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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 20 -242. Eheleute Harnisch, Stellungnahme vom 09.09. 2009 (s. Anlage B)Die Eheleute Harnisch machen gegen den Bebauungsplan Nr. 15 Bedenken geltend. DieBedenken richten sich gegen die vorgesehene Planung des Bahnübergangeseinschließlich der rechtlichen Situation sowie der möglichen Auswirkungen derUmsetzung. Ferner werden noch Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes geäußert.Die Schaffung des Bahnüberganges wird seitens der Eheleute Harnisch schon ausrechtlichen Gründen für bedenklich gehalten. Dazu wird auf § 2 (1)Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) verwiesen, wonach neue Kreuzungen von Straßenund Eisenbahnen nur in Form von Überführungen zulässig sind (vgl. Anlage). Es wirdanschließend auch auf die mögliche Ausnahme im EKrG verwiesen, wonach inEinzelfällen neue Kreuzungen zulässig sind. Jedoch die Voraussetzung für das Zulasseneiner Ausnahme von den Einwendern falsch interpretiert. Es ist keineGrundvoraussetzung, dass ein schwaches Verkehrsaufkommen vorliegen muss; es stehtdort vielmehr, dass insbesondere an Stellen mit schwachen Verkehrsaufkommen einesolche Ausnahme möglich ist. Der Absatz 2 ist also dahingehend zu verstehen, dassAusnahmen grundsätzlich an jeder Stelle möglich sind. Für Bereiche mit schwachemVerkehrsaufkommen kann diese Ausnahmemöglichkeit nach dem Gesetzestext eherzugelassen werden.Insofern muss hier nicht weiter diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein schwachesoder starkes Verkehrsaufkommen vorliegt. Das Planungsbüro Hahm, Osnabrück, hat beieiner Verkehrszählung (Stand: Januar 2006) ein derzeitiges Fahrzeugaufkommen für denwestlichen Abschnitt der Bahnhofstraße von 4.200 am Tag ermittelt. Ob ein solcher Wertals starkes oder schwaches Aufkommen seitens der Bahn gewertet wird, ist momentannachrangig.Dass an Kreuzungen und damit auch an Eisenbahnkreuzungen Unfälle passieren können,wird nicht abgestritten. Es können jedoch überall Unfälle passieren. Daher sind dieStatistiken, die von den Eheleuten Harnisch herangezogen werden, etwas problematischzu betrachten. So gibt es auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach in 2006 inDeutschland bei häuslichen Unfällen 6.455 Menschen ums Leben gekommen sind. BeiVerkehrsunfällen sind in 2006 in Deutschland 5.174 Menschen getötet worden. Darauswird aber von Niemanden die Forderung abgeleitet, keine Häuser mehr zu bauen oderkeine neue Straßen. Gerade neue Straßen können auch zu Entlastungen an anderenUnfallschwerpunkten führen.Zudem ist festzustellen, dass bei der Anlegung eines neuen Bahnüberganges auch dieneuesten Techniken und Standards anzulegen sind. So musste beispielsweise bei derUmstellung der Bahnübergänge auf das EStW Coesfeld in 2008 auch in punkto Sicherheitnachgerüstet werden. So wurden Schließzeiten geändert, Räumstrecken vorgesehen undAmpeln vorgeschaltet, Straßenführungen geändert oder Fahrbahnränder verlegt. Auch dieStraßenplanung lässt erkennen, dass großer Wert auf das Thema Sicherheit gelegt wurde(vgl. Anlage). So gibt es im Bereich des geplanten Bahnüberganges gesonderte Fuß- undRadwege mit einer Breite von 2,5 m, die durch 2,2,m breite Grünstreifen von der Fahrbahnabgetrennt sind. Außerdem sind gesonderte Schrankenanlagen für Fußgänger undRadfahrer vorgesehen. Für Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer ist weder die Bahnnoch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> verantwortlich zu machen.Dem Vorschlag, die Fußgängerbrücke für Kinder und Jugendliche als ungefährlicheQuerungsmöglichkeit beizubehalten, kann nicht mehr gefolgt werden, da die Brückeinzwischen abgerissen wurde. Die Einwender dokumentieren mit ihrer Anregung jedochdie Notwendigkeit einer Querungsmöglichkeit von der Friedenau in Richtung Innenstadtund umgekehrt.

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