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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 28 -erhöht. Auch die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> wünscht sich sichere Schulwege bzw. Wege zuSpielplätzen und Kindergärten. Dies wird u.a. durch das Projekt der sog. Spielleitplanungdokumentiert.Die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 15 sehen westlich der Bahnlinie (Friedenau) eineneue Planstraße zur Erschließung der geplanten 17 Wohneinheiten mit Anschluss an denBahnübergang im Norden des Plangebietes vor. Zwischen der Wohnnutzung ist zudem einP+R-Platz mit 32 Stellplätzen angedacht.Inwieweit eine weitere Anliegerstraße, der P+R-Platz und die 17 Wohneinheiten mit einerGesamtgröße von ca. 1 ha den Charakter ein gewachsenen Wohngebietes verändernsollen, ist nicht nachvollziehbar. Es werden dort nur Nutzungen zugelassen, die in derUmgebung bereits vorhanden sind und sich demnach in das Gesamtbild einfügen werden.Zudem sind große Grünbereiche vorgesehen.Die Forderung nach Darstellung der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna istgefolgt worden. Das Baugesetzbuch sieht unter Bezugnahme auf dasBundesnaturschutzgesetz entsprechende Regelungen zum Ausgleich für Eingriffe in Naturund Landschaft, die durch eine Planung hervorgerufen werden können, vor. Einengesonderten Teil des Bebauungsplanes bildet jeweils der Umweltbericht gem. § 2aBauGB. In einem Umweltbericht sind gem. Anlage 1 zum BauGB u.a. Angaben zumderzeitigen Umweltzustand, zur Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, zuMaßnahmen der Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich oder zu Maßnahmen zurÜberwachung der Auswirkungen auf die Umwelt anzugeben. Die Einwender verweisen aufdie Fledermäuse. Hierzu wird im Umweltbericht ausgeführt: „Der § 42Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt u.a., dass es verboten ist, FortpflanzungsoderRuhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Naturzu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Insofern ist bei der Aufstellung bzw.Änderung von Bebauungsplänen und der damit verbundenen möglichen Vorbereitung vonEingriffen in Natur und Landschaft zu prüfen, ob gegen das vorgenannte Verbot verstoßenwird.Im Zuge der Bauleitplanung ist diese Prüfung gemäß § 42 (5) BNatSchG für Tierartennach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder nach Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. In<strong>Steinfurt</strong> sind ausschließlich Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie anzutreffen.Dabei handelt es sich um 13 verschiedene Fledermausarten. Dies sind: Großes Mausohr,Bechsteinfeldermaus, Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Braunes Langohr, Mopsfledermaus,Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus.Die im BNatSchG angesprochenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind für dievorgenannten Fledermausarten Waldgebiete sowie Alt- und Tothölzer. Dementsprechendsind die Quartiere Fledermäuse in <strong>Steinfurt</strong> vor allem in den Waldbereichen des Bagnound des Bucheberges zu finden. Die Ortslagen <strong>Steinfurt</strong> haben hierfür eine unbedeutendeRolle. Somit besitzt auch der Planbereich hinsichtlich der zu schützenden Tierarten keineRelevanz. Die Flächen können allenfalls als Jagdrevier dienen. Die Jagdreviere sindjedoch in ihrer Empfindlichkeit und Bedeutung für die Tierarten nicht so hocheinzuschätzen und der Schutz von Jagdrevieren wird auch gemäß § 42 nicht eingefordert.Es entsteht keine nachhaltige Verschlechterung des Gesamtaktionsraumes für dieFledermausarten, zumal auch festzustellen ist, dass die Flächenverluste als Jagdrevierangesichts von Aktionsräumen über mehrere Kilometer nahezu unbedeutend ist.“ Zudemist festzustellen, dass sich Fledermäuse auch innerhalb von Wohngebieten bewegen, diedie Planung z.T. vorsieht. Zudem sind große Grünbereiche festgesetzt. Die von denEinwendern genannten Molche haben aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete

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