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Anspruchsarten und ihre Prüfungsreihenfolge - bei Jurrum

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Bürgerliches RechtBGB ATKenntnis <strong>und</strong> verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben habenwürde.IV. Anfechtungserklärung, -gegner <strong>und</strong> -frist § 143 I, II, 121 I BGBDie Anfechtung erfolgte unverzüglich, nachdem K die Verwechslung bemerkthatte, also fristgerecht <strong>und</strong> gegenüber dem Anfechtungsgegner V.V. RechtsfolgeK hat seine Angebotserklärung wirksam angefochten. Seine Willenserklärungist von Anfang an nichtig gem. § 142 I BGB <strong>und</strong> daher ist auch derKaufvertrag zwischen K <strong>und</strong> V unwirksam.VI. ErgebnisV hat gegen K keinen Kaufpreiszahlungsanspruch in Höhe von 1.000,- €gem. § 433 II BGB.2. Frage: Kann V zumindest die Verpackungs- <strong>und</strong> Versendungskosten in Höhevon 100,- € von K erstattet verlangen?V hat gegen K einen Erstattungsanspruch in Höhe von 100,- € aus § 122 I BGB.Ergänzung:vgl. Übersicht 17: kaufmännisches Bestätigungsschreibenvgl. Übersicht 18: Der Widerruf einer Erklärung© Dr. W. Nolden Seite 60

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