13.07.2015 Aufrufe

Anspruchsarten und ihre Prüfungsreihenfolge - bei Jurrum

Anspruchsarten und ihre Prüfungsreihenfolge - bei Jurrum

Anspruchsarten und ihre Prüfungsreihenfolge - bei Jurrum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bürgerliches RechtBGB ATK unterschreibt die Bestellkarte in dem Glauben, es handelesich um eine Glückwunschkarte. Er handelt also in dem Bewusstseineine Erklärung abzugeben. K verfügte damit über einenHandlungswillen.(2) ErklärungsbewusstseinUnter Erklärungsbewusstsein versteht man das Bewusstseinüberhaupt eine rechtlich erhebliche Erklärung abzugeben52 .Der Erklärende ist sich bewusst, dass sein Verhalten als rechtsgeschäftlicheErklärung aufgefasst werden kann.K hat die Bestellkarte versehentlich unterschrieben. Er ging davonaus, dass es sich <strong>bei</strong> der Karte um einen Glückwunschgrußan seinen Fre<strong>und</strong> handelt. Ihm fehlte also das Bewusstsein einerechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben.Ob <strong>bei</strong> fehlendem Erklärungsbewusstsein der Tatbestand einerWillenserklärung gegeben ist, ist umstritten.(vgl. Übersicht 14: Erfordernis eines Erklärungsbewusstseinsfür eine Willenserklärung)(a) Willens- oder BewusstseinstheorieDie Willenstheorie (oder Bewusstseinstheorie) hält dentatsächlichen subjektiven Willen für entscheidend. Sie gehtdavon aus, dass das Fehlen des Erklärungsbewusstseinsdie Wirksamkeit der Willenserklärung gr<strong>und</strong>sätzlich ausschließt53 .(b) Erklärungs- oder VertrauenstheorieNach der Erklärungs- oder Vertrauenstheorie (h.M) istdarauf abzustellen, wie der Erklärungsempfänger das Verhaltendes anderen nach Treu <strong>und</strong> Glauben deuten durfte<strong>und</strong> ob der Erklärende <strong>bei</strong> pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennenkönnen, dass er etwas rechtserhebliches erklärt. ImInteresse des Vertrauensschutzes ist die Berufung auf dasFehlen eines Erklärungsbewusstseins nicht gestattet 54 . Allerdingsist diese Willenserklärung dann wie die mit fehlendemoder abweichendem Geschäftswillen geäußerte Erklärunggem. § 119 I BGB anfechtbar.(c) StellungnahmeDie Willenstheorie berücksichtigt, dass die Annahme, eineohne Erklärungsbewusstsein abgegebene Erklärung sei eineWillenserklärung, die Privatautonomie verletzten wür-52 Palandt, Einf v § 116, Rn. 153 OLG Düsseldorf, OLLGZ 1982, 241; RGZ 68, 323, 324; Eisenhardt, AT, Rz. 71 f; Canaris, NJW 74, 528; 84,2281; Thiele, JZ 1969, 40754 BAG NJW 1971, 1422; Flume, § 20, 3, § 23, 1; Brehmer, JuS 1986, 440, 443 f.; Palandt, Einf v § 116, Rn. 2© Dr. W. Nolden Seite 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!