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Kindercamp 2013 - Marktgemeinde Lieboch

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<strong>Lieboch</strong> gemeinsam gestalten3Informationen aus dem BauamtAppellan die Hundehalter:An dieser Stelle möchten wirwieder einmal die HundebesitzerInnenansprechen und an dasSteiermärkische Landes-Sicherheitsgesetzerinnern:Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sinddie Halterinnen bzw. Halter oder Verwahrerinnenbzw. Verwahrer von Tieren verpflichtet,Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen oder zuverwahren, dass dritte Personen weder gefährdetnoch unzumutbar belästigt werden. DieHalterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/ Verwahrervon Hunden haben dafür zu sorgen,dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtischeBereiche, die stark frequentiert werden,wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze,Freizeitanlagen oder Wohnanlagen,nicht verunreinigt werden. Hunde sind anöffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichenStraßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalenund dergleichen, entweder miteinem um den Fang geschlossenen Maulkorbzu versehen oder so an der Leine zu führen,dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieresgewährleistet ist. In öffentlichen Parkanlagensind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen.Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesengekennzeichnet und eingezäunt sind.Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dassder Hund weder beißen noch den Maulkorbvom Kopf abstreifen kann. Der Maulkorb- oderLeinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellenZwecken gehalten werden und die Sicherungdes Hundes mit Maulkorb oder Leineder bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht.Zu diesen Hunden zählen insbesondereJagd-, Therapie- und Hütehunde sowieDiensthunde der Exekutive und des Militärsund Rettungshunde.Hundehalter, die diese gesetzlichen Bestimmungennicht beachten, müssen bei einer Anzeigemit einer Verwaltungsstrafe bis zu€ 2.000,- rechnen.Insgesamt gibt es 18 Plätze in <strong>Lieboch</strong> mit Hundekotsackerlspenderplus Mülltonnen. Diesewerden jede Woche entleert und kontrolliert,was einen Arbeitsaufwand des Wirtschaftshofesvon rund zwei Stunden pro Woche bedeutet.Ein Sackerlspender kostet € 95,- ohne Mülltonnenund Sackerl. Jährlich kostet das die Gemeinde€ 500,-.BenützungsbewilligungDamit Sie Ihr Haus aus rechtlicher Sicht auch nutzen und bewohnendürfen, müssen Sie zuvor bei der Gemeinde um eine Benützungsbewilligungansuchen.Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhabenvorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und damit benützt werden darf. Einen Hinweisdarauf finden Sie in Ihrem Baubewilligungsbescheid!Wie wir aus Erfahrung wissen, werden noch immer viele Häuser ohne Benützungsbewilligungbewohnt. Gemäß den Strafbestimmungen handelt es sich dabei um eine Verwaltungsübertretung,die mit Geldstrafe zu bestrafen ist.In Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin zu überprüfen, ob für Ihr Wohnhaus eineBenützungsbewilligung vorliegt.Sollte das nicht der Fall sein, fordern wir Sie auf, umgehend ein Ansuchen um Benützungsbewilligungsamt den erforderlichen Überprüfungsbefunden (Rauchfangkehrermeister u. Elektrotechniker)bei der Baubehörde einzubringen.Sichere GemeindeUm das Miteinander zwischen der <strong>Lieboch</strong>er Bevölkerung und Polizeizu stärken und zu intensivieren, hat das Innenministerium das Projekt„Sicherheit in unserer Gemeinde“ initiiert.Gleichzeitig hat dieses Projekt das Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerungzu heben. Deshalb setzt man stark auf Dialog und Kommunikation. Eine Maßnahme dazu bildetdie Veranstaltungsreihe „Sicherheit in unserer Gemeinde“. Bei diesen Veranstaltungen soll dieBevölkerung aus erster Hand informiert werden, wie es um die lokale Sicherheitslage bestellt ist.Was unternimmt die Polizei, was leistet sie, was kann sie leisten, welche Ziele verfolgt sie - dassoll bei dieser Gelegenheit ebenso besprochen werden wie jene Erwartungen und Wünsche, diedie Bevölkerung an ihre Polizei stellt.TERMINEVortrag „ Sicherheit in unseren Gemeinden“Mittwoch, 16.10.<strong>2013</strong>19 UhrGemeindeamt, SitzungssaalSprechtag der PolizeiDienstag, 26.11.<strong>2013</strong>17 bis 19 UhrGemeindeamt, 1.StockAufstellorte der Hundekotsackerlspender• Kreuzung Feldstraße/Birkenstraße• Kreuzung Am Gries/Radweg• Friedhofaufgang• Kreuzung Bahnhofstraße/Radlstraße(bei Schaukasten)• Kreuzung B 70/B 76 (Unimarkt)• Bahnhof Schadendorf• Kreuzung Einödstraße/Flurgasse(unter Autobahnbrücke)• Zenzwegerl (ein Stück von der Kanzlerstraßekommend, ein Stück von der Lindengassekommend)• Am Mühlbach (Gehweg Volksschule)• Kreuzung Dorfstraße/Josef Mihalits-Straße• Kreuzung Jägerweg/Hochstraße• Kreuzung Packer Straße/Floraweg• Gabelung Eichengasse/Steinerstraße• Zenzhäuser (Packer Straße 263 – 279)• Kreuzung Strauchweg/Elisabethstraße• Blumengasse (bei Müllinsel)• Feldstraße (beim Bahnwächterhaus)www.lieboch.gv.at

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