Vorlage: 658/2009 Seite - 10 -Die Forderung nach dem Bestandsschutz der Heckenstruktur entlang des Ascheweges istzu prüfen. Bei einer genauen Betrachtung der Heckenstruktur entlang des Ascheweges istfestzustellen, dass diese sich aus Buchenhecke und Lebensbäumen zusammensetzt.Während die Hecke im südlichen Bereich als relativ hoch und dicht zu bezeichnen ist,nimmt die Dichte und Höhe in Richtung Norden ab; im nördlichen Teil ist keine Heckemehr vorhanden. Der grünordnerische Fachbeitrag führt zur Kleingartenfläche entlang desAscheweges aus, dass sie „vor allem durch schöne Hecken gekennzeichnet ist. Allerdingssind sie stark gepflegt, die dauernde Anwesenheit von Menschen verringert die Bedeutungdieses Biotoptypes als Lebensraum für verschiedene Tierarten.“Aus Sicht des Gutachtens ist der Bereich der Kleingärten mit der Heckenstruktur somitnicht als ökologisch besonders wertvoll eingestuft worden. Zudem gestaltet sich einErhaltungsgebot für die Heckenstruktur schwierig, da sie teilweise nicht vorhanden ist bzw.Teile eindeutig nicht als erhaltenswert einzustufen sind. Weiterhin gilt zu bedenken, dasskünftige Bewohner dieses Bereiches eine Eingrünung ihres Grundstückes vornehmenwerden, wobei voraussichtlich erhaltenswerte Teile der Hecken bestehen bleiben werden.Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob dennoch Regelungen bzgl. der Einfriedungender Grundstücke im Bebauungsplan erfolgen sollen.Der Bebauungsplanentwurf sieht für die Bebauung zwischen dem Ascheweg und denGleisanlagen eine zwingende Geschossigkeit von II, eine maximale Traufhöhe von 6,5 mund eine Dachneigung von 35° - 45° vor. Demnach wäre bei maximaler Ausnutzung derFestsetzungen und einer maximalen Bautiefe von 13 m eine Gebäudehöhe von ca. 13,5 mmöglich. Entlang des Münsterkampes (Hausnummern 12 - 46) steht eineReihenhaussiedlung mit einer Geschossigkeit von II plus ausgebautem Dachgeschoss.Die Reihenhäuser haben durchweg eine Gebäudehöhe von 10 m bei einer Gebäudetiefevon 10 m. In diesem Bereich dürfte sich auch eine Bebauung entlang der geplantenErschließungsstraße entwickeln. Auch die Gebäude südlich der Reihenhäuser amMünsterkamp weisen Gebäudehöhen zwischen 8,5 m und 10,0 m auf. Dort sind Ein- undMehrfamilienhäuser vorzufinden.Im Planungsrecht gibt es kein Verbot der Einsicht auf ein anderes Grundstück. Inwieweitdamit die von den Einwändern befürchtete drastische Sichtwirkung gemeint ist, ist nichtnachvollziehbar. Es ist jedoch festzustellen, dass der Abstand zwischen den Gebäudensüdlich des geplanten P + R-Platzes mindestens 30 m betragen wird.Für den Bereich südlich des P + R-Platzes ist jedoch vorstellbar, dass von der zwingendenZweigeschossigkeit abgesehen wird, um die Höhenentwicklung der Gebäude offener zuhalten. Zur Reduzierung der möglichen Höhenentwicklung müsste auch die maximaleTraufhöhe reduziert werden. Angesichts der vorhandenen Bebauung am Münsterkamp(Hausnummern 4 - 10) soll für das Baufeld südlich des geplanten P + R-Platzes eine max.Traufhöhe von 5,5 m vorgesehen werden. (Bei einer Bautiefe von 10 m könnten dannGebäude mit einer Firsthöhe von max. 10,5 m entstehen.)Für den Bahnhofsbereich in Burgsteinfurt wurde im Zeitraum Juni - November 1998 einstädtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die Einwänder sagen, dass sie sich gegenEnde 1998 über Planungen im Bereich Friedenau und Bahnhof informiert hätten. Es istvon hier aus nicht nachvollziehbar, ob zu diesem Zeitpunkt die Planungen für den Bereichzwischen Ascheweg und Bahnflächen dem Mitarbeiter, der Auskunft erteilt hat, bekanntwaren.
Vorlage: 658/2009 Seite - 11 -Der Rat der Stadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass für den Bereich südlich des geplanten P + R-Platzes zwischen Ascheweg und Gleisanlage die zwingende Geschossigkeit von II in einemax. Geschossigkeit von II geändert wird. Die max. Traufhöhe wird dort von 6,5 m auf 5,5m reduziert.Es wird festgestellt, dass der Anregung der Eheleute Pelka u. a. gefolgt wurde.