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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 14 -Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme des Kreises <strong>Steinfurt</strong> zurKenntnis. Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> beschließt, dass in den Planentwurf ein Hinweisaufgenommen wird, der eine Bauzeitenbeschränkung für den Bereich des WA2- und WA3-Gebietes vorsieht, um eine Tötung der Zauneidechse auszuschließen. Zudem soll einstädtebaulicher Vertrag zwischen Kreis und Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> geschlossen werden, indem der Ausweichlebensraum für die Zauneidechse abgesichert wird. Dieartenschutzrechtliche Beurteilung wird ergänzt. Es wird weiterhin beschlossen, dass dieAngaben bezüglich der Altlasten in Begründung, Umweltbericht und Planzeichnungentsprechend der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde geändert werden. Bei derDurchführung von nicht genehmigungsbedürftigen Maßnahmen in abfalltechnischrelevanten Bereichen erfolgt eine Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde.212. Deutsche Telekom AG, Stellungnahme vom 29. April 2009 (s. Anlage 9a)Die Telekom AG verweist in ihrer Stellungnahme auf Hauptversorgungskabel für denBereich der Friedenau. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Telekom und der Bahnbzw. dem Rechtsnachfolger in diesem Bereich sind die Kosten für eine Verlegung oderÄnderung der Leitung nicht der Telekom anzulasten.Die Hauptversorgungskabel befinden sich im Bereich des geplanten Bahnübergangs. EinKabel liegt innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche, das andere verläuft etwassüdlich davon. Das südlich gelegene Kabel kann jedoch nicht mit einem Wohngebäudeüberbaut werden, da im Bereich der festgesetzten Wohnbaufläche keine überbaubarenGrundstücksflächen bzw. entsprechende Leitungsrechte festgesetzt sind. Für dasHauptversorgungskabel unterhalb des geplanten Bahnübergangs ist festzustellen, dass esnach Auskunft der Telekom eine Mindestüberdeckung von 1m hat. Dies ist u.a. mit denErschütterungen durch den dortigen Bahnverkehr zu begründen. Zudem ist festzustellen,dass auf dem Abschnitt des Bahnübergangs die Anlage eines Kanals nicht erforderlichwird. Insofern bleibt abzuwarten, inwieweit bei Realisierung der im Bebauungsplan Nr. 15dargestellten Planungen eine Verlegung der Leitungen der Telekom erforderlich wird, dafür den Straßenbau allein nicht zwingend Bautiefen von über 1 m erforderlich sind.Im Falle der Realisierung des Bahnübergangs sind zwingend auchBahnsicherungsanlagen erforderlich. Nach Auskunft der Telekom entsteht hierdurch ggf.eine Kostenpflicht für die Bahn.Insgesamt ist festzustellen, dass die Telekom vornehmlich auf eventuelle Kostenfragenhinweist. Planungsrechtlich hat die Anregung keine Relevanz. Die erforderlichen und vonder Telekom geforderten Leitungsrechte sind in der Planzeichnung festgesetzt. Gegen diePlanungen selbst werden keine Bedenken erhoben.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG zurKenntnis.213. Eisenbahnbundesamt, Stellungnahme vom 08.05.2009 (s. Anlage 14)Das Eisenbahnbundesamt erhebt gegen die Planungen keine grundsätzlichen Bedenken,verweist aber darauf, dass das Freistellungsverfahren bzw. die Entwidmung derBahnflächen noch nicht abgeschlossen ist. Erst nach Abschluss des Verfahrens dürfen dieüberplanten Bahnflächen der nach Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung zugeführtwerden.

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