form (sogenannterdauerhafter Datenträger) informiert. Diese Informationumfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen,ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhangmit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wound wie weitere Informationen erlangt werden können.Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrerBekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungenzu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen tretenfrühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung inKraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein frühererZeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätzedes Fonds treten ebenfalls frühestens dreiMonate nach Bekanntmachung in Kraft.4. Verwaltungsgesellschaft4.1 Firma, Rechtsform und SitzDie Gesellschaft wurde am 08.03.2004 gegründet undübernahm am 01.04.2005 das Wertpapierfondsgeschäftund die Firmierung der seit dem 22.10.1992 bestehenden<strong>Siemens</strong> Kapitalanlagegesellschaft mbH mit dem Sitz inMünchen. Seit dem 16.07.2013 firmiert die Gesellschaftunter <strong>Siemens</strong> Fonds Invest GmbH. Die Gesellschaft hatihren Sitz in München und die Rechtsform einer Gesellschaftmit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft hat eineErlaubnis als Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz(InvG). Sie darf inländische Investmentvermögenverwalten sowie individuelle Vermögensverwaltungbetreiben.7