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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 4 -dokumentieren. Die nächst gelegenen Querungsmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge sind inHöhe der Leerer Straße und Sonnenschein. Der Abstand zwischen diesen beidenQuerungsmöglichkeiten beträgt 1,1 km Luftlinie. Der geplante Bahnübergang würde sichgenau auf halber Strecke zwischen diesen beiden Punkten befinden und die Erreichbarkeitder Siedlungsflächen der Friedenau deutlich verbessern.Die Stadt <strong>Steinfurt</strong> geht davon aus, das mittel- bis langfristig eine Änderung des EKrGerfolgt, die wieder höhengleiche Bahnübergänge zulässt, so dass im Falle einerentsprechenden Änderung die Umsetzung der Planung erfolgen könnte.Eine Querung der Bahn in Form einer Brücke oder eines Tunnels ist aufgrund derGegebenheiten östlich der Gleisanlagen nicht möglich.Die Deutsche Bahn AG macht deutlich, dass sie die vorgesehene Überplanung derBahnflächen nicht mittragen kann, da sich innerhalb der überplanten Flächen nachAussage der Deutschen Bahn AG noch in Betrieb befindliche Anlagen liegen. NachRücksprache mit der Deutschen Bahn AG wurde erklärt, dass nochAbstimmungsgespräche zwischen der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft und derDeutschen Bahn AG erfolgen. Aus Sicht der Stadt <strong>Steinfurt</strong> sind zunächst dieseGespräche abzuwarten.Die Notwendigkeit zur Änderung der Planungen ist aufgrund der Stellungnahme der Stadt<strong>Steinfurt</strong> nicht zu erkennen. Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wird zurKenntnis genommen.Es wird festgestellt, dass Änderungen aufgrund der Stelllungnahme der Deutsche BahnAG nicht erforderlich waren.116. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Stellungnahme vom 18. Mai 2005 (s.Anlage 14)Abwägungsbeschluss des Rates der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> vom 06.07.2005:Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass für die Bahnflächen, die überplantwerden, die Durchführung des Entwidmungsverfahrens notwendig ist.Seitens der Stadt <strong>Steinfurt</strong> ist angedacht, das Entwidmungsverfahren durchzuführen,sobald die noch erforderlichen Gutachten vorliegen und erkennbar ist, dass diebeabsichtigte Planung umsetzbar ist. Das Entwidmungsverfahren selbst wird durch dieBahnflächenentwicklungsgesellschaft durchgeführt. Auswirkungen auf das Verfahren zurAufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 hat die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes nicht.Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Essen, wird zur Kenntnisgenommen.Es wird festgestellt, dass Änderungen der Planung aufgrund der Stellungnahme desEisenbahn-Bundesamtes nicht erforderlich waren.

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