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PDF-Datei - SPD Steinfurt

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Vorlage: 658/2009 Seite - 33 -zusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.“Eine Realisierung des von der Initiative Friedenau vorgeschlagenen Radfahrertunnelswürde den vorgesehenen Bahnübergang zukünftig ausschließen. Eine „Aufweitung“ fürFahrzeuge ist nicht möglich, ein Rückbau zu kostenintensiv.Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 gefährden nicht die Sicherheit oder dieruhige Wohnlage für die Friedenau. Garantien, die die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>Grundstückskäufern bezüglich der ruhigen Wohnlage in der Friedenau gegeben hat, sindnicht bekannt.Das Argument, in Zeiten finanzieller Notlagen in der Umsetzung günstige Planungenvorzusehen, kann nicht oberstes städtebauliches Ziel sein. Auch das Argument, dass dieStadt <strong>Steinfurt</strong> unter dem Zeitdruckargument Demokratie und Bürgerbeteiligungen hintenanstellt, ist schlichtweg falsch.Die Anregungen der Initiative Friedenau erfordern keine Änderungen der Planzeichnungoder der Begründung. Sie beziehen z.T. sich auch nicht auf den Bebauungsplan Nr. 15.Der Rat der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> nimmt die Stellungnahme der Initiative Friedenau zurKenntnis.247. DHL, Stellungnahme vom 18.05.2009 (s. Anlage G)Der Einwender spricht die Schließung des Bahnüberganges Meteler Stiege an. DieseSchließung ist für den Einwender nicht hinnehmbar, da er für seinen Betrieb zwingendbenötigt wird. Zunächst ist festzustellen, dass es seitens der Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> keinePlanungen zur Schließung des Bahnüberganges an der Meteler Stiege gibt. DieseAussagen sind aus Richtung der Bahn gekommen, als es darum ging, unter welchenVoraussetzungen der Bahnübergang in Bereich Bahnhofstraße/Goldstraße realisiertwerden kann. Auch die Bahn stellt momentan keine Überlegungen an, die genanntenÜbergänge zu schließen, zumal sie gerade modernisiert worden sind.Die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong> ist sich sehr wohl der beschriebenen Bedeutung desBahnüberganges für Unternehmer bewusst. Deshalb möchte die Kreisstadt <strong>Steinfurt</strong>diesen Bahnübergang auch nicht schließen.Es ist auch festzustellen, dass der Bahnübergang Meteler Stiege nicht Bestandteil derPlanungen zum Bebauungsplan Nr. 15 ist. Im Bebauungsplan Nr. 15 ist der dortfestgesetzte Bahnübergang zwischen Bahnhofstraße/Goldtrasse und Eichendorffstraßevorgesehen. In der Begründung (Kapitel 2.4, S. 12), die genauso zu werten ist wie diePlanzeichnung, wird dazu ausgeführt: „Der Bebauungsplan setzt an der nördlichenPlangebietsgrenze nunmehr planungsrechtlich eine Verbindung von der „verlängerten“Eichendorffstraße zur Bahnhofstraße für alle Verkehrsarten fest. Damit würde einezusätzliche und auch deutlich kürzere Anbindung zur Innenstadt für Teile desWohngebietes westlich der Bahnstrecke hergestellt.Auch wenn die Schaffung neuer ebenerdiger Bahnübergänge momentan nachEisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig ist, soll diese neue Anbindung planungsrechtlichgesichert werden. Zu gegebener Zeit ist dann zu klären, in welcher Form und unterwelchen Voraussetzungen eine Umsetzung der Verbindung erfolgen kann.“ Es ist damitdeutlich gemacht worden, dass diese Anbindung zwar gewünscht ist und damit auchplanungsrechtlich festgesetzt wird, jedoch dieser Übergang nicht zwingend in derdargestellten Maximallösung und auch nicht um jeden Preis realisiert werden soll. Eine

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