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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 24 -Rolle. Von Bedeutung ist hier die Zauneidechse, die auch in der Planung berücksichtigtwird.Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Anregungen der Eheleute Harnisch Änderungender Planzeichnung oder der Begründung nicht erfordern. Teilweise beziehen sich dieAnregungen nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Eheleute Harnisch zurKenntnis.243. Herr Roth u.a., Stellungnahme vom 14.03.2009 (s. Anlage C)Die Einwender sind Anwohner der Eichendorffstraße und sprechen sich in ihrerStellungnahme gegen den im Bebauungsplan Nr. 15 festgesetzten Bahnübergang aus. Siebefürchten bei einer Realisierung des Bahnüberganges für den motorisierten Verkehr einerhöhtes Verkehrsaufkommen und verbunden damit ein erhöhtes Unfallrisiko.Zunächst werden Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einen niveaugleichenBahnüberganges erhoben. Dazu wird auf § 2 (1) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)verwiesen, wonach neue Kreuzungen von Straßen und Eisenbahnen nur in Form vonÜberführungen zulässig sind (vgl. Anlage). Es wird anschließend auch auf die möglicheAusnahme im EKrG verwiesen, wonach in Einzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind.Jedoch wird die Voraussetzung für das Zulassen einer Ausnahme von den Einwendernfalsch interpretiert. Es ist keine Grundvoraussetzung, dass ein schwachesVerkehrsaufkommen vorliegen muss; es steht dort vielmehr, dass insbesondere an Stellenmit schwachen Verkehrsaufkommen eine solche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 istalso dahingehend zu verstehen, dass Ausnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglichsind. Für Bereiche mit schwachem Verkehrsaufkommen kann diese Ausnahmemöglichkeitnach dem Gesetzestext eher zugelassen werden.Insofern ist muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Auf den Verweis der Einwender auf eine erhöhte Unfallgefahr für Kinder oder Zugreisendedurch Nichtbeachten von Verkehrssignalen muss nicht eingegangen werden. FürFehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer ist weder die Bahn noch die Kreisstadt<strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zu machen.Auch der Verweis auf die momentan ausreichende Anbindung spricht nicht gegen dieneue Anbindung. Ziel der Stadtplanung muss es sein, bestimmte Situationen zuverbessern, wo sich dafür die Möglichkeit bietet. Insofern erscheint es aus Sicht der Stadt<strong>Steinfurt</strong> sinnvoll, den Bahnübergang planungsrechtlich abzusichern und nicht dieseOption für die Zukunft zu verbauen. Dies ist in der Begründung zum Bebauungsplandargelegt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichen Plangebietsgrenze nunmehrplanungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“ Eichendorffstraße zurBahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde eine zusätzliche und auch deutlichkürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile des Wohngebietes westlich der Bahnstreckehergestellt.

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