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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 38 -Zudem ist festzustellen, dass bei der Anlegung eines neuen Bahnüberganges auch dieneuesten Techniken und Standards anzulegen sind. So musste beispielsweise bei derUmstellung der Bahnübergänge auf das EStW Coesfeld in 2008 auch in punkto Sicherheitnachgerüstet werden. So wurden Schließzeiten geändert, Räumstrecken vorgesehen unddamit Ampeln vorgeschaltet, Straßenführungen geändert oder Fahrbahnränder verlegt.Auch die Straßenplanung lässt erkennen, dass großer Wert auf das Thema Sicherheitgelegt wurde (vgl. Anlage). So gibt es im Bereich des geplanten Bahnübergangesgesonderte Fuß- und Radwege mit einer Breite von 2,5 m die durch 2,2,m breiteGrünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt sind. Außerdem sind gesonderteSchrankenanlagen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Für Fehlverhalten einzelnerVerkehrsteilnehmer ist weder die Bahn noch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zumachen.Die Forderung nach Ausgestaltung des Bahnüberganges in Form einer Unterführung kannnicht gefolgt werden, da eine Tunnelanlage für Fahrzeuge aufgrund der örtlichenGegebenheiten an dieser Stelle nicht möglich ist.Weiterhin führt die Bürgerinitiative wirtschaftliche Bedenken der Umsetzung desBahnüberganges an. Zunächst wird darauf verwiesen, dass eine Verbesserung derErschließungssituation nicht gleichbedeutend mit einer Steigerung der Attraktivität desGeländes verbunden ist. Dies ist auch nicht von der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ausgeführtworden.Nach Auffassung der Bürgerinitiative stehen die Kosten für die Erstellung desBahnüberganges in keinem Verhältnis zum Zweck. Dies gilt es zunächst noch auszuloten.Daher geht auch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nicht zwingend von einer Umsetzung der in derPlanzeichnung dargestellten Form des Bahnüberganges aus. Es muss diese Optionjedoch offen gehalten werden.Die Aussage, dass zwingend ein oder zwei Bahnübergänge für die Realisierung desBahnüberganges an der Bahnhofstraße ist so nicht zu halten. Allein die Aussage „ein oderzwei“ macht deutlich, dass noch nichts konkret ist. Korrekt ist, dass es seitens derKreisstadt <strong>Steinfurt</strong> keine Planungen zur Schließung der Bahnübergänge an der MetelerStiege und am Seller Schulweg gibt. Diese Aussagen sind aus Richtung der Bahngekommen, als es darum ging, unter welchen Voraussetzungen der Bahnübergang inBereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiert werden kann. Auch die Bahn stellt momentankeine Überlegungen an, die genannten Übergänge zu schließen, zumal sie gerademodernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung der beidenBahnübergänge für Landwirte und Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt<strong>Steinfurt</strong> diese Bahnübergänge auch nicht schließen. Nichts desto trotz stellt derBahnübergang an der Bahnhofstraße eine wünschenswerte Alternative dar und wurdedaher planungsrechtlich festgesetzt. Jedoch ist dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis umzusetzen. Eine nichtakzeptable Vorgabe für den Bahnübergang Bahnhofstraße wäre sicherlich die Aufgabedes Übergangs an der Meteler Stiege.Es ist auch festzustellen, dass die Bahnübergänge Meteler Stiege und Seller Schulwegnicht Bestandteil der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sind.Als Nächstes werden von der Bürgerinitiative rechtliche Bedenken gegen das Verfahrenzur Aufstellung des Bebauungsplanes angeführt. Zunächst ist anzuführen, dassAussagen, die in einem internen Gespräch getätigt wurden, nicht zwingend in einemBauleitplanverfahren zu beachten sind. Nichts desto trotz können solche Aspekte in die

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