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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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KREISSTADT STEINFURTDer BürgermeisterAmt 61 61-00-41/as-bkBESCHLUSS-VORLAGEöffentlichDatumDrucksachen Nr.10.06.2009 658/2009BeratungsergebnisBeratungsfolge Termin TOP Einst. Ja Nein Enth. BemerkungenAusschuss fürPlanung und UmweltRat 24.06.200923.06.2009 SieheTeilbeschlussBetreff:Bebauungsplan Nr. 15 "Bahnhof Burgsteinfurt"hier: 1. Stellungnahmen gem. §§ 4 (1) und 3 (1) BauGB2. Anregungen gem. § 3 (2) BauGB3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGBund Beschluss der BegründungBeschlussvorschlag:1. Stellungnahmen gem. §§ 4 (1) und 3 (1) BauGB11. Die folgenden Stellungnahmen von den Behörden/Trägern öffentlicher Belangewerden gem. § 4 (1) BauGB in den Abwägungsprozess zum Satzungsbeschlusseinbezogen:111. Kreis <strong>Steinfurt</strong>, Stellungnahme vom 01.06.2005 und 08.06.2005 (s. Anlage 1 und 1a)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Der Kreis <strong>Steinfurt</strong> weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich im Geltungsbereichdes Bebauungsplanes mehrere Altlastenverdachtsflächen befinden und erst bei Vorliegeneines entsprechenden Gutachtens eine diesbezügliche Stellungnahme abgegeben werdenkann. In der Begründung zum Bebauungsplan ist dargelegt, dass zurzeit dasAltlastengutachten erstellt wird, so dass auch städtischerseits zunächst die Ergebnisse derUntersuchung abzuwarten sind. Sofern Maßnahmen und Festsetzungen aufgrund desGutachtens zu erfolgen haben, werden diese im Planentwurf bzw. der Begründung desBebauungsplanes aufgenommen. Das Gutachten selbst wird Bestandteil der Begründungwerden und der Anregung des Kreises somit entsprochen werden.


Vorlage: 658/2009 Seite - 2 -In der Stellungnahme vom 08.06.2005 wird seitens des Kreises darauf verwiesen, dassder geplanten Anbindung der verlängerten Bahnhofstraße an die K 76 (Leerer Straße)zugestimmt wird. Der Anschluss erscheint dem Kreis jedoch aus verkehrstechnische Sichtproblematisch, so dass vor der endgültigen Zustimmung dem Straßenbauamt ein Entwurfgemäß der einschlägigen Richtlinien vorzulegen ist.Grundlage für den im Bebauungsplanentwurf dargestellten Anschluss der Bahnhofstraßean die K 76 war eine Vorplanung eines Fachbüros. Das Fachbüro wird im Zuge deröffentlichen Auslegung den geforderten Entwurf der Straßenplanung dem Kreis <strong>Steinfurt</strong>vorlegen.Die Notwendigkeit zur Änderung der Planungen aufgrund der Stellungnahme des Kreises<strong>Steinfurt</strong> ist momentan nicht erkennbar.Der Rat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des Kreises <strong>Steinfurt</strong> zur Kenntnis.Es wird festgestellt, dass den Anregungen des Kreises <strong>Steinfurt</strong> gefolgt wurde.112. RWE Münster, Stellungnahme vom 21.06.2005 (s. Anlage 8)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Die RWE Münster weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass für die Versorgung dergeplanten Bebauung die Schaffung einer zusätzlichen Trafostation erforderlich ist. AlsStandort für die geplante Trafostation ist eine Fläche auf dem Gelände der RWEvorgesehen, die künftig für Wohnbebauung vorgesehen ist. Ebenso soll ein Geh-, FahrundLeitungsrecht von 4 m Breite vom verbleibenden Betriebsgelände außerhalb desPlangebietes zur Friedrich-Hofmann-Straße zu Unterhaltungszwecken vorgesehenwerden. Die vorgeschlagenen Flächen für die Versorgungsanlagen und -leitungenbeeinträchtigen die Planung für diesen Bereich nur unwesentlich, so dass den Anregungender RWE gefolgt wird.Der Rat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass in den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.15 entsprechend dem der Stellungnahme der RWE vom 21.06.2005 beigefügten Lageplanein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie die Darstellung einer Trafostation aufgenommenwird.Es wird festgestellt, dass der Anregung im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.15a gefolgt wurde.113. Dt. Telekom AG, Stellungnahme vom 2. Juni 2005 (s. Anlage 9a)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Die Dt. Telekom AG weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass angesichts dergeplanten Neubebauung zur telekommunikationstechnischen Versorgung die Verlegungneuer Leitungen erforderlich. Diese Maßnahmen sind im Vorfeld der Tiefbauarbeitenabzustimmen. Dazu wird die Stellungnahme an das städtische Tiefbauamt weitergeleitet.


Vorlage: 658/2009 Seite - 3 -Ferner bittet die Dt. Telekom AG darum, die Planungen so vorzusehen, dass dieVerlegung oder Veränderung der bestehenden Anlagen nicht erforderlich wird. Wie denbeigefügten Lageplänen der Telekom zu entnehmen ist, sind im Bereich der bestehendenAnlagen keine größeren (Tiefbau-)Maßnahmen vorgesehen, die eine Veränderung oderVerlagerung erfordern.Damit wird den Anregungen der Dt. Telekom AG entsprochen. Änderungen desPlanentwurfes oder des Entwurfes der Begründung sind aufgrund der Stellungnahme derDt. Telekom AG nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.Es wird festgestellt, dass keine Änderungen der Planung aufgrund der Stellungnahme derDt. Telekom AG erforderlich waren.114. Staatliches Umweltamt Münster, Stellungnahme vom 10. Juni 2005 (s. Anlage 10)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Das Staatliche Umweltamt Münster verweist in seiner Stellungnahme auf die möglichenLärmquellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lärmquellen in der Nähedes Planbereiches, die auf das Gebiet einwirken könnten. Die möglichen Lärmquellenwerden zurzeit gutachterlich untersucht. Das Staatliche Umweltamt bittet um Zusendungdes fertiggestellten Gutachtens noch vor dem Verfahren gem. § 3 (2) BauGB. Dieser Bittewird entsprochen werden. Auswirkungen auf die Planung entstehen aufgrund derStellungnahme des Staatlichen Umweltamtes nicht.Der Rat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des Staatlichen UmweltamtesMünster zur Kenntnis.Es wird festgestellt, dass der Anregung des Staatlichen Umweltamtes gefolgt wurde.115. Deutsche Bahn - DB Services Immobilien GmbH, Stellungnahme vom 24.06.2005 (s.Anlage 11)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Die Deutsche Bahn AG spricht sich gegen die Vorsehung eines höhengleichenBahnüberganges im nördlichen Planbereich sowie gegen die Überplanung derBahnflächen aus. Zudem macht sie deutlich, dass keine Ansprüche gegenüber der Bahnbzgl. des Immissionsschutzes geltend gemacht werden können.Zum letztgenannten Punkt ist festzustellen, dass zurzeit ein Lärmgutachten erstellt wird,dass u. a. die Immissionen des Bahnbetriebes untersucht. Sollten Maßnahmen aufgrundvon Lärmimmissionen des Bahnbetriebes erforderlich werden, erfolgen entsprechendeFestsetzungen im weiteren Verfahren. Somit können keine Ansprüche gegenüber derDeutschen Bahn AG entstehen.Die Deutsche Bahn AG weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass gem.Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zurzeit die Einrichtung von höhengleichen Kreuzungennicht zulässig ist. Die Stadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich dieser Tatsache durchaus bewusst, hat dieFestsetzung eines höhengleichen Bahnübergangs trotzdem in den Planentwurfübernommen, um die Wichtigkeit eines solchen Übergangs für das Gebiet zu


Vorlage: 658/2009 Seite - 4 -dokumentieren. Die nächst gelegenen Querungsmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge sind inHöhe der Leerer Straße und Sonnenschein. Der Abstand zwischen diesen beidenQuerungsmöglichkeiten beträgt 1,1 km Luftlinie. Der geplante Bahnübergang würde sichgenau auf halber Strecke zwischen diesen beiden Punkten befinden und die Erreichbarkeitder Siedlungsflächen der Friedenau deutlich verbessern.Die Stadt <strong>Steinfurt</strong> geht davon aus, das mittel- bis langfristig eine Änderung des EKrGerfolgt, die wieder höhengleiche Bahnübergänge zulässt, so dass im Falle einerentsprechenden Änderung die Umsetzung der Planung erfolgen könnte.Eine Querung der Bahn in Form einer Brücke oder eines Tunnels ist aufgrund derGegebenheiten östlich der Gleisanlagen nicht möglich.Die Deutsche Bahn AG macht deutlich, dass sie die vorgesehene Überplanung derBahnflächen nicht mittragen kann, da sich innerhalb der überplanten Flächen nachAussage der Deutschen Bahn AG noch in Betrieb befindliche Anlagen liegen. NachRücksprache mit der Deutschen Bahn AG wurde erklärt, dass nochAbstimmungsgespräche zwischen der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft und derDeutschen Bahn AG erfolgen. Aus Sicht der Stadt <strong>Steinfurt</strong> sind zunächst dieseGespräche abzuwarten.Die Notwendigkeit zur Änderung der Planungen ist aufgrund der Stellungnahme der Stadt<strong>Steinfurt</strong> nicht zu erkennen. Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wird zurKenntnis genommen.Es wird festgestellt, dass Änderungen aufgrund der Stelllungnahme der Deutsche BahnAG nicht erforderlich waren.116. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Stellungnahme vom 18. Mai 2005 (s.Anlage 14)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass für die Bahnflächen, die überplantwerden, die Durchführung des Entwidmungsverfahrens notwendig ist.Seitens der Stadt <strong>Steinfurt</strong> ist angedacht, das Entwidmungsverfahren durchzuführen,sobald die noch erforderlichen Gutachten vorliegen und erkennbar ist, dass diebeabsichtigte Planung umsetzbar ist. Das Entwidmungsverfahren selbst wird durch dieBahnflächenentwicklungsgesellschaft durchgeführt. Auswirkungen auf das Verfahren zurAufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 hat die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes nicht.Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Essen, wird zur Kenntnisgenommen.Es wird festgestellt, dass Änderungen der Planung aufgrund der Stellungnahme desEisenbahn-Bundesamtes nicht erforderlich waren.


Vorlage: 658/2009 Seite - 5 -117. Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong>, Stellungnahmen vom 08. und 14. Juni 2005 (s. Anlage 33a und33b)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Die Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> weisen darauf hin, dass das Plangebiet mit Trinkwasser und Gasdurch die Stadtwerke versorgt werden kann. Die Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> bitten dabei umnachrichtliche Übernahme der Hochdruck-Gasleitungen in den Planentwurf zumBebauungsplan. Der Anregung soll entsprochen werden.Bezüglich der beabsichtigten Pflanzung von Bäumen und Sträuchern werden im Vorfeldentsprechende Absprachen zwischen den Stadtwerken, dem hiesigen Tiefbauamt unddem ausführenden Unternehmen erfolgen, um eine Gefährdung der Leitungen derStadtwerke auszuschließen.Bezüglich der Löschwasserversorgung stellen die Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> fest, dass eineVersorgung von 48 m 3 /h an Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden kann. DieseTrinkwassermenge ist für die Nutzung als Löschwasser angesichts der geplantenWohnungen, Geschäfte und sonstigen Nutzungen nach Auskunft der hiesigen Feuerwehrals ausreichend anzusehen.Eine Änderung der Planungen aufgrund der Stellungnahmen der Stadtwerke ist nichterforderlich.Der Rat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass die Hochdruck-Gasleitungen imGeltungsbereich des Bebauungsplanes nachrichtlich in den Planentwurf aufgenommenwerden.Es wird festgestellt, dass der Anregung der Stadtwerke GmbH gefolgt wurde.118. Naturschutzverbände, Stellungnahme vom 06. Juni 2005 (s. Anlage 34)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Die anerkannten Naturschutzverbände tragen Anregungen zum Themenbereich EingriffsundAusgleichsbilanzierung sowie zu verschiedenen verkehrlichen Aspekten vor.Bezüglich der Eingriffsbilanzierung wird kritisiert, dass der Biotopwert für den nicht mehr inBetrieb befindlichen Gleisbereich im Ausgangszustand halbiert wird. Dadurch ergibt sich inder Summe eine deutlich geringere Differenz zwischen dem Ausgangswert desPlanbereiches und dem Planzustand. Nach Auffassung der Naturschutzverbände ist dieBegründung im Grünordnerischen Fachbeitrag für die Halbierung des Biotopwertes für dienicht mehr in Betrieb befindlichen Gleisanlagen nicht nachvollziehbar. Entgegen derDarstellung der Naturschutzverbände wurde diese Halbierung nicht vorgenommen, umeinen eventuellen ökologischen Ausgleich zu vermeiden, sondern um eine reellereBewertung des Bereiches zu erhalten. In der Beschreibung der Flächen imGrünordnerischen Fachbeitrag sind die Gleisanlagen beschrieben. Aufgrund dervorhandenen Pflanzenstrukturen und dem sich daraus ergebenden potenziellenVorkommen bestimmter Tierarten ist zunächst der hohe Biotopwert angesetzt worden. Dadie für eine echte Ruderalflur notwendige Biotopausstattung nicht gegeben ist, wird auchnicht der volle Biotopwert angesetzt. Zudem ist noch zu berücksichtigen, dass auf dieser


Vorlage: 658/2009 Seite - 6 -Fläche Altlasten vorhanden sein könnten. Dies ist auch im grünordnerischen Fachbeitragplausibel dargelegt.Ein weiteres Argument für die Reduzierung ist der Aspekt, dass es sich bei der zuüberplanenden Fläche um eine innerstädtische (Konversions-)Fläche handelt, diesicherlich anders zu betrachten ist, als der planungsrechtliche Außenbereich.Abschließend wird darauf verwiesen, dass im Zuge des Verfahrens gem. § 3 (1) BauGBdie Unterlagen auch der Unteren Landschaftsbehörde zur Bewertung und Prüfungvorgelegen haben. Die Untere Landschaftsbehörde hat zu den Planungen keine Anregungvorgetragen.Bezüglich der Verkehrsplanungen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 15 werden für denvorgesehenen Park + Ride-Platz auch Flächen für Bike + Ride gefordert. Hierzu istfestzustellen, dass es bereits seitens de Stadt <strong>Steinfurt</strong> gleiche Überlegungen gibt. Auchim Rahmen der gegenwärtigen Modernisierungsmaßnahmen sind auf der westlichenBahnseite Flächen für Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Mithin soll im Bereich desgeplanten P + R-Platzes die geplante Erschließungsstraße verschwenkt werden.Die Verschwenkung ist damit zu begründen, dass die Rampe, die zur Zeit im Rahmen derModernisierungsoffensive am Burgsteinfurter Bahnhof erstellt wird, nicht direkt amStraßenkörper der geplanten Erschließungsstraße mündet. Gegenüber der Rampenanlageentsteht dadurch Raum für eine Bike + Ride-Anlage. Diese Planung (vgl. Anlage) konnteaus organisatorischen Gründen noch nicht in den Planentwurf zum Verfahren gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB eingearbeitet werden, soll jedoch Bestandteil für den Planentwurf deröffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sein. Somit wird auch der Anregung derNaturschutzverbände in diesem Punkt gefolgt.Ein anderer Punkt, der von den Naturschutzverbänden angesprochen wird, ist diePromenade, die sich von Nord nach Süd durch das gesamte Plangebiet zieht.Vom Grundsatz her wird die Promenade von den Naturschutzverbänden begrüßt, jedochspricht man sich gegen die textliche Festsetzung zum dortigen Fuß- und Radweg aus, diebesagt, dass der Fuß- und Radweg in einer Breite vom 2,5 m angelegt werden muss. Eswird seitens der Naturschutzverbände eine Breite von mindestens 4 m gefordert.Hierzu ist festzustellen, dass die Promenade im Planentwurf mit einer Breite von 11,0 mfestgesetzt ist, die sich lediglich im Bahnhofsbereich bzw. zur Bahnhofstraße hin verjüngt.Geplant ist, dass am Rand der Promenade in einer Tiefe von 2 m Stellplätze zwischen denBaumstandorten entstehen sollen. Konkretere Planungen zu der Verkehrsfläche„Promenade“ gibt es noch nicht. Dies ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auchnicht die Regel. Die konkrete Gestaltung der Verkehrsflächen erfolgt auf der Grundlageeiner separaten Straßenausbauplanung. Bei einer Gesamtbreite von 11,0 m für diePromenade ist es denkbar, dass ein Fuß- und Radweg mit mehr als 2,5 m Breiteentstehen kann. Dies ist endgültig im Zuge der Straßenausbauplanung zu klären. ImBereich des Bahnhofsvorplatzes weist der bereits vorhandene Fuß- und Radweg eineBreite von 2,50 m aus.In der textlichen Festsetzung zum Fuß- und Radweg soll aufgrund der Anregung derNaturschutzverbände aufgenommen werden, dass dieser über eine Breite von mindestens2,5 m verfügen muss.


Vorlage: 658/2009 Seite - 7 -Weiterhin sprechen die Naturschutzverbände die im Planentwurf festgesetzteTunnelanlage unter dem Bahnkörper zwischen Graf-Ludwig-Straße und Schlietenstraßean. Vom Grundsatz her wird auch diese Planung begrüßt, jedoch wird die möglicheAusgestaltung der Tunnelanlage kritisiert. Wie dem Planentwurf zu entnehmen ist, würdedie Tunnelanlage über eine Breite von 4 m verfügen. Damit sind die Forderungen derNaturschutzverbände für die Ausgestaltung einer solchen Anlage hinsichtlich der Breitemehr als erfüllt. Bezüglich der Neigung der Rampen zum festgesetzten Tunnel kann nurauf die örtlichen Gegebenheiten verwiesen werden, die keine andere Ausgestaltungzulassen. Dabei ist bei der Planung versucht worden, eine für Rad- und Rollstuhlfahrenoptimale Lösung zu finden. D. h. es wurde versucht eine möglichst direkte Verbindungzwischen Innenstadt und Friedenau zu finden. Es ist für die Tunnelanlage und derenRampen aber aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht möglich, die Gleisanlagen oderdie Verhältnisse der ausgebauten Graf-Ludwig-Straße zu verändern, um optimalereBedingungen für den Tunnel zu schaffen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass der Tunnelzwischen Schlieten- und Graf-Ludwig-Straße ein zusätzliches Angebot darstellt, dass inden Bebauungsplan aufgenommen wurde und keine Verpflichtung der Stadt <strong>Steinfurt</strong>darstellt. Es bleibt ohnehin abzuwarten, ob und wann eine solche Maßnahme realisiertwerden kann. Zurzeit wird, wie bereits erwähnt, im Rahmen der Modernisierungsoffensiveim Bahnsteigbereich des Bahnhofes eine Tunnelanlage realisiert, die möglichst guteBedingungen zur Querung und Nutzung der Bahnanlagen für Fußgänger sowie RollstuhlundRadfahrer schaffen soll. Die Entfernung zwischen den beiden Tunnelanlagen beträgtca. 180 m.Die Stellungnahme der Naturschutzverbände wird zur Kenntnis genommen. Der Rat derStadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass im Zuge der Ausbauplanung für den Park + Ride-Platzwestlich der Gleisanlagen auch Flächen für Bike + Ride geschaffen werden sollen. Der Ratder Stadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass der Fuß- und Radweg auf der Promenade eine Breitevon mindestens 2,5 m erhalten soll. Die genauere Breite des Fuß- und Radweges wird imZuge der Ausbauplanung festgelegt.Es wird festgestellt, dass der Anregung der Naturschutzverbände gefolgt wurde. Zum Teilwaren hierfür keine Änderungen der Planung erforderlich.12. Die folgenden Eingaben von privater Seite gem. § 4 (1) BauGB werden in denAbwägungsprozess zum Satzungsbeschluss einbezogen:121. Frau Claudia Begmann u. a., Stellungnahme vom 06. Juni 2005 (s. Anlage A)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Frau Begmann und die Mitunterzeichner sprechen sich gegen eine Änderung derGrünflächen entlang des „Ascheweges“, es die größtenteils als Schrebergärten genutztwerden, in Bauflächen aus.Hierzu ist Folgendes festzustellen: Die Grünflächen westlich der Bahnsteige werdenüberwiegend als Schrebergärten genutzt. Teilweise als Nutzgärten, teilweise alsGrünanlage mit Erholungsfunktion. Im nördlichen Bereich des Ascheweges wird derStreifen zwischen Ascheweg und Bahnanlage vermehrt als Stellplatzfläche für Fahrzeugegenutzt. Diese Flächen stehen im Eigentum der Dt. Bahn AG und sind an die jeweiligenNutzer verpachtet worden.


Vorlage: 658/2009 Seite - 8 -Für die Dt. Bahn AG sind die beschriebenen Nutzungen nicht mehr erwünscht und es solleine Aufwertung des Bahnhofsumfeldes erfolgen, die auch von der Stadt <strong>Steinfurt</strong>mitgetragen wird. Dazu zählt eine verbesserte Anbindung des Bahnhofes an den übrigenÖPNV und des Individualverkehrs, die zu einer größeren Nutzung der Bahn alsVerkehrsmittel beitragen soll. Als konkrete Maßnahmen dafür sind neben derModernisierungsoffensive ein neuer Anschluss der Bahnhofstraße an die Leerer Straße(die auch zur Entlastung des Innenstadtringes beiträgt), die Schaffung eines weiteren P +R-Platzes zur Anbindung der Friedenau und die städtebauliche Aufwertung von Brachundmindergenutzten Flächen zu nennen.Zum letztgenannten Punkt ist zu sagen, dass die Umnutzung der Brachfläche östlich derGleisanlage zwischen vorhandenem P + R-Platz und Leerer Straße angesichts derzentrumsnahen Lage zu befürworten ist. Ebenso erscheint es aus städtebaulicher Sichtsinnvoll für den Bereich der Schrebergärten im Bebauungsplan Wohnbauflächevorzusehen. Es gilt zu bedenken, dass es immer schwieriger wird weitere Bauflächen, fürdie es auch zukünftig eine Nachfrage geben wird, vorzuhalten, da diese Flächen immerknapper werden und es zunehmend schwieriger wird, Einigung mit den Eigentümernsolcher Flächen zu erzielen. Hier ist eine Einigung mit dem Eigentümer möglich und sollteauch aufgrund der Lage im Stadtgebiet (Innenentwicklung) realisiert werden.Es gilt auch zu bedenken, dass im Falle von Kündigungen der Pachtverträge einBrachfallen dieser Flächen die Folge wäre. Dies wäre für alle Beteiligten die schlechtesteLösung.Die Nutzung als Dauerkleingärten ist nicht gesichert.Ob und wann die Pachtverträge mit den Nutzern gekündigt werden bzw. auslaufen, konntebisher nicht in Erfahrung gebracht werden.Eine Änderung des Planentwurfes oder der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 15aufgrund der Stellungnahme von Frau Begmann u. a. erfolgt nicht. Die Stellungnahme wirdzur Kenntnis genommen.Es wird festgestellt, dass Änderungen der Planung aufgrund der Stellungnahme von FrauBegmann u. a. nicht erforderlich waren.122. Eheleute Pelka u. a., Stellungnahme vom 05.06.2005 (s. Anlage B)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Die Eheleute Pelka u. a. sprechen sich in Ihrer Stellungnahme gegen eine Bebauung derFlächen zwischen den Gleisanlagen und dem Ascheweg aus. Zudem werden noch weitereAnregungen vorgetragen. So soll es keine Verbindung, sowohl für Fahrzeuge, als auch fürFußgänger und Radfahrer, vom Ascheweg zum geplanten P + R-Platz geben. DieHeckenstruktur entlang des Ascheweges soll im Bebauungsplan als zu erhaltenfestgesetzt werden. Die Bebauung entlang der geplanten Erschließungsstraße westlichder Gleisanlagen soll 1,5 Geschosse nicht überschreiten.Bezüglich einer geplanten Bebauung zwischen den Gleisanlagen und dem Ascheweg istfestzuhalten, dass die Grünflächen westlich der Bahnsteige überwiegend alsSchrebergärten genutzt werden. Teilweise als Nutzgärten, teilweise als Grünanlage mit


Vorlage: 658/2009 Seite - 9 -Erholungsfunktion. Im nördlichen Bereich des Ascheweges wird der Streifen zwischenAscheweg und Bahnanlage vermehrt als Stellplatzfläche für Fahrzeuge genutzt. DieseFlächen stehen im Eigentum der Dt. Bahn AG und sind an die jeweiligen Nutzer verpachtetworden.Für die Dt. Bahn AG sind die beschriebenen Nutzungen nicht mehr erwünscht und es solleine Aufwertung des Bahnhofsumfeldes erfolgen, die auch von der Stadt <strong>Steinfurt</strong>mitgetragen wird. Dazu zählt eine verbesserte Anbindung des Bahnhofes an den übrigenÖPNV und den Individualverkehr, die zu einer größeren Nutzung der Bahn alsVerkehrsmittel beitragen soll. Als konkrete Maßnahmen dafür sind neben derModernisierungsoffensive ein neuer Anschluss der Bahnhofstraße an die Leerer Straße(die auch zur Entlastung des Innenstadtringes beiträgt), die Schaffung eines weiteren P +R-Platzes zur Anbindung der Friedenau und die städtebauliche Aufwertung von Brachundmindergenutzten Flächen zu nennen.Zum letztgenannten Punkt ist zu sagen, dass die Umnutzung der Brachfläche östlich derGleisanlage zwischen vorhandenem P + R-Platz und Leerer Straße angesichts derzentrumsnahen Lage zu befürworten ist. Ebenso erscheint es aus städtebaulicher Sichtsinnvoll für den Bereich der Schrebergärten im Bebauungsplan Wohnbauflächevorzusehen. Es gilt zu bedenken, dass es immer schwieriger wird weitere Bauflächen, fürdie es auch zukünftig eine Nachfrage geben wird, vorzuhalten, da diese Flächen immerknapper werden und es zunehmend schwieriger wird, Einigung mit den Eigentümernsolcher Flächen zu erzielen. Hier ist eine Einigung mit dem Eigentümer möglich und sollteauch aufgrund der Lage im Stadtgebiet (Innenentwicklung) realisiert werden.Es gilt auch zu bedenken, dass im Falle von Kündigungen der Pachtverträge einBrachfallen dieser Flächen die Folge wäre. Dies wäre für alle Beteiligten die schlechtesteLösung.Die Nutzung als Dauerkleingärten ist nicht gesichert.Ob und wann die Pachtverträge mit den Nutzern gekündigt, werden bzw. auslaufen,konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden.Bei dem geplanten P + R-Platz westlich der Gleisanlagen soll es sich nicht um einenreinen P + R-Platz, sondern auch um einen Bike + Ride-Platz handeln. Da davonauszugehen ist, dass die künftigen Nutzer des Bike + Ride-Platzes sowie die Fußgänger,die zum Bahnhof möchten, weiterhin den Ascheweg nutzen werden, kann eine Sperrungdes Zugangs des P + R-Platzes durch eine Mauer, ein Gitter oder sonstige Zaunanlagenicht akzeptiert werden. Es ist wahrscheinlich, dass Fußgänger und Radfahrer denAscheweg gegenüber der neuen Erschließungsstraße vorziehen werden, da derAscheweg anders als die geplante Erschließungsstraße nicht durchgängig fürKraftfahrzeuge befahrbar ist. Von daher muss eine Zugänglichkeit des P + R-Platzes undweiter zum Bahnhof für diese Nutzer gewährleistet sein.Die Zugänglichkeit von privaten Flächen ist nicht durch die öffentliche Hand zu regeln.Der Forderung, dass der Ascheweg für den motorisierten Verkehr nicht freigegebenwerden darf, wird insoweit entsprochen, dass die Abpollerung auf halber Strecke bestehenbleibt. Der Ascheweg ist schon für Kraftfahrzeuge zu nutzen, nur nicht durchgängig. Sogibt es sowohl östlich als auch westlich des Ascheweges Garagen und Stellplätze fürKraftfahrzeuge.


Vorlage: 658/2009 Seite - 10 -Die Forderung nach dem Bestandsschutz der Heckenstruktur entlang des Ascheweges istzu prüfen. Bei einer genauen Betrachtung der Heckenstruktur entlang des Ascheweges istfestzustellen, dass diese sich aus Buchenhecke und Lebensbäumen zusammensetzt.Während die Hecke im südlichen Bereich als relativ hoch und dicht zu bezeichnen ist,nimmt die Dichte und Höhe in Richtung Norden ab; im nördlichen Teil ist keine Heckemehr vorhanden. Der grünordnerische Fachbeitrag führt zur Kleingartenfläche entlang desAscheweges aus, dass sie „vor allem durch schöne Hecken gekennzeichnet ist. Allerdingssind sie stark gepflegt, die dauernde Anwesenheit von Menschen verringert die Bedeutungdieses Biotoptypes als Lebensraum für verschiedene Tierarten.“Aus Sicht des Gutachtens ist der Bereich der Kleingärten mit der Heckenstruktur somitnicht als ökologisch besonders wertvoll eingestuft worden. Zudem gestaltet sich einErhaltungsgebot für die Heckenstruktur schwierig, da sie teilweise nicht vorhanden ist bzw.Teile eindeutig nicht als erhaltenswert einzustufen sind. Weiterhin gilt zu bedenken, dasskünftige Bewohner dieses Bereiches eine Eingrünung ihres Grundstückes vornehmenwerden, wobei voraussichtlich erhaltenswerte Teile der Hecken bestehen bleiben werden.Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob dennoch Regelungen bzgl. der Einfriedungender Grundstücke im Bebauungsplan erfolgen sollen.Der Bebauungsplanentwurf sieht für die Bebauung zwischen dem Ascheweg und denGleisanlagen eine zwingende Geschossigkeit von II, eine maximale Traufhöhe von 6,5 mund eine Dachneigung von 35° - 45° vor. Demnach wäre bei maximaler Ausnutzung derFestsetzungen und einer maximalen Bautiefe von 13 m eine Gebäudehöhe von ca. 13,5 mmöglich. Entlang des Münsterkampes (Hausnummern 12 - 46) steht eineReihenhaussiedlung mit einer Geschossigkeit von II plus ausgebautem Dachgeschoss.Die Reihenhäuser haben durchweg eine Gebäudehöhe von 10 m bei einer Gebäudetiefevon 10 m. In diesem Bereich dürfte sich auch eine Bebauung entlang der geplantenErschließungsstraße entwickeln. Auch die Gebäude südlich der Reihenhäuser amMünsterkamp weisen Gebäudehöhen zwischen 8,5 m und 10,0 m auf. Dort sind Ein- undMehrfamilienhäuser vorzufinden.Im Planungsrecht gibt es kein Verbot der Einsicht auf ein anderes Grundstück. Inwieweitdamit die von den Einwändern befürchtete drastische Sichtwirkung gemeint ist, ist nichtnachvollziehbar. Es ist jedoch festzustellen, dass der Abstand zwischen den Gebäudensüdlich des geplanten P + R-Platzes mindestens 30 m betragen wird.Für den Bereich südlich des P + R-Platzes ist jedoch vorstellbar, dass von der zwingendenZweigeschossigkeit abgesehen wird, um die Höhenentwicklung der Gebäude offener zuhalten. Zur Reduzierung der möglichen Höhenentwicklung müsste auch die maximaleTraufhöhe reduziert werden. Angesichts der vorhandenen Bebauung am Münsterkamp(Hausnummern 4 - 10) soll für das Baufeld südlich des geplanten P + R-Platzes eine max.Traufhöhe von 5,5 m vorgesehen werden. (Bei einer Bautiefe von 10 m könnten dannGebäude mit einer Firsthöhe von max. 10,5 m entstehen.)Für den Bahnhofsbereich in Burgsteinfurt wurde im Zeitraum Juni - November 1998 einstädtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Einwänder sagen, dass sie sich gegenEnde 1998 über Planungen im Bereich Friedenau und Bahnhof informiert hätten. Es istvon hier aus nicht nachvollziehbar, ob zu diesem Zeitpunkt die Planungen für den Bereichzwischen Ascheweg und Bahnflächen dem Mitarbeiter, der Auskunft erteilt hat, bekanntwaren.


Vorlage: 658/2009 Seite - 11 -Der Rat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass für den Bereich südlich des geplanten P + R-Platzes zwischen Ascheweg und Gleisanlage die zwingende Geschossigkeit von II in einemax. Geschossigkeit von II geändert wird. Die max. Traufhöhe wird dort von 6,5 m auf 5,5m reduziert.Es wird festgestellt, dass der Anregung der Eheleute Pelka u. a. gefolgt wurde.


Vorlage: 658/2009 Seite - 12 -2. Anregungen gem. § 3 (2) BauGB21. Über die von den Behörden/Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungengem. § 3 (2) BauGB wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen wiefolgt beschlossen:211. Kreis <strong>Steinfurt</strong>, Stellungnahme vom 13.05. 2009 (s. Anlage 1)Vom Kreis <strong>Steinfurt</strong> werden Anregungen zu den Bereichen Naturschutz undLandschaftspflege, Bodenschutz/Abfallwirtschaft und zum Immissionsschutz vorgetragen.Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege verweist auf die nachBundesnaturschutzgesetz vorzunehmende artenschutzrechtliche Beurteilung. Die imUmweltbericht vorgenommene Bewertung ist nach Auffassung der UnterenLandschaftsbehörde (ULB) nicht ausreichend, es wird eine gesonderte Kartierungeingefordert. Das Erfordernis der Kartierung wird nach telefonischer Auskunft der ULB vorallem mit dem potenziellen Lebensraum der Zauneidechse im Plangebiet begründet. DieNachtigall und Gartenrotschwanz haben demnach keine entsprechende Bedeutung.Wie in der Stellungnahme dargestellt, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug aufReptilien nicht vorgenommen worden. Dies ist u.a. damit zu begründen, dass im Zuge derAufstellung des Bebauungsplanes für die artenschutzrechtliche Prüfung die Broschüre„Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW herangezogen wurde. Diese Broschüre solllaut zugehörigem Anschreiben eine einheitliche und einfache Vorgehensweise für dieartenschutzrechtliche Prüfung darstellen. In der Broschüre ist für die zu schützenden Artenjeweils das Messtischblatt von NRW dargestellt. Wo ein Vorkommen dieser Arten bekanntist, ist ein Punkt im Messtischblatt eingetragen. <strong>Steinfurt</strong> liegt nach dem Messtischblatt beiden Koordinaten 38/10 (vgl. Anlage). Für die Zauneidechse ist in der Broschüre„Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen“ bei den Koordinaten 38/10 kein Eintrag (vgl.Anlage). Insofern wurde davon ausgegangen, dass keine gesonderte Betrachtunghinsichtlich dieser Tierart notwendig ist. Vielmehr wurde zu den Fledermausarten in<strong>Steinfurt</strong> Stellung bezogen.Wie in der Stellungnahme beschrieben, wurde im Zuge der Planungen zumRadwanderfernweg „Schlossallee“ in der Woche vom 18. - 22.5.2009 eine Kartierungbezüglich Vögel und Reptilien vorgenommen. Hierbei ist dann das Vorkommen einerZauneidechse festgestellt worden. Vom Büro, das die Kartierung für die UntereLandschaftsbehörde vorgenommen hat, wurde der „Fundort“ der Zauneidechse in einenPlanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 eingetragen (s. Anlage). Nach Rücksprache mitdem Biologen des vom Kreis beauftragten Büros muss nunmehr darauf geachtet werden,dass bei Umsetzung der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 überVermeidungsmaßnahmen die Tötung der Zauneidechse ausgeschlossen wird. Dies könnedadurch gewährleistet werden, dass im Bereich des Fundortes eineBauzeitenbeschränkung vorzusehen ist. Da die Zauneidechse eine Winterstarre abhält,sollten in dieser Zeit dort keine Bautätigkeiten stattfinden. Dies kann als Auflage in denGenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahren für die dort festgesetzten WA2- und WA3-Gebiete erfolgen. Zudem würde diese Beschränkung sich auf dieErschließungsmaßnahmen beziehen. Ein entsprechender Hinweis kann nachträglich inden Planentwurf aufgenommen werden. Neben der Bauzeitenbeschränkung sollte nachAuskunft des Biologen auch ein Ausweichlebensraum für die Zauneidechse geschaffenwerden. Der Planentwurf sieht in unmittelbarer Nähe zum Fundort der Zauneidechse


Vorlage: 658/2009 Seite - 13 -weiterhin große Bahnflächenbereiche und großzügige Grünflächen vor. Diese Bereichebieten auch nach Auffassung des Biologen einen ausreichenden Ausweichlebensraum.Dabei muss sich der Ausweichlebensraum wie bisher vornehmlich als Ruderalflächedarstellen, sprich diese Fläche muss gepflegt werden und von größeren Aufbuschungenfreigehalten werden. Diese Vorgehensweise wurde anschließend mit der ULB erörtert.Dabei wurde vorgeschlagen, die Bauzeitenbeschränkung nachträglich als Hinweisaufzunehmen und den Ausweichlebensraum für die Zauneidechse über einenstädtebaulichen Vertrag zwischen Kreis und Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> abzusichern.Grundsätzlich war die ULB mit dieser Vorgehensweise einverstanden.Die zusätzliche Aufnahme des Hinweises in den Planentwurf wird im Ergebnis aufausdrücklichen Vorschlag eines Trägers öffentlicher Belange vorgenommen. Somit ist eineerneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich (vgl. Beschluss desBundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.1987 – 4 NB 2.87). Eine erneute Offenlage würdezu keinem anderen Ergebnis führen.Es ist auch festzustellen, dass eine Umsetzung der „übrigen“ Planung nicht imWiderspruch zum Lebensraum der Zauneidechse stehen muss. Bei dem Plangebietinsgesamt handelt es sich eher um eine Mischung aus primärem und sekundäremLebensraum der Zauneidechse (vgl. Auszug aus Broschüre). Auch mit Umsetzung derPlanung wird dies weiterhin der Fall sein und damit der Zauneidechse weiterhinausreichender Lebensraum geboten werden können. Selbst die zu bebauenden Bereichekönnen mit ihren Gärten, Hecken und Wegen dazugezählt werden. Die ökologischeFunktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang für dieZauneidechse wird durch den Planbereich weiterhin erfüllt.Aus dem Bereich Bodenschutzes/Abfallwirtschaft wird darauf verwiesen, dass sich imPlangebiet mehrere Altlasten befinden. Hierzu sind in der Begründung, im Umweltberichtund in der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 15 Ausführungen und Darstellungengetroffen worden. Gemäß der Stellungnahme sind diese Angaben jedoch zu überarbeiten.Entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme des Kreises <strong>Steinfurt</strong> und nachtelefonischer Rücksprache sind diese Änderungen in die Begründung, den Umweltberichtund die Planzeichnung korrigiert worden. Somit ist der Anregung des Kreises <strong>Steinfurt</strong>entsprochen worden. Zum Teil konnten Dinge herausgenommen werden, teilweisemussten Ergänzungen/Umformulierungen vorgenommen werden. Es handelt sich bei denÄnderungen um Klarstellungen von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenenDarstellungen. Die Änderungen wurden auf ausdrücklichen Vorschlag eines Trägersöffentlicher Belange vorgenommen. Somit ist eine erneute öffentliche Auslegung nichterforderlich (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.1987 – 4 NB2.87).Abschließend weist die Bodenschutzbehörde darauf hin, dass für einige geplanteMaßnahmen (z. B. Anlage von Kinderspielplätzen oder Stellplätzen) kein gesondertesBaugenehmigungsverfahren erforderlich ist, jedoch solche Bereiche im Plangebiet z.T.aus abfalltechnischer Sicht Relevanz haben. Insofern wird bei Umsetzung dieserMaßnahmen eine entsprechende Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde erfolgenund der Anregung des Kreises entsprochen. Planungsrechtlich hat diese Anregung aberkeine Bedeutung.Aus dem Bereich des Immissionsschutzes werden keine Anregungen vorgetragen. Es wirdlediglich darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit für den Verkehrslärm nicht beim Kreis<strong>Steinfurt</strong> liegt.


Vorlage: 658/2009 Seite - 14 -Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des Kreises <strong>Steinfurt</strong> zurKenntnis. Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass in den Planentwurf ein Hinweisaufgenommen wird, der eine Bauzeitenbeschränkung für den Bereich des WA2- und WA3-Gebietes vorsieht, um eine Tötung der Zauneidechse auszuschließen. Zudem soll einstädtebaulicher Vertrag zwischen Kreis und Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> geschlossen werden, indem der Ausweichlebensraum für die Zauneidechse abgesichert wird. Dieartenschutzrechtliche Beurteilung wird ergänzt. Es wird weiterhin beschlossen, dass dieAngaben bezüglich der Altlasten in Begründung, Umweltbericht und Planzeichnungentsprechend der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde geändert werden. Bei derDurchführung von nicht genehmigungsbedürftigen Maßnahmen in abfalltechnischrelevanten Bereichen erfolgt eine Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde.212. Deutsche Telekom AG, Stellungnahme vom 29. April 2009 (s. Anlage 9a)Die Telekom AG verweist in ihrer Stellungnahme auf Hauptversorgungskabel für denBereich der Friedenau. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Telekom und der Bahnbzw. dem Rechtsnachfolger in diesem Bereich sind die Kosten für eine Verlegung oderÄnderung der Leitung nicht der Telekom anzulasten.Die Hauptversorgungskabel befinden sich im Bereich des geplanten Bahnübergangs. EinKabel liegt innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche, das andere verläuft etwassüdlich davon. Das südlich gelegene Kabel kann jedoch nicht mit einem Wohngebäudeüberbaut werden, da im Bereich der festgesetzten Wohnbaufläche keine überbaubarenGrundstücksflächen bzw. entsprechende Leitungsrechte festgesetzt sind. Für dasHauptversorgungskabel unterhalb des geplanten Bahnübergangs ist festzustellen, dass esnach Auskunft der Telekom eine Mindestüberdeckung von 1m hat. Dies ist u.a. mit denErschütterungen durch den dortigen Bahnverkehr zu begründen. Zudem ist festzustellen,dass auf dem Abschnitt des Bahnübergangs die Anlage eines Kanals nicht erforderlichwird. Insofern bleibt abzuwarten, inwieweit bei Realisierung der im Bebauungsplan Nr. 15dargestellten Planungen eine Verlegung der Leitungen der Telekom erforderlich wird, dafür den Straßenbau allein nicht zwingend Bautiefen von über 1 m erforderlich sind.Im Falle der Realisierung des Bahnübergangs sind zwingend auchBahnsicherungsanlagen erforderlich. Nach Auskunft der Telekom entsteht hierdurch ggf.eine Kostenpflicht für die Bahn.Insgesamt ist festzustellen, dass die Telekom vornehmlich auf eventuelle Kostenfragenhinweist. Planungsrechtlich hat die Anregung keine Relevanz. Die erforderlichen und vonder Telekom geforderten Leitungsrechte sind in der Planzeichnung festgesetzt. Gegen diePlanungen selbst werden keine Bedenken erhoben.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG zurKenntnis.213. Eisenbahnbundesamt, Stellungnahme vom 08.05.2009 (s. Anlage 14)Das Eisenbahnbundesamt erhebt gegen die Planungen keine grundsätzlichen Bedenken,verweist aber darauf, dass das Freistellungsverfahren bzw. die Entwidmung derBahnflächen noch nicht abgeschlossen ist. Erst nach Abschluss des Verfahrens dürfen dieüberplanten Bahnflächen der nach Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung zugeführtwerden.


Vorlage: 658/2009 Seite - 15 -Der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken für Flächen im Geltungsbereich derBebauungspläne Nr. 15 und 18 wurde von der Stadt <strong>Steinfurt</strong> im Januar 2008 gestellt. Beiden freizustellenden Flächen handelt es sich um Grundstücke, die bereits vor Jahren vonder Bahn an Private veräußert wurden bzw. mit Kaufvertrag aus Dezember 2006 auf dieStadt <strong>Steinfurt</strong> übertragen wurden. Vor den Verkauf von Bahnflächen an Private oder dieöffentliche Hand wird von der Bahn die Entbehrlichkeit der Flächen geprüft.Das Eisenbahnbundesamt muss sich im Zuge des Freistellungsverfahrens zunächst nocheinmal die Entbehrlichkeit durch die Bahn bestätigen lassen. Die Zuständigkeiten fürdiesen Fall liegen bei der DB Netz, der DB Services und der BEG. Hierbei sind neben dermehrfachen Zuständigkeit zunächst Probleme dahingehend aufgetaucht, dass dieEntbehrlichkeit für die bereits vor Jahren veräußerten Flächen (z.B. Klaasmeier undMedia-Park) nicht mehr nachvollzogen werden konnten. Bei den nunmehr städtischenFlächen war nach Auskunft der Bahn die Entbehrlichkeit erst mit Inbetriebnahme desEStW Coesfeld gegeben. Nach Inbetriebnahme des EStW Coesfeld im Oktober 2008 istbei zwei Flächen noch der Rückbau von Kabeln erforderlich.Vom Grundsatz her besteht jedoch Einigkeit über die Entbehrlichkeit der Flächenzwischen dem Eisenbahnbundesamt, der Bahn und der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>. Insofern kanndas eigentliche Freistellungsverfahren bald abgeschlossen werden.Zudem kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden, wann genau miteiner Umsetzung der Maßnahmen, die der Bebauungsplan Nr. 15 vorsieht, begonnenwird. Es wird aber davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt die Freistellung erfolgtist bzw. eine Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt vorgenommen wurde.Eine Änderung der Planzeichnung oder der Begründung ist aufgrund der Stellungnahmejedoch nicht erforderlich.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes zurKenntnis.214. LWL - Amt für Denkmalpflege in Westfalen, Stellungnahme vom 23.04.2009 (s.Anlage 21)Der LWL erhebt gegen die Planung keine denkmalpflegerischen Bedenken. Es wird aberangeregt, eine verkehrstechnisch saubere Radwegeanbindung in Hinblick auf denKnotenpunkt Bahnhofstraße/Goldstraße/Zufahrt Bahnhof vorzusehen.Hierzu ist festzustellen, dass es für die „alte“ Wegeführung des Radwanderfernweges„Schlossallee“ zwischen dem Media-Park und dem ehemaligen Bundeswehrdepot eineLösung mit Verschiebung der Mittelinsel auf der Bahnhofstraße weiter in RichtungInnenstadt gab.Nunmehr soll der Radwanderfernweg aus Richtung Norden kommend bereits im Bereichder verlängerten Gartenstraße über die Goldstraße geführt werden. Insofern ist eineQuerung der Straße für Radfahrer nicht mehr im Bereich des KnotenpunktesBahnhofstraße/Goldstraße/Zufahrt Bahnhof und damit in einem Kurvenbereich notwendig.Die Goldstraße wird ca. 200 m weiter nördlich an einer übersichtlicheren Stelle überquert.Der Anregung des LWL wird damit entsprochen. Eine Änderung der Planzeichnung oderder Begründung ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des LWL- Amt fürDenkmalpflege in Westfalen zur Kenntnis.


Vorlage: 658/2009 Seite - 16 -215. Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> - Wasser -, Stellungnahme vom 22.04. 2009 (s. Anlage 33a)Die Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> haben gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken. Eswird darauf verwiesen, dass die Trinkwasserversorgung im Plangebiet durch dieStadtwerke sichergestellt ist. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass keingesondertes Leitungsnetz für Löschwasser zur Verfügung steht. Dies hat jedoch in Bezugauf die Planungen keine Relevanz. In der Begründung zum Bebauungsplan ist unter Punkt2.6 „Ver- und Entsorgung“ dargelegt, dass evt. bei größeren Gewerbebetrieben eineausreichende Löschwasserversorgung über ein Brandschutzkonzept o.ä. nachzuweisenist. Für die Wohnnutzung ist das bestehende netz ausreichend.Die Anregung bezüglich der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern wird bei Umsetzungder einzelnen Maßnahmen berücksichtigt. Planungsrechtlich hat die Anregung keineBedeutung. Eine Änderung der Planzeichnung oder Begründung ist aufgrund derStellungnahme nicht erforderlich.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> -Wasser – zur Kenntnis.216. Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> - Gas -, Stellungnahme vom 22.04. 2009 (s. Anlage 33b)Die Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> haben gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken. Eswird darauf verwiesen, dass die Gasversorgung im Plangebiet durch die Stadtwerkesichergestellt ist.Die Anregung der Stadtwerke bezüglich der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern wirdbei Umsetzung der einzelnen Maßnahmen berücksichtigt. Planungsrechtlich hat dieAnregung keine Bedeutung. Eine Änderung der Planzeichnung oder Begründung istaufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Stadtwerke <strong>Steinfurt</strong> - Gas -zur Kenntnis.217. BUND, Stellungnahme vom 14.05.2009 (s. Anlage 34)Der BUND macht in seiner Stellungnahme Ausführungen zu verschiedenen Bereichen.Zunächst wird zum Bahnbetrieb auf der Strecke Münster-Gronau Stellung genommen.Hierbei wird zum Einsatz von Dieselfahrzeugen und zu den Bahnsteighöhen Stellungbezogen. Dies sind jedoch Dinge, die nicht im Einflussbereich der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>liegen. Zum einen handelt es sich beim Bahnbetrieb und den zugehörigen Anlagen um„Hoheitsgebiet“ der Bahn, zum anderen lassen sich die angesprochenen Dinge nichtplanungsrechtlich regeln.Die Planungen selbst werden vom BUND begrüßt, da es sich bei den dadurchvorbereiteten Maßnahmen um eine Innenentwicklung für Wohnen und Gewerbe handelt,die den Freiraum/Außenbereich schont.Kritisiert wird jedoch die Straßenplanung innerhalb des Plangebietes, da sie nachAuffassung des BUND negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. So dominiert für denBUND eindeutig der Kraftfahrzeugverkehr zu Lasten des Fahrradverkehrs. Es werdendazu drei Punkte benannt.


Vorlage: 658/2009 Seite - 17 -Zunächst wird auf die geplante Promenade eingegangen. Bei der Promenade handelt essich um den Radwanderfernweg „Schlossallee“, der durch den Geltungsbereich desBebauungsplanes Nr. 15 verläuft. Seitens des BUND wird kritisiert, dass die Promenadeüber eine Breite von 2,5 m verfügt, wobei sie im Übrigen (Außenbereiche) über eine Breitevon 3,0 m verfügt. Bei einer Breite von 2,5 m wird es zu Problemen zwischen Radfahrernund Fußgängern kommen. Abgesehen davon, dass es auch in den anderen Gemeindenentlang des Radwanderfernweges räumliche Engpässe und damit Zwänge geben kann,den Radwanderweg schmaler auszuführen, steht die endgültige Breite der Promenadeinnerhalb des Bebauungsplanes Nr. 15 noch nicht fest. Wie der BUND richtigerweisedarauf hinweist, erfolgt die Gestaltung der Verkehrsflächen (und damit auch derPromenade) gemäß Hinweis Nr. 8 in der Planzeichnung auf der Grundlage einerseparaten Straßenausbauplanung. In Hinweis Nr. 8 steht allerdings auch, dass diePromenade über eine Breite von mindestens 2,5 m verfügen soll. Legt man dieStraßenplanung (die auf Anfrage auch zugestellt wird) zugrunde (vgl. Anlage), istfestzustellen, dass beidseitig der Promenade noch ausreichende Grünflächen vorhandensind, die auch eine Aufweitung auf eine Breite von 3 m erlauben. Allerdings liegt es nichtallein an der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> die Breite der Promenade festzulegen, da sie imWesentlichen auch von anderen Institutionen finanziert wird.Eine Führung des Radweges auf der verlängerten Bahnhofstraße wird seitens der Stadt<strong>Steinfurt</strong> abgelehnt, da neben der Sicherheit auch der südliche Planbereich aufgrund derHöhenverhältnisse für eine solche Wegeführung problematisch ist.Ein weiterer Punkt der vom BUND angesprochen wird, ist der geplante Fuß- undRadfahrertunnel von der Schlietenstraße zur Graf-Ludwig-Straße. Diese Planung wird vomBUND begrüßt und als Ergänzung zum bestehenden Tunnel im Bereich desBahnhofgebäudes gesehen. Für die Ausführung des Tunnels wird eine Aufteilung in einen2 m-Streifen für Fußgänger und einen 2 m-Streifen für Radfahrer vorgeschlagen. Gemäßden Planungen verfügt der Tunnel über die dafür erforderliche Breite von 4 m. Wie dieAufteilung bzw. Ausgestaltung des Tunnels aussehen wird, ist zu dem Zeitpunkt zudiskutieren, wenn es zur Ausführung dieser Planung kommt. Es handelt sich bei diesemTunnel um eine langfristige Planung. Planungsrechtlich hat diese Anregung auch keineBedeutung, da sie nicht über einen Bebauungsplan geregelt werden kann.Der dritte Punkt der vom BUND angesprochen wird, sind die geplanten Bike+Ride-Plätzean der Stellplatzanlage südwestlich des Bahnhofes. Nach Auffassung des BUND ist dienach der Straßenplanung vorgesehene Anzahl von 60 Stellplätzen nicht ausreichend.Schon heute ist dort täglich eine solche Anzahl von Fahrrädern anzutreffen. Es wird daherangeregt, die Anzahl der Plätze auszuweiten, um einem vielleicht größeren Bedarf gerechtwerden zu können.Sollte sich herausstellen, dass es für B+R-Plätze einen größeren Bedarf gibt, so steht dieKreisstadt <strong>Steinfurt</strong> dem Vorschlag des BUND grundsätzlich positiv gegenüber. Die in derPlanzeichnung dargestellten 60 Stellplätze für Fahrräder stellen eine Planung dar, die sonoch nicht beschlossen und damit flexibel ist. Es ist festzustellen, dass im Bereich desZugangs zum Bahnhof auch noch genügend Freiflächen zur Verfügung stehen, wo weitereStellplätze für Fahrräder entstehen könnten. Dies gilt für beide Seiten an der Planstraße A.Es wäre also im konkreten Fall der Umsetzung darüber zu beraten, auch was dieAusgestaltung mit einem Dach und Anlehnbügeln betrifft. Die Anlage von B+R-Plätzenerfordert keine gesonderte Festsetzung im Bebauungsplan, sie ist auf Bahnflächen,Straßenverkehrsflächen oder sonstigen Bauflächen grundsätzlich zulässig. Es wären somiteher Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsfragen zu klären.


Vorlage: 658/2009 Seite - 18 -Insgesamt erfordern die Anregungen des BUND keine Änderung in der Planzeichnungoder der Begründung, da sie so umsetzbar sind bzw. bereits entsprechend festgesetztsind.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des BUND zur Kenntnis.22. Es wird zur Kenntis genommen, dass die nachstehend aufgeführten Behörden/ Trägeröffentlicher Belange innerhalb der Beteiligungsfrist keine Stellungnahme abgegebenhaben:Handwerkskammer Münster,RWE Münster,RWE Dortmund,Deutsche Post AG,Deutsche Bahn AG,Ev. Kirche von Westfalen,LWL – Archäologie für Westfalen.Es wird festgestellt, dass im Beteiligungsschreiben vom 14.04.2009 um Abgabe einerStellungnahme bis zum 18.05.2009 gebeten wurde. Es wurde ebenso mitgeteilt, dassdavon ausgegangen wird, dass Anregungen nicht bestehen, wenn innerhalb der Fristkeine Stellungnahme erfolgt.23. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die übrigen Behörden/ Träger öffentlicherBelange keine Anregungen gem. § 3 (2) BauGB vorgetragen haben.24. Über die von privater Seite vorgetragenen Eingaben gem. § 3 (2) BauGB wird nachAbwägung der öffentlichen und privaten Interessen wie folgt beschlossen:241. Marlies Dalhoff-Overesch, Eingabe vom 06.08.2008 (s. Anlage A)Frau Dalhoff-Overesch trägt in Ihrer Stellungnahme grundsätzliche Bedenken vor,konkrete Anregungen zu Festsetzungen im Bebauungsplan werden nicht vorgetragen.So wird angezweifelt, dass die geplanten Wohnbauflächen im Plangebiet überhauptbenötigt werden, da es noch ausreichend Bauplätze in <strong>Steinfurt</strong> gibt. Zudem wirdbefürchtet, dass bei einer Umsetzung des Bebauungsplanes das Wohngebiet derFriedenau seinen bisherigen Charakter verliert, u.a. dadurch, dass großzügigeGrünflächen für Straßenflächen geopfert werden.Frau Dalhoff-Overesch führt weiter aus, dass die Planungen von der Mehrheit der Bürgernicht gewollt und auch nicht mehr zeitgemäß sind. Sie fordert den Erhalt derSchrebergärten und der vorhandenen Idylle.Zu der Aussage, dass es ausreichend Bauplätze an anderen Stellen innerhalb vonBurgsteinfurt gibt, ist Folgendes festzustellen: Sicherlich sind in Burgsteinfurt noch einigeBauplätze vorhanden. Größere Baugebiete sind in den letzten Jahren nur in denBereichen Baumgarten und Pferdekamp entstanden. Zudem wurden überBebauungsplanänderungen noch einige weitere Bebauungsmöglichkeiten geschaffen. Esist aber festzustellen, dass die beiden größeren Baugebiete sich nach und nach füllen.Auch die kleineren Bereiche sind zumeist aufgrund konkreter Vorhaben entstanden unddamit schon überwiegend bebaut (z.B. Bagnostraße, Wilderkamp oder Uhlandstraße). Esist also für die Stadt <strong>Steinfurt</strong> eine wichtige Aufgabe, der weiterhin vorhandenen Nachfrage


Vorlage: 658/2009 Seite - 19 -nach Baugrundstücken ein entsprechendes Angebot gegenüberzustellen. Eine drastischeVerknappung an Baugrundstücken hätte für <strong>Steinfurt</strong> die Folge, dass die Preise fürWohnbauland entsprechend ansteigen. Es ist aber erklärtes Ziel der Stadt <strong>Steinfurt</strong>,Bauland zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Insofern kommt den Flächenam Ascheweg und der Bahnhofstraße allein aus diesem Grund eine wichtige Funktion zu.Hier ist die Stadt <strong>Steinfurt</strong> Eigentümerin und kann aufgrund der bereits gegebenenFlächenverfügbarkeit sozialverträglich Preise garantieren. Zudem kommt man in diesemBereich der vom Bundesgesetzgeber geforderten Innenentwicklung nach. Diese wird z.B.über die 2006 vorgenommene Schaffung des neuen § 13a BauGB indirekt eingefordert.Insofern handelt die Stadt <strong>Steinfurt</strong> hier auch zeitgemäß.Wenn Frau Dalhoff-Overesch sagt, dass man nicht an in Betrieb befindlichenSchienenstrecken wohnen möchte ist dies ihre Auffassung. Das hier durchaus Wohnlagenentstehen können, die nachgefragt sind, zeigt sich auch in Burgsteinfurt (z.B.Johanniterstraße). Zudem soll die Bebauung nicht in unmittelbarer Nähe zu denGleisanlagen entstehen. Zwischen Gleisanlage und Grundstücken befinden sichüberwiegend noch ein Grünstreifen und eine Erschließungsstraße.Dass Bauflächen eine Erschließung brauchen und damit auch neue Straßen entstehen, istunvermeidbar. Die von Frau Dalhoff-Overesch angesprochene Verlängerung derEichendorffstraße in Richtung ehemaliger Fußgängerbrücke ist zwar nicht Bestandteil desBebauungsplanverfahrens, jedoch eine Planung, die künftig einmal angedacht ist, sofernein Bahnübergang im Bereich der Goldstraße/Bahnhofstraße entsteht. Inwieweit dabei dasca. 1.100 qm große Wäldchen erhalten bleiben kann, ist zu prüfen. Sicherlich müsstenTeile davon entfernt werden. Aber auch Straßenbaumaßnahmen könnenErsatzmaßnahmen erfordern. Es ist davon auszugehen, dass ein teilweiser Verlust dieserGrünfläche nicht den Charakter des ca. 70 ha großen Wohngebietes Friedenau verändernwürde. Dies gilt auch für eine Zunahme des Verkehrs in gewissem Umfang. Jede neueBebauung zeiht auch neuen Anwohnerverkehr nach sich. Dieser zusätzliche Verkehr istjedoch als verträglich einzuordnen und daher grundsätzlich von den bereits dortwohnenden Anliegern hinzunehmen. Die Entstehung von Durchgangsverkehr wird durchdie Planung nicht gesehen.Die Auffassung, dass die Planung von der Mehrheit der Bürger im Bereich Friedenau nichtgewollt ist, wird nicht geteilt. Auch wenn sich im Verfahren der öffentlichen Auslegunggem. § 3 (2) BauGB gezeigt hat, dass mehr private Eingaben als üblich eingegangen sind,so zielen die Eingaben nicht gegen die geplante Bebauung, sondern vornehmlich auf diePlanungen zum Bahnübergang. Thema der Bürgeranhörung im Dezember 2005 warschwerpunktmäßig der geplante P+R-Platz auf der Westseite des Bahnhofes und dieVerkehrführung auf den Straßen Münsterkamp, Ascheweg und der Planstraße A.Seitens der Stadt <strong>Steinfurt</strong> wird auch nicht gesehen, dass mit Umnutzung derSchrebergärten eine Idylle zerstört wird. Schaut man sich heute Baugebiete an, istfestzustellen, dass diese Gebiete nach etwa 10 Jahren wieder bereits wieder sehr starkdurchgrünt sind und ähnlich Rückzugsräume bieten, wie ein Schrebergarten.Änderungen der Planzeichnung oder der Begründung sind aufgrund der Stellungnahmevon Frau Dalhoff-Overesch nicht erforderlich. Teilweise beziehen sich die Anregungennicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme von Frau Dalhoff-Overesch zurKenntnis.


Vorlage: 658/2009 Seite - 20 -242. Eheleute Harnisch, Stellungnahme vom 09.09. 2009 (s. Anlage B)Die Eheleute Harnisch machen gegen den Bebauungsplan Nr. 15 Bedenken geltend. DieBedenken richten sich gegen die vorgesehene Planung des Bahnübergangeseinschließlich der rechtlichen Situation sowie der möglichen Auswirkungen derUmsetzung. Ferner werden noch Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes geäußert.Die Schaffung des Bahnüberganges wird seitens der Eheleute Harnisch schon ausrechtlichen Gründen für bedenklich gehalten. Dazu wird auf § 2 (1)Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) verwiesen, wonach neue Kreuzungen von Straßenund Eisenbahnen nur in Form von Überführungen zulässig sind (vgl. Anlage). Es wirdanschließend auch auf die mögliche Ausnahme im EKrG verwiesen, wonach inEinzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind. Jedoch die Voraussetzung für das Zulasseneiner Ausnahme von den Einwendern falsch interpretiert. Es ist keineGrundvoraussetzung, dass ein schwaches Verkehrsaufkommen vorliegen muss; es stehtdort vielmehr, dass insbesondere an Stellen mit schwachen Verkehrsaufkommen einesolche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 ist also dahingehend zu verstehen, dassAusnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglich sind. Für Bereiche mit schwachemVerkehrsaufkommen kann diese Ausnahmemöglichkeit nach dem Gesetzestext eherzugelassen werden.Insofern muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Dass an Kreuzungen und damit auch an Eisenbahnkreuzungen Unfälle passieren können,wird nicht abgestritten. Es können jedoch überall Unfälle passieren. Daher sind dieStatistiken, die von den Eheleuten Harnisch herangezogen werden, etwas problematischzu betrachten. So gibt es auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach in 2006 inDeutschland bei häuslichen Unfällen 6.455 Menschen ums Leben gekommen sind. BeiVerkehrsunfällen sind in 2006 in Deutschland 5.174 Menschen getötet worden. Darauswird aber von Niemanden die Forderung abgeleitet, keine Häuser mehr zu bauen oderkeine neue Straßen. Gerade neue Straßen können auch zu Entlastungen an anderenUnfallschwerpunkten führen.Zudem ist festzustellen, dass bei der Anlegung eines neuen Bahnüberganges auch dieneuesten Techniken und Standards anzulegen sind. So musste beispielsweise bei derUmstellung der Bahnübergänge auf das EStW Coesfeld in 2008 auch in punkto Sicherheitnachgerüstet werden. So wurden Schließzeiten geändert, Räumstrecken vorgesehen undAmpeln vorgeschaltet, Straßenführungen geändert oder Fahrbahnränder verlegt. Auch dieStraßenplanung lässt erkennen, dass großer Wert auf das Thema Sicherheit gelegt wurde(vgl. Anlage). So gibt es im Bereich des geplanten Bahnüberganges gesonderte Fuß- undRadwege mit einer Breite von 2,5 m, die durch 2,2,m breite Grünstreifen von der Fahrbahnabgetrennt sind. Außerdem sind gesonderte Schrankenanlagen für Fußgänger undRadfahrer vorgesehen. Für Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer ist weder die Bahnnoch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zu machen.Dem Vorschlag, die Fußgängerbrücke für Kinder und Jugendliche als ungefährlicheQuerungsmöglichkeit beizubehalten, kann nicht mehr gefolgt werden, da die Brückeinzwischen abgerissen wurde. Die Einwender dokumentieren mit ihrer Anregung jedochdie Notwendigkeit einer Querungsmöglichkeit von der Friedenau in Richtung Innenstadtund umgekehrt.


Vorlage: 658/2009 Seite - 21 -Als Nächstes sprechen die Eheleute Harnisch die Schließung der Bahnübergänge MetelerStiege und am Seller Schulweg an. Diese Schließungen seien für die ansässigenUnternehmer und Landwirte nicht hinnehmbar. Zunächst ist festzustellen, dass es seitensder Stadt <strong>Steinfurt</strong> keine Planungen zur Schließung der Bahnübergänge an der MetelerStiege und am Seller Schulweg gibt. Diese Aussagen sind aus Richtung der Bahngekommen, als es darum ging, unter welchen Voraussetzungen der Bahnübergang inBereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiert werden kann. Auch die Bahn stellt momentankeine Überlegungen an, die genannten Übergänge zu schließen, zumal sie gerademodernisiert worden sind.Die Stadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung der beidenBahnübergänge für Landwirte und Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Stadt<strong>Steinfurt</strong> diese Bahnübergänge auch nicht schließen.Es ist auch festzustellen, dass die Bahnübergänge Meteler Stiege und Seller Schulwegnicht Bestandteil der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sind. Im Bebauungsplan Nr.15 ist der dort festgesetzte Bahnübergang zwischen Bahnhofstraße/Goldtrasse undEichendorffstraße vorgesehen. In der Begründung (Kapitel 2.4, S. 12), die genauso zuwerten ist wie die Planzeichnung, wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an dernördlichen Plangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der„verlängerten“ Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damitwürde eine zusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“ Es ist damitdeutlich gemacht worden, dass diese Anbindung zwar gewünscht ist und damit auchplanungsrechtlich festgesetzt wird, jedoch dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis realisiert werden soll. Einenicht akzeptable Vorgabe für den Bahnübergang Bahnhofstraße wäre sicherlich dieAufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Abschließend sei hier darauf hingewiesen, dass der Gesetzestext von den Einwendernnicht korrekt wiedergegeben wurde. Bahnübergänge sind dort zu schließen, wo es dieSicherheit oder Abwicklung des Verkehrs „erfordert“ und nicht „erlaubt“. Es gelten hier alsostrengere Anforderungen.Die Eheleute Harnisch sagen, dass sich bei einer Realisierung des Bahnüberganges derDurchgangsverkehr in der Friedenau erhöhen wird und dadurch die dort wohnendenKinder erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt werden. Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vertritt hierzueine gegenteilige Auffassung. Ein Bahnübergang im Bereich der Bahnhofstraße ist für denDurchgangsverkehr völlig uninteressant, da er diesem keine kürzeren Wege anbietet. Essind auch keine Betriebe mit größerem Publikums- oder Lieferverkehr in der Friedenaubekannt. Westlich der Friedenau befindet sich keine andere Ortschaft, die angefahrenwerden könnte. Die benachbarten Gemeinden oder andere überörtliche Ziele sind besserüber die bestehenden Straßen L 510, L 559, L 580 und K 76 zu erreichen. Auch dieGewerbegebiete werden bei einem Bahnübergang in Höhe Bahnhofstraße nicht über dieEichendorffstraße angefahren werden, da sie über die Ochtruper Straße, Dieselstraße,Goldstraße und z.T auch über Stegerwaldstraße/Sachsenweg viel besser zu erreichensind.Auch eine realisierte westliche Entlastungsstraße würde an dieser Situation nichts ändernund „nur“ zu einer Entlastung der vorgenannten Straßen Stegerwaldstraße undSachsenweg führen.


Vorlage: 658/2009 Seite - 22 -Somit ist davon auszugehen, dass der Bahnübergang fast ausschließlich fürAnwohnerverkehr genutzt wird. In der Begründung wird dazu ausgeführt: „Im Falle derRealisierung des neuen Bahnübergangs ist davon auszugehen, dass der Überganggrößtenteils nur von Anwohnern der näheren Umgebung (Ziel- und Quellverkehr) genutztwerden wird. Für Durchgangsverkehre, auch nach Umsetzung der geplanten westlichenEntlastungsstraße, besitzt der Bahnübergang wenig Attraktivität, da er keine kürzerenWege und Zeitgewinne für den überörtlichen Verkehr schafft.Insgesamt führt die geplante verkehrliche Verbindung der Eichendorffstraße mit derBahnhofstraße zu einer Verbesserung der Erschließungssituation des Plangebietes undder näheren Umgebung. Zudem werden andere Straßen der Umgebung entlastet.“Auch hier wird deutlich, dass der Bahnübergang auch zur Verkehrberuhigung beitragenkann. Richtet man den Fokus nicht ausschließlich auf die Eichendorffstraße, ist sofortfestzustellen, dass der Bahnübergang für andere Bereiche zur Verkehrsberuhigungbeiträgt. Es ist also nicht Ziel der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>, dass Verkehrsaufkommen inWohngebieten zu erhöhen.Auch hier wird wiederum die Unfallgefahr von Kindern angesprochen. Es ist wie zuvordargelegt nicht jedoch von einem Verkehrsaufkommen auszugehen, dass wie von denEinwendern dargestellt, „das bisher übliche Maß an Verkehr im Quell- und Zielgebietübersteigt“. Vielmehr werden sich bestehende Verkehre in der Friedenau verlagern undallenfalls eine geringe Zunahme aufgrund zusätzlicher Wohnbebauung erfahren. Insofernwird auch das Unfallrisiko nicht deutlich erhöht. Auch die Stadt <strong>Steinfurt</strong> wünscht sichsichere Schulwege bzw. Wege zu Spielplätzen und Kindergärten. Dies wird u.a. durch dasProjekt der sog. Spielleitplanung dokumentiert. Dass wie in Nottuln oder Havixbeck dieGrundschulen ausschließlich über Fußwege erreichbar sein sollen, ist in <strong>Steinfurt</strong> alleinschon aufgrund der Lage dieser Einrichtungen nicht möglich.Es wird von den Einwendern vorgetragen, dass die geplanten Straßenbaumaßnahmen inden Charakter des Wohngebietes Friedenau eingreifen und die Wohnqualität deutlichbeeinträchtigen. Betrachtet man sich die Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 15 istfestzustellen, dass die wesentlichen Straßenplanungen östlich der Bahnlinievorgenommen werden. Hier ist eine neue Anbindung der Bahnhofstraße an die LeererStraße vorgesehen und der Radwanderfernweg „Schlossallee“ wird planungsrechtlichabgesichert.Weitere Straßenplanungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zwei neueVerbindungen zwischen den Bereichen östlich und westlich der Bahn sowie in derFriedenau eine neue Planstraße zur Erschließung der geplanten 17 Wohneinheiten mitAnschluss an den Bahnübergang im Norden des Plangebietes. Zwischen derWohnnutzung ist zudem ein P+R-Platz mit 32 Stellplätzen angedacht.Inwieweit eine weitere Anliegerstraße, der P+R-Platz und die 17 Wohneinheiten mit einerGesamtgröße von ca. 1 ha den Charakter ein gewachsenen Wohngebietes verändernsollen, ist nicht nachvollziehbar. Es werden dort nur Nutzungen zugelassen, die in derUmgebung bereits vorhanden sind und sich demnach in das Gesamtbild einfügen werden.In den weiteren Ausführungen der Einwender zur Wohnqualität wird einseitig auf dieEichendorffstraße geschaut. Diese Straße ist nicht Bestandteil der Planungen zumBebauungsplan Nr. 15. Es ist aber klarzustellen, dass in keinster Weise über eineVerbreiterung dieser Straße nachgedacht wird. Im Falle der Realisierung desBahnüberganges werden die Verkehrszahlen als absolute Zahl auf der Eichendorffstraßezunehmen, jedoch wird es nicht zu unzumutbaren Belastungen und damit unzumutbarenBelästigungen durch den Fahrzeugverkehr kommen. Die Wohnqualität wird dadurch nichtdeutlich beeinträchtigt.


Vorlage: 658/2009 Seite - 23 -Auch wenn es für die Anwohner der Eichendorffstraße schwer nachvollziehbar scheint, istes nicht Aufgabe der Stadtplanung alleinig deren Belange zu unterstützen. Es kann nichteingefordert werden, dass der jetzige Zustand für alle Zeiten beibehalten bleibt. Dazu gibtes zu viele Faktoren, die eine Stadt verändern und auch seitens der Stadt nicht beeinflusstwerden können.Daher ist es Aufgabe der Stadtplanung zum jeweiligen Zeitpunkt die bestmögliche Lösungfür die Allgemeinheit zu schaffen. Insofern trägt ein zusätzlicher Bahnübergang zuEntlastungen für die Friedenau (z.B. Sachsenweg, Bohlenstiege), kürzeren Wegen unddamit geringerer Umweltbelastung bei. Auch wenn die Anbindung der Friedenau von denEinwendern als ausreichend bezeichnet wird, geht sie bisher doch eindeutig zu Lasten derAnwohner des Sachsenweges, der Stegerwaldstraße oder der Graf-Ludwig-Straße.Als weiteren Einwand gegen den Bebauungsplan Nr. 15 führen die Eheleute Harnisch dienicht ausreichende Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes an. Zunächst isthierzu allgemein festzustellen, dass das Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuchgleichrangig nebeneinander stehen. Das Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt dabeiauch die Belange des Bundesnaturschutzgesetzes, die u.a. in die §§ 1, 1a, 2 und 2aBauGB eingeflossen sind. Dabei sieht das Baugesetzbuch entsprechende Regelungenzum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch eine Planung hervorgerufenwerden können, vor. Einen gesonderten Teil des Bebauungsplanes bildet jeweils derUmweltbericht gem. § 2a BauGB. In einem Umweltbericht sind gem. Anlage 1 zum BauGBu.a. Angaben zum derzeitigen Umweltzustand, zur Prognose über die Entwicklung desUmweltzustandes, zu Maßnahmen der Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich oderzu Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt anzugeben. DieEinwender verweisen auf die Fledermäuse. Hierzu wird im Umweltbericht ausgeführt: „Der§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt u.a., dass es verboten ist,Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschütztenArten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Insofern ist bei derAufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen und der damit verbundenen möglichenVorbereitung von Eingriffen in Natur und Landschaft zu prüfen, ob gegen das vorgenannteVerbot verstoßen wird.Im Zuge der Bauleitplanung ist diese Prüfung gemäß § 42 (5) BNatSchG für Tierartennach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. In<strong>Steinfurt</strong> sind ausschließlich Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie anzutreffen.Dabei handelt es sich um 13 verschiedene Fledermausarten. Dies sind: Großes Mausohr,Bechsteinfeldermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Braunes Langohr, Mopsfledermaus,Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus.Die im BNatSchG angesprochenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind für dievorgenannten Fledermausarten Waldgebiete sowie Alt- und Tothölzer. Dementsprechendsind die Quartiere Fledermäuse in <strong>Steinfurt</strong> vor allem in den Waldbereichen des Bagnound des Bucheberges zu finden. Die Ortslagen <strong>Steinfurt</strong> haben hierfür eine unbedeutendeRolle. Somit besitzt auch der Planbereich hinsichtlich der zu schützenden Tierarten keineRelevanz. Die Flächen können allenfalls als Jagdrevier dienen. Die Jagdreviere sindjedoch in ihrer Empfindlichkeit und Bedeutung für die Tierarten nicht so hocheinzuschätzen und der Schutz von Jagdrevieren wird auch gemäß § 42 nicht eingefordert.Es entsteht keine nachhaltige Verschlechterung des Gesamtaktionsraumes für dieFledermausarten, zumal auch festzustellen ist, dass die Flächenverluste als Jagdrevierangesichts von Aktionsräumen über mehrere Kilometer nahezu unbedeutend ist.“ Zudemist festzustellen, dass sich Fledermäuse auch innerhalb von Wohngebieten bewegen, diedie Planung z.T. vorsieht. Zudem sind große Grünbereiche festgesetzt. Die von denEinwendern genannten Molche haben aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete


Vorlage: 658/2009 Seite - 24 -Rolle. Von Bedeutung ist hier die Zauneidechse, die auch in der Planung berücksichtigtwird.Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Anregungen der Eheleute Harnisch Änderungender Planzeichnung oder der Begründung nicht erfordern. Teilweise beziehen sich dieAnregungen nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Eheleute Harnisch zurKenntnis.243. Herr Roth u.a., Stellungnahme vom 14.03.2009 (s. Anlage C)Die Einwender sind Anwohner der Eichendorffstraße und sprechen sich in ihrerStellungnahme gegen den im Bebauungsplan Nr. 15 festgesetzten Bahnübergang aus. Siebefürchten bei einer Realisierung des Bahnüberganges für den motorisierten Verkehr einerhöhtes Verkehrsaufkommen und verbunden damit ein erhöhtes Unfallrisiko.Zunächst werden Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einen niveaugleichenBahnüberganges erhoben. Dazu wird auf § 2 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)verwiesen, wonach neue Kreuzungen von Straßen und Eisenbahnen nur in Form vonÜberführungen zulässig sind (vgl. Anlage). Es wird anschließend auch auf die möglicheAusnahme im EKrG verwiesen, wonach in Einzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind.Jedoch wird die Voraussetzung für das Zulassen einer Ausnahme von den Einwendernfalsch interpretiert. Es ist keine Grundvoraussetzung, dass ein schwachesVerkehrsaufkommen vorliegen muss; es steht dort vielmehr, dass insbesondere an Stellenmit schwachen Verkehrsaufkommen eine solche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 istalso dahingehend zu verstehen, dass Ausnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglichsind. Für Bereiche mit schwachem Verkehrsaufkommen kann diese Ausnahmemöglichkeitnach dem Gesetzestext eher zugelassen werden.Insofern ist muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Auf den Verweis der Einwender auf eine erhöhte Unfallgefahr für Kinder oder Zugreisendedurch Nichtbeachten von Verkehrssignalen muss nicht eingegangen werden. FürFehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer ist weder die Bahn noch die Kreisstadt<strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zu machen.Auch der Verweis auf die momentan ausreichende Anbindung spricht nicht gegen dieneue Anbindung. Ziel der Stadtplanung muss es sein, bestimmte Situationen zuverbessern, wo sich dafür die Möglichkeit bietet. Insofern erscheint es aus Sicht der Stadt<strong>Steinfurt</strong> sinnvoll, den Bahnübergang planungsrechtlich abzusichern und nicht dieseOption für die Zukunft zu verbauen. Dies ist in der Begründung zum Bebauungsplandargelegt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichen Plangebietsgrenze nunmehrplanungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“ Eichendorffstraße zurBahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde eine zusätzliche und auch deutlichkürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile des Wohngebietes westlich der Bahnstreckehergestellt.


Vorlage: 658/2009 Seite - 25 -Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“Die bisherige Anbindung der Friedenau geht bisher eindeutig zu Lasten der Anwohner desSachsenweges, der Stegerwaldstraße oder der Graf-Ludwig-Straße. Auch wenn es für dieAnwohner der Eichendorffstraße schwer nachvollziehbar ist, ist es nicht Aufgabe derStadtplanung alleinig deren Belange zu unterstützen. Es kann nicht eingefordert werden,dass der jetzige Zustand für alle Zeiten beibehalten bleibt. Dazu gibt es zu viele Faktoren,die eine Stadt verändern und auch seitens der Stadt nicht beeinflusst werden können.Daher ist es Aufgabe der Stadtplanung zum jeweiligen Zeitpunkt die bestmögliche Lösungfür die Allgemeinheit zu schaffen. Insofern trägt ein zusätzlicher Bahnübergang zuEntlastungen für die Friedenau (z.B. Sachsenweg, Bohlenstiege), kürzeren Wegen unddamit geringerer Umweltbelastung bei.Die Eichendorffstraße soll entgegen der Darstellung der Einwender nicht ausgebautwerden. Ein solcher Ausbau ist auch nicht über den Bebauungsplan Nr. 15 zu regeln, dader Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht die Eichendorffstraße einschließt. DieRealisierung des geplanten Bahnüberganges würde auch nicht zu einem erhöhtenVerkehrsaufkommen durch Durchgangsverkehr oder zur Verschärfung der Situation anKnotenpunkten in der Innenstadt führen.Ein Bahnübergang im Bereich der Bahnhofstraße ist für den Durchgangsverkehr völliguninteressant, da er keine kürzeren Wege anbietet. Es sind keine Betriebe mit größeremPublikums- oder Lieferverkehr in der Friedenau bekannt. Westlich der Friedenau befindetsich keine andere Ortschaft, die angefahren werden könnte. Die benachbarten Gemeindenoder andere überörtliche Ziele sind besser über die bestehenden Straßen L 510, L 559, L580 und K 76 zu erreichen. Auch die Gewerbegebiete werden bei einem Bahnübergang inHöhe Bahnhofstraße nicht über die Eichendorffstraße angefahren werden, da sie über dieOchtruper Straße, Dieselstraße, Goldstraße und z.T auch überStegerwaldstraße/Sachsenweg viel besser zu erreichen sind.Die Einwender sprechen die Unfallgefahr für Kinder an. Es ist nicht davon auszugehen,dass das Verkehrsaufkommen stark ansteigen wird. Vielmehr werden sich bestehendeVerkehre in der Friedenau verlagern und allenfalls eine geringe Zunahme aufgrundzusätzlicher Wohnbebauung erfahren. Insofern wird auch das Unfallrisiko nicht deutlicherhöht. Auch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> wünscht sich sichere Schulwege bzw. Wege zuSpielplätzen und Kindergärten. Dies wird u.a. durch das Projekt der sog. Spielleitplanungdokumentiert.Die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sehen westlich der Bahnlinie (Friedenau) eineneue Planstraße zur Erschließung der geplanten 17 Wohneinheiten mit Anschluss an denBahnübergang im Norden des Plangebietes vor. Zwischen der Wohnnutzung ist zudem einP+R-Platz mit 32 Stellplätzen angedacht.Inwieweit eine weitere Anliegerstraße, der P+R-Platz und die 17 Wohneinheiten mit einerGesamtgröße von ca. 1 ha den Charakter ein gewachsenen Wohngebietes verändernsollen, ist nicht nachvollziehbar. Es werden dort nur Nutzungen zugelassen, die in derUmgebung bereits vorhanden sind und sich demnach in das Gesamtbild einfügen werden.Zudem sind große Grünbereiche vorgesehen.Die Forderung nach Darstellung der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna istgefolgt worden. Das Baugesetzbuch sieht unter Bezugnahme auf dasBundesnaturschutzgesetz entsprechende Regelungen zum Ausgleich für Eingriffe in Naturund Landschaft, die durch eine Planung hervorgerufen werden können, vor. Einen


Vorlage: 658/2009 Seite - 26 -gesonderten Teil des Bebauungsplanes bildet jeweils der Umweltbericht gem. § 2aBauGB. In einem Umweltbericht sind gem. Anlage 1 zum BauGB u.a. Angaben zumderzeitigen Umweltzustand, zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, zuMaßnahmen der Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich oder zu Maßnahmen zurÜberwachung der Auswirkungen auf die Umwelt anzugeben. Die Einwender verweisen aufdie Fledermäuse. Hierzu wird im Umweltbericht ausgeführt: „Der § 42Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt u.a., dass es verboten ist, FortpflanzungsoderRuhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Naturzu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Insofern ist bei der Aufstellung bzw.Änderung von Bebauungsplänen und der damit verbundenen möglichen Vorbereitung vonEingriffen in Natur und Landschaft zu prüfen, ob gegen das vorgenannte Verbot verstoßenwird.Im Zuge der Bauleitplanung ist diese Prüfung gemäß § 42 (5) BNatSchG für Tierartennach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. In<strong>Steinfurt</strong> sind ausschließlich Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie anzutreffen.Dabei handelt es sich um 13 verschiedene Fledermausarten. Dies sind: Großes Mausohr,Bechsteinfeldermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Braunes Langohr, Mopsfledermaus,Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus.Die im BNatSchG angesprochenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind für dievorgenannten Fledermausarten Waldgebiete sowie Alt- und Tothölzer. Dementsprechendsind die Quartiere Fledermäuse in <strong>Steinfurt</strong> vor allem in den Waldbereichen des Bagnound des Bucheberges zu finden. Die Ortslagen <strong>Steinfurt</strong> haben hierfür eine unbedeutendeRolle. Somit besitzt auch der Planbereich hinsichtlich der zu schützenden Tierarten keineRelevanz. Die Flächen können allenfalls als Jagdrevier dienen. Die Jagdreviere sindjedoch in ihrer Empfindlichkeit und Bedeutung für die Tierarten nicht so hocheinzuschätzen und der Schutz von Jagdrevieren wird auch gemäß § 42 nicht eingefordert.Es entsteht keine nachhaltige Verschlechterung des Gesamtaktionsraumes für dieFledermausarten, zumal auch festzustellen ist, dass die Flächenverluste als Jagdrevierangesichts von Aktionsräumen über mehrere Kilometer nahezu unbedeutend ist.“ Zudemist festzustellen, dass sich Fledermäuse auch innerhalb von Wohngebieten bewegen, diedie Planung z.T. vorsieht. Zudem sind große Grünbereiche festgesetzt. Die von denEinwendern genannten Molche haben aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordneteRolle. Von Bedeutung ist hier die Zauneidechse, die auch in der Planung berücksichtigtwird.Die Forderung nach dem Erhalt der Fußgängerbrücke ist hinfällig, da diesezwischenzeitlich abgerissen wurde. Die Ausführungen zur bestehenden Tunnelanlagehinsichtlich Erscheinungsbild, Funktionalität und Hygiene haben planungsrechtlich keineRelevanz.Zur Festlegung der Eichendorffstraße als Anliegerstraße ist auf derAnwohnerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 3c am 17.03. 2009 von der VerwaltungStellung bezogen worden.Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Anregungen von Herrn Roth u.a. Änderungen derPlanzeichnung oder der Begründung nicht erfordern. Teilweise beziehen sich dieAnregungen nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme von Herrn Roth u.a. zurKenntnis.


Vorlage: 658/2009 Seite - 27 -244. Herr Weißberg u.a., Stellungnahme vom 15.05.2009 (s. Anlage D)Die Einwender sind Anwohner im Bereich Eichendorffstraße und sprechen sich in ihrerStellungnahme gegen den im Bebauungsplan Nr. 15 festgesetzten Bahnübergang aus. Siebefürchten bei einer Realisierung des Bahnüberganges für den motorisierten Verkehr einerhöhtes Verkehrsaufkommen und verbunden damit ein erhöhtes Unfallrisiko.Der Verweis auf die momentan ausreichende Anbindung der Friedenau an die Innenstadtspricht nicht gegen die neue Anbindung. Ziel der Stadtplanung muss es sein, bestimmteSituationen zu verbessern, wo sich dafür die Möglichkeit bietet. Insofern erscheint es ausSicht der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> sinnvoll, den Bahnübergang planungsrechtlich abzusichernund nicht diese Option für die Zukunft zu verbauen. Dies ist in der Begründung zumBebauungsplan dargelegt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichen Plangebietsgrenzenunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“ Eichendorffstraße zurBahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde eine zusätzliche und auch deutlichkürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile des Wohngebietes westlich der Bahnstreckehergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“Die bisherige Anbindung der Friedenau geht bisher eindeutig zu Lasten der Anwohner desSachsenweges, der Stegerwaldstraße oder der Graf-Ludwig-Straße. Auch wenn es für dieAnwohner der Eichendorffstraße schwer nachvollziehbar ist, ist es nicht Aufgabe derStadtplanung alleinig deren Belange zu unterstützen. Es kann nicht eingefordert werden,dass der jetzige Zustand für alle Zeiten beibehalten bleibt. Dazu gibt es zu viele Faktoren,die eine Stadt verändern und auch seitens der Stadt nicht beeinflusst werden können.Daher ist es Aufgabe der Stadtplanung zum jeweiligen Zeitpunkt die bestmögliche Lösungfür die Allgemeinheit zu schaffen. Insofern trägt ein zusätzlicher Bahnübergang zuEntlastungen für die Friedenau (z.B. Kohlstrunk, Bohlenstiege), kürzeren Wegen unddamit geringerer Umweltbelastung bei.Die Eichendorffstraße soll entgegen der Darstellung der Einwender nicht ausgebautwerden. Ein solcher Ausbau ist auch nicht über den Bebauungsplan Nr. 15 zu regeln, dader Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht die Eichendorffstraße einschließt. DieRealisierung des geplanten Bahnüberganges würde auch nicht zu einem erhöhtenVerkehrsaufkommen durch Durchgangsverkehr oder zur Verschärfung der Situation anKnotenpunkten in der Innenstadt führen.Ein Bahnübergang im Bereich der Bahnhofstraße ist für den Durchgangsverkehr völliguninteressant, da er keine kürzeren Wege anbietet. Es sind auch keine Betriebe mitgrößerem Publikums- oder Lieferverkehr in der Friedenau bekannt. Westlich derFriedenau befindet sich keine andere Ortschaft, die angefahren werden könnte. Diebenachbarten Gemeinden oder andere überörtliche Ziele sind besser über diebestehenden Straßen L 510, L 559, L 580 und K 76 zu erreichen. Auch dieGewerbegebiete werden bei einem Bahnübergang in Höhe Bahnhofstraße nicht über dieEichendorffstraße angefahren werden, da sie über die Ochtruper Straße, Dieselstraße,Goldstraße und z.T auch über Stegerwaldstraße/Sachsenweg viel besser zu erreichensind.Die Einwender sprechen die Unfallgefahr für Kinder an. Es ist nicht davon auszugehen,dass das Verkehrsaufkommen stark ansteigen wird. Vielmehr werden sich bestehendeVerkehre in der Friedenau verlagern und allenfalls eine geringe Zunahme aufgrundzusätzlicher Wohnbebauung erfahren. Insofern wird auch das Unfallrisiko nicht deutlich


Vorlage: 658/2009 Seite - 28 -erhöht. Auch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> wünscht sich sichere Schulwege bzw. Wege zuSpielplätzen und Kindergärten. Dies wird u.a. durch das Projekt der sog. Spielleitplanungdokumentiert.Die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sehen westlich der Bahnlinie (Friedenau) eineneue Planstraße zur Erschließung der geplanten 17 Wohneinheiten mit Anschluss an denBahnübergang im Norden des Plangebietes vor. Zwischen der Wohnnutzung ist zudem einP+R-Platz mit 32 Stellplätzen angedacht.Inwieweit eine weitere Anliegerstraße, der P+R-Platz und die 17 Wohneinheiten mit einerGesamtgröße von ca. 1 ha den Charakter ein gewachsenen Wohngebietes verändernsollen, ist nicht nachvollziehbar. Es werden dort nur Nutzungen zugelassen, die in derUmgebung bereits vorhanden sind und sich demnach in das Gesamtbild einfügen werden.Zudem sind große Grünbereiche vorgesehen.Die Forderung nach Darstellung der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna istgefolgt worden. Das Baugesetzbuch sieht unter Bezugnahme auf dasBundesnaturschutzgesetz entsprechende Regelungen zum Ausgleich für Eingriffe in Naturund Landschaft, die durch eine Planung hervorgerufen werden können, vor. Einengesonderten Teil des Bebauungsplanes bildet jeweils der Umweltbericht gem. § 2aBauGB. In einem Umweltbericht sind gem. Anlage 1 zum BauGB u.a. Angaben zumderzeitigen Umweltzustand, zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, zuMaßnahmen der Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich oder zu Maßnahmen zurÜberwachung der Auswirkungen auf die Umwelt anzugeben. Die Einwender verweisen aufdie Fledermäuse. Hierzu wird im Umweltbericht ausgeführt: „Der § 42Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt u.a., dass es verboten ist, FortpflanzungsoderRuhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Naturzu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Insofern ist bei der Aufstellung bzw.Änderung von Bebauungsplänen und der damit verbundenen möglichen Vorbereitung vonEingriffen in Natur und Landschaft zu prüfen, ob gegen das vorgenannte Verbot verstoßenwird.Im Zuge der Bauleitplanung ist diese Prüfung gemäß § 42 (5) BNatSchG für Tierartennach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. In<strong>Steinfurt</strong> sind ausschließlich Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie anzutreffen.Dabei handelt es sich um 13 verschiedene Fledermausarten. Dies sind: Großes Mausohr,Bechsteinfeldermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Braunes Langohr, Mopsfledermaus,Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus.Die im BNatSchG angesprochenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind für dievorgenannten Fledermausarten Waldgebiete sowie Alt- und Tothölzer. Dementsprechendsind die Quartiere Fledermäuse in <strong>Steinfurt</strong> vor allem in den Waldbereichen des Bagnound des Bucheberges zu finden. Die Ortslagen <strong>Steinfurt</strong> haben hierfür eine unbedeutendeRolle. Somit besitzt auch der Planbereich hinsichtlich der zu schützenden Tierarten keineRelevanz. Die Flächen können allenfalls als Jagdrevier dienen. Die Jagdreviere sindjedoch in ihrer Empfindlichkeit und Bedeutung für die Tierarten nicht so hocheinzuschätzen und der Schutz von Jagdrevieren wird auch gemäß § 42 nicht eingefordert.Es entsteht keine nachhaltige Verschlechterung des Gesamtaktionsraumes für dieFledermausarten, zumal auch festzustellen ist, dass die Flächenverluste als Jagdrevierangesichts von Aktionsräumen über mehrere Kilometer nahezu unbedeutend ist.“ Zudemist festzustellen, dass sich Fledermäuse auch innerhalb von Wohngebieten bewegen, diedie Planung z.T. vorsieht. Zudem sind große Grünbereiche festgesetzt. Die von denEinwendern genannten Molche haben aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete


Vorlage: 658/2009 Seite - 29 -Rolle. Von Bedeutung ist hier die Zauneidechse, die auch in der Planung berücksichtigtwird.Eine Verbindungsstraße zwischen Bahnhofstraße und Eichendorffstraße würde nachAuffassung der Einwender zur Abholzung des Wäldchens westlich des Plangebietesführen. Zwar ist die Straßenverbindung nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens,jedoch ist es eine Planung, die künftig einmal angedacht ist, sofern ein Bahnübergang imBereich der Goldstraße/Bahnhofstraße entsteht. Inwieweit dabei das ca. 1.100 qm großeWäldchen erhalten bleiben kann, ist zu prüfen. Sicherlich müssten Teile davon entferntwerden. Gegebenenfalls sind dafür Ersatzmaßnahmen vorzusehen.Die Forderung nach dem Erhalt der Fußgängerbrücke ist hinfällig, da diesezwischenzeitlich abgerissen wurde. Die Ausführungen zur bestehenden Tunnelanlagehinsichtlich Erscheinungsbild, Funktionalität und Hygiene haben planungsrechtlich keineRelevanz.Zur Festlegung der Eichendorffstraße als Anliegerstraße ist auf derAnwohnerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 3c am 17.03. 2009 von der VerwaltungStellung bezogen worden.Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Anregungen von Herrn Weißberg u.a. Änderungender Planzeichnung oder der Begründung nicht erfordern. Teilweise beziehen sich dieAnregungen nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme von Herrn Weißberg u.a. zurKenntnis.245. Raiffeisen <strong>Steinfurt</strong>er Land eG, Stellungnahme vom 15.05. 2009 (s. Anlage E)Der Einwender spricht die Schließung der Bahnübergänge Meteler Stiege und am SellerSchulweg an. Diese Schließungen sind für die ansässigen Unternehmer und Landwirtenicht hinnehmbar. Zunächst ist festzustellen, dass es seitens der Stadt <strong>Steinfurt</strong> keinePlanungen zur Schließung der Bahnübergänge an der Meteler Stiege und am SellerSchulweg gibt. Diese Aussagen sind aus Richtung der Bahn gekommen, als es darumging, unter welchen Voraussetzungen der Bahnübergang in BereichBahnhofstraße/Goldstraße realisiert werden kann. Auch die Bahn stellt momentan keineÜberlegungen an, die genannten Übergänge zu schließen, zumal sie gerade modernisiertworden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung der beidenBahnübergänge für Landwirte und Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt<strong>Steinfurt</strong> diese Bahnübergänge auch nicht schließen.Es ist auch festzustellen, dass die Bahnübergänge Meteler Stiege und Seller Schulwegnicht Bestandteil der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sind. Im Bebauungsplan Nr.15 ist der dort festgesetzte Bahnübergang zwischen Bahnhofstraße/Goldtrasse undEichendorffstraße vorgesehen. In der Begründung (Kapitel 2.4, S. 12), die genauso zuwerten ist wie die Planzeichnung, wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an dernördlichen Plangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der„verlängerten“ Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damitwürde eine zusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlich


Vorlage: 658/2009 Seite - 30 -gesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“ Es ist damitdeutlich gemacht worden, dass diese Anbindung zwar gewünscht ist und damit auchplanungsrechtlich festgesetzt wird, jedoch dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis realisiert werden soll. Einenicht akzeptable Vorgabe für den Bahnübergang Bahnhofstraße wäre sicherlich dieAufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Die Anregung der Raiffeisen <strong>Steinfurt</strong>er Land eG erfordert keine Änderungen derPlanzeichnung oder der Begründung. Sie bezieht sich auch nicht auf den BebauungsplanNr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Raiffeisen <strong>Steinfurt</strong>er LandeG zur Kenntnis.246. Initiative Friedenau, Stellungnahme vom 17.05.2009 (s. Anlage F)Die Initiative Friedenau wendet sich mit ihrem Schreiben gegen den geplantenBahnübergang für den Fahrzeugverkehr im Bereich der Bahnhofstraße/Goldstraße inRichtung Eichendorffstraße.Zunächst werden in dem Schreiben Ausführungen dazu gemacht, dass die InitiativeFriedenau eine breite Resonanz in der Bevölkerung findet. Dies werde jedoch von Politikund Verwaltung angezweifelt. Im Schreiben werden jedoch keine weiteren Angaben zu derPersonenzahl der Initiative gemacht bzw. keine weiteren Ausführungen zur breitenResonanz getätigt. Festzustellen ist lediglich, dass das Schreiben von einer Personunterschrieben wurde. Diese Thematik soll jedoch für die weitere Abwägung keineRelevanz besitzen.Nach Auffassung der Initiative Friedenau ist es Ziel der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>, die von derBahn erworbenen Flächen westlich der Schienenstrecke bis Anfang 2011 an einenErschließungsträger weiter zu veräußern. Um diese Flächen möglichst interessant füreinen Investor zu machen, habe man den Bahnübergang im nördlichen Planbereich füralle Verkehrsarten festgesetzt. Abgesehen davon, dass es die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> fürproblematisch hält, mit nicht öffentlichen Zahlen und Daten Annahmen zu machen, soll dergeplante Bahnübergang nicht einem Investor oder der Neubebauung an der Planstraßedienen. Vielmehr soll die gesamte Umgebung des geplanten Überganges von diesemprofitieren.Die Anwohner der Friedenau und insbesondere die Anwohner des Eichendorffwegesbefürchten mit Umsetzung der Planung eine unverhältnismäßige Zunahme desDurchgangsverkehrs. Dies wird seitens der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nicht so gesehen. EinBahnübergang im Bereich der Bahnhofstraße ist für den Durchgangsverkehr völliguninteressant, da er keine kürzeren Wege anbietet. Es sind auch keine Betriebe mitgrößerem Publikums- oder Lieferverkehr in der Friedenau bekannt. Westlich derFriedenau befindet sich keine andere Ortschaft, die angefahren werden könnte. Diebenachbarten Gemeinden oder andere überörtliche Ziele sind besser über diebestehenden Straßen L 510, L 559, L 580 und K 76 zu erreichen. Auch dieGewerbegebiete werden bei einem Bahnübergang in Höhe Bahnhofstraße nicht über dieEichendorffstraße angefahren werden, da sie über die Ochtruper Straße, Dieselstraße,Goldstraße und z.T auch über Stegerwaldstraße/Sachsenweg viel besser zu erreichensind.


Vorlage: 658/2009 Seite - 31 -Auch eine realisierte westliche Entlastungsstraße würde an dieser Situation nichts ändernund „nur“ zu einer Entlastung der vorgenannten Straßen Sachsenweg undStegerwaldstraße führen.Somit ist davon auszugehen, dass auf dem Bahnübergang fast ausschließlichAnwohnerverkehr stattfinden wird. In der Begründung wird dazu ausgeführt: „Im Falle derRealisierung des neuen Bahnübergangs ist davon auszugehen, dass der Überganggrößtenteils nur von Anwohnern der näheren Umgebung (Ziel- und Quellverkehr) genutztwerden wird. Für Durchgangsverkehre, auch nach Umsetzung der geplanten westlichenEntlastungsstraße, besitzt der Bahnübergang wenig Attraktivität, da er keine kürzerenWege und Zeitgewinne für den überörtlichen Verkehr schafft.Insgesamt führt die geplante verkehrliche Verbindung der Eichendorffstraße mit derBahnhofstraße zu einer Verbesserung der Erschließungssituation des Plangebietes undder näheren Umgebung. Zudem werden andere Straßen der Umgebung entlastet.“Auch die Fachhochschule (FH) begründet keinen erhöhten Durchgangsverkehr auf derEichendorffstraße im Falle der Realisierung des Bahnüberganges. Allenfalls Studentenaus dem Bereich Goldstraße und Bahnhofstraße oder ggfs. noch Windmühleneschwürden den Bahnübergang nutzen. Hier bietet sich jedoch eher das Fahrrad alsgeeignetes Verkehrsmittel an. Die von auswärts kommenden Studenten werden weiterhinaus Richtung Horstmar und Leer kommend, die Leerer Straße und Stegerwaldstraßenutzen. Aus den übrigen Richtungen (Wettringen, Borghorst und Ochtrup) erscheint essinnvoller ca. 300 m weiter über die Alexander-König-Straße als über die Bahnhofstraßezu fahren. So kann auch hier zügig die FH über Leerer Straße und Stegerwaldstraßeerreicht werden, der Weg über Bahnhofstraße, verlängerte Eichendorffstraße, Vogelsang,und Flögemannsesch wäre deutlich zeitaufwendiger. Die jetzige Eichendorffstraße würdebei der letztbeschriebenen Wegstrecke überhaupt nicht befahren werden, da dadurch einnoch längerer (Um-)Weg über Sachsenweg und Kohlstrunk bis zur FH erforderlich würde.Eine Zunahme des Verkehrs auf der Eichendorffstraße wird allenfalls in geringfügigemUmfang erfolgen. Wertminderungen der Grundstücke oder gravierende Straßenschädenfür die Eichendorffstraße sind daher nicht zu erwarten.Die Initiative Friedenau sagt, dass der Bebauungsplan Nr. 15 mit der Festsetzung desBahnüberganges eine neue Radialstraße schaffe. Es ist jedoch zuvor dargelegt worden,dass diese neue Straßenverbindung für überörtlichen Verkehr keine Vorteile bringt undauch nicht umklassifiziert werden soll. Ferner führt die Initiative Friedenau aus, dass mitder Festsetzung des Bahnüberganges im Bebauungsplan Nr. 15 auch die Schließung derBahnübergänge Meteler Stiege und Seller Schulweg vorgesehen ist. Hierzu istfestzustellen, dass es seitens der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> keine Planungen zur Schließung derBahnübergänge an der Meteler Stiege und am Seller Schulweg gibt. Diese Aussagen sindaus Richtung der Bahn gekommen, als es darum ging, unter welchen Voraussetzungender Bahnübergang in Bereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiert werden kann. Auch dieBahn stellt momentan keine Überlegungen an, die genannten Übergänge zu schließen,zumal sie gerade modernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung der beidenBahnübergänge für Landwirte und Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt<strong>Steinfurt</strong> diese Bahnübergänge auch nicht schließen. In der Begründung zumBebauungsplan Nr. 15 heißt es:„Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll der Bahnübergang im BereichBahnhofstraße/Goldstraße planungsrechtlich gesichert werden. Zu gegebener Zeit istdann zu klären, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung derVerbindung erfolgen kann.“ Es ist damit deutlich gemacht worden, dass diese Anbindungzwar gewünscht ist und damit auch planungsrechtlich festgesetzt wird, jedoch dieser


Vorlage: 658/2009 Seite - 32 -Übergang nicht zwingend in der dargestellten Maximallösung und auch nicht um jedenPreis realisiert werden soll. Eine nicht akzeptable Vorgabe für den BahnübergangBahnhofstraße wäre sicherlich die Aufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Die Planungen zum Bahnübergang sind auch nicht rechtswidrig. Sie können allenfallsnach derzeitiger Rechtslage nicht ohne Weitres umgesetzt werden. Der Verweis auf dasEisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) belegt dies. Nach § 2 (1) EKrG sind neue Kreuzungenvon Straßen und Eisenbahnen nur in Form von Überführungen zulässig (vgl. Anlage). Eswird im Absatz 2 aber auch auf die mögliche Ausnahme im EKrG verwiesen, wonach inEinzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind. Jedoch wird die Voraussetzung für dasZulassen einer Ausnahme von der Initiative Friedenau falsch interpretiert. Es ist keineGrundvoraussetzung, dass ein schwaches Verkehrsaufkommen vorliegen muss; es stehtdort vielmehr, dass insbesondere an Stellen mit schwachen Verkehrsaufkommen einesolche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 ist also dahingehend zu verstehen, dassAusnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglich sind. Für Bereiche mit schwachemVerkehrsaufkommen kann diese Ausnahmemöglichkeit nach dem Gesetzestext eherzugelassen werden.Insofern ist muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Theoretisch bringen neue Straßen und Anbindungen auch neue Unfallmöglichkeiten mitsich. Es ist jedoch eine Straßenplanung vorgesehen worden, die dem Aspekt derSicherheit großen Platz einräumt. So gibt es im Bereich des geplanten Bahnübergangesgesonderte Fuß- und Radwege mit einer Breite von 2,5 m, die durch 2,2, m breiteGrünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sind. Außerdem sind gesonderteSchrankenanlagen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Für Fehlverhalten einzelnerVerkehrsteilnehmer ist weder die Bahn noch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zumachen. Auch ist im Falle der Realisierung nicht von 7-minütigen Schließzeiten oderzulässigen Geschwindigkeiten von 80 km/h im Bereich des geplanten Bahnübergangesauszugehen.Als Lösung für die zuvor beschriebene Problematiken schlägt die Initiative Friedenau eineoffene Unterführung mit behindertengerechten Rampen vor. Dies sei die sicherste,einfachste und kostengünstigste Lösung. Es ist hierzu jedoch darauf zu verweisen, dasseine ähnliche Tunnellösung bereits ca. 150 m weiter südlich existiert. Diese wird lediglichnicht so gradlinig geführt, wie von der Initiative vorgeschlagen. Eine solche Tunnellösungsieht der Bebauungsplan Nr. 15 zudem im südlichen Bereich zwischen Schlietenstraßeund Graf-Ludwig-Straße vor. Dass in einer Tunnelanlage eine Bahnstrecke sicherergekreuzt werden kann, ist sicherlich richtig. Angezweifelt werden muss allerdings dieAnnahme, dass es sich dabei um eine kostengünstige Alternative handelt.Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 sind drei Querungsmöglichkeitenvorgesehen, wobei eine bereits existiert und zwei weitere geplant sind. Seitens der Stadt<strong>Steinfurt</strong> erscheint sinnvoll und auch zeitgemäß, in einer Innenstadtlage auf halber Streckevon 1,1 km Luftlinie zwischen Sonnenschein und Leerer Straße einen weiterenBahnübergang für den Fahrzeugverkehr zumindest planungsrechtlich abzusichern. In derBegründung wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichenPlangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde eine


Vorlage: 658/2009 Seite - 33 -zusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.“Eine Realisierung des von der Initiative Friedenau vorgeschlagenen Radfahrertunnelswürde den vorgesehenen Bahnübergang zukünftig ausschließen. Eine „Aufweitung“ fürFahrzeuge ist nicht möglich, ein Rückbau zu kostenintensiv.Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 gefährden nicht die Sicherheit oder dieruhige Wohnlage für die Friedenau. Garantien, die die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>Grundstückskäufern bezüglich der ruhigen Wohnlage in der Friedenau gegeben hat, sindnicht bekannt.Das Argument, in Zeiten finanzieller Notlagen in der Umsetzung günstige Planungenvorzusehen, kann nicht oberstes städtebauliches Ziel sein. Auch das Argument, dass dieStadt <strong>Steinfurt</strong> unter dem Zeitdruckargument Demokratie und Bürgerbeteiligungen hintenanstellt, ist schlichtweg falsch.Die Anregungen der Initiative Friedenau erfordern keine Änderungen der Planzeichnungoder der Begründung. Sie beziehen z.T. sich auch nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Initiative Friedenau zurKenntnis.247. DHL, Stellungnahme vom 18.05.2009 (s. Anlage G)Der Einwender spricht die Schließung des Bahnüberganges Meteler Stiege an. DieseSchließung ist für den Einwender nicht hinnehmbar, da er für seinen Betrieb zwingendbenötigt wird. Zunächst ist festzustellen, dass es seitens der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> keinePlanungen zur Schließung des Bahnüberganges an der Meteler Stiege gibt. DieseAussagen sind aus Richtung der Bahn gekommen, als es darum ging, unter welchenVoraussetzungen der Bahnübergang in Bereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiertwerden kann. Auch die Bahn stellt momentan keine Überlegungen an, die genanntenÜbergänge zu schließen, zumal sie gerade modernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung desBahnüberganges für Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>diesen Bahnübergang auch nicht schließen.Es ist auch festzustellen, dass der Bahnübergang Meteler Stiege nicht Bestandteil derPlanungen zum Bebauungsplan Nr. 15 ist. Im Bebauungsplan Nr. 15 ist der dortfestgesetzte Bahnübergang zwischen Bahnhofstraße/Goldtrasse und Eichendorffstraßevorgesehen. In der Begründung (Kapitel 2.4, S. 12), die genauso zu werten ist wie diePlanzeichnung, wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichenPlangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde einezusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“ Es ist damitdeutlich gemacht worden, dass diese Anbindung zwar gewünscht ist und damit auchplanungsrechtlich festgesetzt wird, jedoch dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis realisiert werden soll. Eine


Vorlage: 658/2009 Seite - 34 -nicht akzeptable Vorgabe für den Bahnübergang Bahnhofstraße wäre sicherlich dieAufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Die Anregung der DHL erfordert keine Änderungen der Planzeichnung oder derBegründung. Sie bezieht sich auch nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der DHL zur Kenntnis.248. A. Hinsenkamp, Stellungnahme vom 15.05.2009 (s. Anlage H)Der Einwender sagt in seiner Stellungnahme, dass vor Beschluss des BebauungsplanesNr. 15 mit der geplanten Festsetzung eines Bahnüberganges im Bereich derBahnhofstraße festgelegt werden muss, welcher bestehende Bahnübergang dafüraufzugeben ist. Diese Darstellung der rechtlichen Situation ist nicht richtig. Der dortbeschriebene Zwang ist nicht erforderlich. Dies ist auch in der Begründung zumBebauungsplan dargelegt. Dort heißt es: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichenPlangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde einezusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“Insofern wäre mit Beschluss des Bebauungsplanes auch nicht der Bahnübergang MetelerStiege zu schließen. Seitens der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> gibt es keine Planungen zurSchließung des Bahnüberganges an der Meteler Stiege. Diese Aussagen sind ausRichtung der Bahn gekommen, als es darum ging, unter welchen Voraussetzungen derBahnübergang in Bereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiert werden kann. Auch dieBahn stellt momentan keine Überlegungen an, die genannten Übergänge zu schließen,zumal sie gerade modernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung desBahnüberganges für Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>diesen Bahnübergang auch nicht schließen.Es ist auch festzustellen, dass der Bahnübergang Meteler Stiege nicht Bestandteil derPlanungen zum Bebauungsplan Nr. 15 ist.Der im Bebauungsplan Nr. 15 festgesetzte Bahnübergang ist zwar gewünscht, jedoch solldieser Übergang nicht zwingend in der dargestellten Maximallösung und auch nicht umjeden Preis realisiert werden. Eine nicht akzeptable Vorgabe für den BahnübergangBahnhofstraße wäre sicherlich die Aufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Die Anregung von Herrn A. Hinsenkamp erfordert keine Änderungen der Planzeichnungoder der Begründung. Sie bezieht sich auch nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme von Herrn A. Hinsenkamp zurKenntnis.


Vorlage: 658/2009 Seite - 35 -249. Konzepte in Grün, Stellungnahme vom 18.05.2009 (s. Anlage I)Die Fa. Konzepte in Grün spricht die Schließung des Bahnüberganges Meteler Stiege an.Diese Schließung ist für den Einwender nicht hinnehmbar, da er für seinen Betriebzwingend benötigt wird. Zunächst ist festzustellen, dass es seitens der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>keine Planungen zur Schließung des Bahnüberganges an der Meteler Stiege gibt. DieseAussagen sind aus Richtung der Bahn gekommen, als es darum ging, unter welchenVoraussetzungen der Bahnübergang in Bereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiertwerden kann. Auch die Bahn stellt momentan keine Überlegungen an, die genanntenÜbergänge zu schließen, zumal sie gerade modernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung desBahnüberganges für Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>diesen Bahnübergang auch nicht schließen.Es ist auch festzustellen, dass der Bahnübergang Meteler Stiege nicht Bestandteil derPlanungen zum Bebauungsplan Nr. 15 ist. Im Bebauungsplan Nr. 15 ist der dortfestgesetzte Bahnübergang zwischen Bahnhofstraße/Goldtrasse und Eichendorffstraßevorgesehen. In der Begründung (Kapitel 2.4, S. 12), die genauso zu werten ist wie diePlanzeichnung, wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichenPlangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde einezusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“ Es ist damitdeutlich gemacht worden, dass diese Anbindung zwar gewünscht ist und damit auchplanungsrechtlich festgesetzt wird, jedoch dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis realisiert werden soll. Einenicht akzeptable Vorgabe für den Bahnübergang Bahnhofstraße wäre sicherlich dieAufgabe des Übergangs an der Meteler Stiege.Die Anregung der Fa. Konzepte in Grün erfordert keine Änderungen der Planzeichnungoder der Begründung. Sie bezieht sich auch nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Fa. Konzepte in Grün zurKenntnis.250. Bürgerinitiative Friedenauer Brücke, Stellungnahme vom 17.05.2009 (s. Anlage J)Die Bürgerinitiative Friedenauer Brücke erhebt Bedenken gegen die Planungen zumBebauungsplan Nr. 15, da dadurch der besondere Charakter der Friedenau gefährdetwerde und mit dem vorgesehenen Bahnübergang und der zu erwartendenVerkehrszunahme unzumutbare Belastungen für die Anwohner entstehen. Die Planung istnicht im Interesse der dort lebenden Anwohner und diene nicht dem Allgemeinwohl.Diese Annahmen werden anschließend konkretisiert. So wird zunächst gesagt, dass diePlanungen für einen Bahnübergang im Bereich der Bahnhofstraße nicht zeitgemäß sind.Eine Anbindung für den Fahrzeugverkehr an die Innenstadt werde nicht benötigt, da mandorthin entweder zu Fuß geht oder das Rad benutzt. Zum Einkaufen muss die Innenstadtnicht angefahren werden und für Fahrten, die noch mit dem Fahrzeug gemacht werden


Vorlage: 658/2009 Seite - 36 -müssen, reichen die bestehenden „Ausweichstraßen“. Allein der gewählte AusdruckAusweichstraße macht schon deutlich, dass es noch einen Bedarf an einer zusätzlichenAnbindung gibt. So gibt es zwischen den beiden Querungsmöglichkeiten der StraßenSonnenschein und Leerer Straße auf einer Stecke von 1,1 km Luftlinie keine weitereMöglichkeit für Fahrzeuge die Bahn zu queren. Dies ist für die dortige innerstädtischeLage nicht ausreichend.Aufgabe des geplanten Bahnüberganges soll es auch nicht sein, mehr Verkehr zuerzeugen, sondern für eine Entzerrung des Verkehrs an belasteten Straßen zu sorgen.Insofern muss es Ziel der Stadtplanung sein, bestimmte Situationen zu verbessern, wosich dafür die Möglichkeit bietet. Daher erscheint es aus Sicht der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>sinnvoll, den Bahnübergang planungsrechtlich abzusichern und nicht diese Option für dieZukunft zu verbauen. Dies ist in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt: „DerBebauungsplan setzt an der nördlichen Plangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlicheine Verbindung von der „verlängerten“ Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alleVerkehrsarten fest. Damit würde eine zusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindungzur Innenstadt für Teile des Wohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“Die Bürgerinitiative sagt, dass durch die Planungen die Friedenau für denDurchgangsverkehr geöffnet wird und dadurch die Wohn- und Lebensqualität gemindertwird. Dies sei konträr zu Überlegungen anderer Kommunen zu Verkehrsberuhigung,gerade in einem Gebiet mit Kindergärten und Grundschulen. Zwar ist es theoretischrichtig, dass auf dem Bahnübergang Durchgangsverkehr entstehen könnte, jedoch ist einBahnübergang im Bereich der Bahnhofstraße für den Durchgangsverkehr völliguninteressant. Er bietet keine kürzeren Wege an. Es sind auch keine Betriebe mitgrößerem Publikums- oder Lieferverkehr in der Friedenau bekannt. Westlich derFriedenau befindet sich keine andere Ortschaft, die angefahren werden könnte. Diebenachbarten Gemeinden oder andere überörtliche Ziele sind besser über diebestehenden Straßen L 510, L 559, L 580 und K 76 zu erreichen. Auch dieGewerbegebiete werden bei einem Bahnübergang in Höhe Bahnhofstraße nicht über dieEichendorffstraße angefahren werden, da sie über die Ochtruper Straße, Dieselstraße,Goldstraße und z.T auch über Stegerwaldstraße/Sachsenweg viel besser zu erreichensind.Auch eine realisierte westliche Entlastungsstraße würde an dieser Situation nichts ändernund „nur“ zu einer Entlastung der vorgenannten Straßen führen.Somit ist davon auszugehen, dass auf dem Bahnübergang fast ausschließlichAnwohnerverkehr stattfinden wird.Zudem gäbe es noch die Möglichkeit über eine ordnungsbehördliche Maßnahme denBahnübergang für bestimmte Lkw-Arten zu sperren.Dass der Bahnübergang auch zur Verkehrberuhigung für die Friedenau beiträgt ist in derBegründung beschrieben. Nur findet diese nicht im Bereich des geplantenBahnüberganges statt, sondern sorgt für Entlastungen der Straßen Sachsenweg,Kohlstrunk, Bohlenstiege oder Graf-Ludwig-Straße. Auch die Stadt <strong>Steinfurt</strong> wünscht sichsichere Schulwege bzw. Wege zu Spielplätzen und Kindergärten. Dies wird u.a. durch dasProjekt der sog. Spielleitplanung dokumentiert.Es ist auch deutlich geworden, dass durch den geplanten Bahnübergang derDurchgangsverkehr nicht so zunehmen wird, dass die Wohn- und Lebensqualität dort


Vorlage: 658/2009 Seite - 37 -deutlich gemindert werden. Die Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sehengroßzügige Grünbereiche sowie Spiel- und Bolzplätze vor. Damit wird der Anregung derBürgerinitiative entsprochen. Diese Bereiche müssen jedoch auch erschlossen werden.Insofern sind auch Straßen und Wege vorzusehen. Auch dem Wunsch nach Ausweitungdes Fahrradtourismus wird mit den Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 entsprochen.Dieser sieht neben mehreren Fuß- und Radweganbindungen der Friedenau an dieInnenstadt u.a. die planungsrechtliche Absicherung des Radwanderfernweges„Schlossallee“ vor.Der Forderung nach einer Unterführung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich desgeplanten Überganges soll nicht gefolgt werden. Es solche Lösung existiert bereits ca. 150m weiter südlich existiert. Diese wird lediglich nicht so gradlinig geführt, wie von derBürgerinitiative vorgeschlagen. Zudem sieht der Bebauungsplan eine weitere solcheTunnellösung im südlichen Bereich zwischen Schlietenstraße und Graf-Ludwig-Straße vor.Daher wird es für städtebaulich sinnvoll gehalten neben den zwei Querungsmöglichkeiten(bestehend und geplant), die dritte Möglichkeit auch für Fahrzeuge vorzusehen.Die Einwender sprechen die Unfallgefahren für Kinder und Schüler an. Gerade in der vonder Bürgerinitiative vorgeschlagenen Lösung einer Unterführung, eingebettet in einemGrüngürtel mit Spiel, wird ein Gefahrenpotential gesehen. Wenn der (abschüssige)Radweg mitten durch eine Spielfläche für Kinder führen soll, kann es gerade hier zuUnfällen kommen. Spielende Kinder achten noch weniger auf den Verkehr, als wenn siesich im öffentlichen Straßenraum bewegen.Die Bürgerinitiative trägt weiterhin rechtliche Bedenken gegen den geplantenBahnübergang vor. Es liegt ein zu hohes Unfallrisiko vor. Dazu wird auf Statistikenverwiesen, die jedoch nicht konkretisiert werden.Nach § 2 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sind neue Kreuzungen von Straßen undEisenbahnen nur in Form von Überführungen zulässig sind (vgl. Anlage). Es wirdanschließend auch auf die mögliche Ausnahme im EKrG verwiesen, wonach inEinzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind. Jedoch die Voraussetzung für das Zulasseneiner Ausnahme von den Einwendern falsch interpretiert. Es ist keineGrundvoraussetzung, dass ein schwaches Verkehrsaufkommen vorliegen muss; es stehtdort vielmehr, dass insbesondere an Stellen mit schwachen Verkehrsaufkommen einesolche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 ist also dahingehend zu verstehen, dassAusnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglich sind. Für Bereiche mit schwachemVerkehrsaufkommen ist kann diese Ausnahmemöglichkeit nach dem Gesetzestext eherzugelassen werden.Insofern ist muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Dass an Kreuzungen und damit auch an Eisenbahnkreuzungen Unfälle passieren können,wird nicht abgestritten. Es können jedoch überall Unfälle passieren. Daher sind Statistikenimmer etwas problematisch zu betrachten. So gibt es auch Zahlen des StatistischenBundesamtes, wonach in 2006 in Deutschland bei häuslichen Unfällen 6.455 Menschenums Leben gekommen sind. Bei Verkehrsunfällen sind in 2006 in Deutschland demnach5.174 Menschen getötet worden. Daraus wird aber von Niemanden die Forderungabgeleitet, keine Häuser mehr zu bauen oder keine neuen Straßen. Gerade neue Straßenkönnen auch zu Entlastungen an anderen Unfallschwerpunkten führen.


Vorlage: 658/2009 Seite - 38 -Zudem ist festzustellen, dass bei der Anlegung eines neuen Bahnüberganges auch dieneuesten Techniken und Standards anzulegen sind. So musste beispielsweise bei derUmstellung der Bahnübergänge auf das EStW Coesfeld in 2008 auch in punkto Sicherheitnachgerüstet werden. So wurden Schließzeiten geändert, Räumstrecken vorgesehen unddamit Ampeln vorgeschaltet, Straßenführungen geändert oder Fahrbahnränder verlegt.Auch die Straßenplanung lässt erkennen, dass großer Wert auf das Thema Sicherheitgelegt wurde (vgl. Anlage). So gibt es im Bereich des geplanten Bahnübergangesgesonderte Fuß- und Radwege mit einer Breite von 2,5 m die durch 2,2,m breiteGrünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sind. Außerdem sind gesonderteSchrankenanlagen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Für Fehlverhalten einzelnerVerkehrsteilnehmer ist weder die Bahn noch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zumachen.Die Forderung nach Ausgestaltung des Bahnüberganges in Form einer Unterführung kannnicht gefolgt werden, da eine Tunnelanlage für Fahrzeuge aufgrund der örtlichenGegebenheiten an dieser Stelle nicht möglich ist.Weiterhin führt die Bürgerinitiative wirtschaftliche Bedenken der Umsetzung desBahnüberganges an. Zunächst wird darauf verwiesen, dass eine Verbesserung derErschließungssituation nicht gleichbedeutend mit einer Steigerung der Attraktivität desGeländes verbunden ist. Dies ist auch nicht von der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ausgeführtworden.Nach Auffassung der Bürgerinitiative stehen die Kosten für die Erstellung desBahnüberganges in keinem Verhältnis zum Zweck. Dies gilt es zunächst noch auszuloten.Daher geht auch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nicht zwingend von einer Umsetzung der in derPlanzeichnung dargestellten Form des Bahnüberganges aus. Es muss diese Optionjedoch offen gehalten werden.Die Aussage, dass zwingend ein oder zwei Bahnübergänge für die Realisierung desBahnüberganges an der Bahnhofstraße ist so nicht zu halten. Allein die Aussage „ein oderzwei“ macht deutlich, dass noch nichts konkret ist. Korrekt ist, dass es seitens derKreisstadt <strong>Steinfurt</strong> keine Planungen zur Schließung der Bahnübergänge an der MetelerStiege und am Seller Schulweg gibt. Diese Aussagen sind aus Richtung der Bahngekommen, als es darum ging, unter welchen Voraussetzungen der Bahnübergang inBereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiert werden kann. Auch die Bahn stellt momentankeine Überlegungen an, die genannten Übergänge zu schließen, zumal sie gerademodernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung der beidenBahnübergänge für Landwirte und Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt<strong>Steinfurt</strong> diese Bahnübergänge auch nicht schließen. Nichts desto trotz stellt derBahnübergang an der Bahnhofstraße eine wünschenswerte Alternative dar und wurdedaher planungsrechtlich festgesetzt. Jedoch ist dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis umzusetzen. Eine nichtakzeptable Vorgabe für den Bahnübergang Bahnhofstraße wäre sicherlich die Aufgabedes Übergangs an der Meteler Stiege.Es ist auch festzustellen, dass die Bahnübergänge Meteler Stiege und Seller Schulwegnicht Bestandteil der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sind.Als Nächstes werden von der Bürgerinitiative rechtliche Bedenken gegen das Verfahrenzur Aufstellung des Bebauungsplanes angeführt. Zunächst ist anzuführen, dassAussagen, die in einem internen Gespräch getätigt wurden, nicht zwingend in einemBauleitplanverfahren zu beachten sind. Nichts desto trotz können solche Aspekte in die


Vorlage: 658/2009 Seite - 39 -Planung einfließen. Relevanz haben Aussagen, wenn sie im Zuge von Bürgeranhörungengemäß Baugesetzbuch (§§ 3 und 4 BauGB) getätigt werden.Festzustellen ist auch, dass Klarstellungen bzw. redaktionelle Änderungen in derPlanzeichnung oder Begründung zu einem Bebauungsplan auch nach Durchführung desVerfahrens gemäß § 3 (2) BauGB unter bestimmten Voraussetzungen noch zulässig sind(vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.12.1987 – 4 NB 2.87). Auch dieDurchführung der öffentlichen Auslegung fast drei Jahre nach dem Beschluss hierzu, istrechtlich völlig unbedenklich. Diese Zeitspanne ist einfach damit zu begründen, dass nochviele planungsrelevante Dinge vor Durchführung des Verfahrensschrittes abzuklärenwaren. Dass nach dem Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung durch denRat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> am 21.6. 2006 keine Möglichkeit der Änderung der Planung anveränderte Rahmenbedingungen bestand, ist nicht korrekt. Sicherlich ist das„Grundgerüst“ der Planung stehen geblieben. Es haben sich jedoch viele Änderungen zurErschließungssituation, der Bebaubarkeit, der Altlasten, der zulässigen Wohnungszahl, zuVersorgungsflächen, Leitungsrechten oder zum Schallschutz ergeben, wobei viele Dingeeinander bedingt haben.Wenn gesagt wird, dass Opfer gebracht werden müssen, ist dies so zu verstehen, dass esbei einer städtebaulichen Planung nicht immer nur Gewinner geben kann. So sind für Teileder Bevölkerung auch Belastungen wie zusätzlicher Verkehr hinzunehmen. Dies allerdingsimmer nur im Rahmen der Zumutbarkeit.Auch wenn es für die Anwohner der Eichendorffstraße schwer nachvollziehbar ist, ist esnicht Aufgabe der Stadtplanung alleinig deren Belange zu unterstützen. Es kann nichteingefordert werden, dass der jetzige Zustand für alle Zeiten beibehalten bleibt. Dazu gibtes zu viele Faktoren, die eine Stadt verändern und auch seitens der Stadt nicht beeinflusstwerden können. Nach §1 (5) BauGB ist es Aufgabe der Stadtplanung eine dem Wohl derAllgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.Abschließend wird von der Bürgerinitiative noch einmal der Vorschlag gemacht, eineUnterführung im Bereich des geplanten Bahnüberganges vorzusehen. Dazu werden diemöglichen Vorteile aufgezählt. Hierzu ist im Groben festzustellen, dass eine solcheTunnellösung sicher Vorteile bietet, allerdings auch Nachteile hat. Einige Punkte sinddabei sicherlich zu hinterfragen. So kann nicht die Auffassung geteilt werden, dass durchden Bahnübergang mehr Verkehr auf den inneren Ring gebracht wird. Auch dieaufgeführten Punkte zu Kosten sind kritisch zu sehen, da für die vorgeschlagene Lösungdie Herstellungskosten ausgeblendet wurden. Zudem verlaufen in diesem Bereich wichtigeLeitungen, die bei einer Tunnellösung u.U. umgelegt werden müssten.Ein weiterer gewichtiger Punkt, der aus Sicht der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> gegen eine solcheLösung spricht, ist, dass bei dieser Lösung die Option auf eine Querungsmöglichkeit fürFahrzeuge praktisch ausgeschlossen wird. Eine Tunnelanlage für Fahrzeuge ist aufgrundder Gegebenheiten an dieser Stelle nicht möglich. Ein Rückbau einer zunächstkostenintensiven Anlage und ein anschließender Neubau eines Überganges ist finanziellsicherlich schwer darstellbar.Die Anregungen der Bürgerinitiative Friedenauer Brücke erfordern keine Änderungen derPlanzeichnung oder der Begründung. Sie beziehen z.T. sich auch nicht auf denBebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Bürgerinitiative FriedenauerBrücke zur Kenntnis.25. Es wird zur Kenntnis genommen, dass von privater Seite keine weiteren Anregungengem. § 3 (2) BauGB innerhalb der Beteiligungsfrist vorgetragen wurden.


Vorlage: 658/2009 Seite - 40 -3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss der BegründungGemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) und §§ 7 und 41der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung derBekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom24.06.2008 (GV NW S. 514), wird der Bebauungsplan Nr. 15 „Bahnhof Burgsteinfurt“ mitseinen Festsetzungen nach § 9 BauGB und § 86 Bauordnung NW als Satzungbeschlossen.Die Begründung wird ebenfalls beschlossen.


Vorlage: 658/2009 Seite - 41 -Sachdarstellung:Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> hat in seiner Sitzung am 21.06.2006 die Durchführung deröffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Aufstellungsentwurfes desBebauungsplanes Nr. 15 „Bahnhof Burgsteinfurt“ beschlossen.Die öffentliche Auslegung des Aufstellungsentwurfes erfolgte in der Zeit vom 17.04.2009bis 18.05.2009 und wurde im Amtsblatt-Nr. 06/2009 vom 09.04.2009 bekanntgemacht. DieBehörden/ Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 3 (2) BauGB mit Schreiben vom14.04.2009 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 18.05.2009 aufgefordert.Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenenAnregungen gem. § 3 (2) BauGB ist abzuwägen und zu beschließen. Über die von privaterSeite eingegangenen Eingaben gem. § 3 (2) BauGB ist ebenfalls abzuwägen und zubeschließen.Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie derÖffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hatte der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> inseiner Sitzung am 06.07.2005 vorgenommen. Diese sind im Abwägungsprozess zumSatzungsbeschluss gem. § 10 BauGB nochmals einzubeziehen.Es wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Bahnhof Burgsteinfurt“ zu beschließen.Die Begründung ist ebenfalls zu beschließen.Umweltrelevanz:ist nicht vorhanden.ist vorhanden.Auf die Umweltrelevanz wird im Umweltbericht eingegangen.Die Ziele der Leitbilder „Seniorenpolitik der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>“ und „kinder- undjugendfreundliche Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>werden nicht beeinflusst. werden positiv beeinflusst. werden negativbeeinflusst.Haushaltsrechtliche Auswirkungen:KeineIn Vertretung:gez. Niewerth


Vorlage: 658/2009 Seite - 42 -Anlagen:- Übersichtsplan- Lageplan- Planzeichnung- Auszug Broschüre „Geschützte Arten in NRW“- Messtischblatt NRW- Fundort Zauneindechse- Straßenplanung Promenade- Straßenplanung Bahnübergang- Auszug Eisenbahnkreuzungsgesetz- Stellungnahmen § 3 (1) und § 4 (1) BauGB- Stellungnahmen § 3 (2) BauGB- Begründung- Umweltbericht- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag- Lärmgutachten- Altlastengutachten- Auszug Einzelhandelskonzept

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