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SOZIALREPORT - Volkssolidarität Bundesverband e.V.

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sche Einheit in diesem Bereich endlich zu vollenden.Damit würden die unterschiedlichen Rechtsgebietein Deutschland beseitigt und der politischeWille der Regierung auf Überwindung ungerechtfertigterUngleichbehandlung dokumentiert. Dervor allem im Osten erkennbar zunehmenden Altersarmutkönnte hiermit zumindest zum Teil begegnetwerden. Die z.Zt. vorgesehene Anpassung bis2032 ist nicht hinnehmbar.• Die "Rente mit 67" gehört auf den Prüfstand 26 ,da gegenwärtig und absehbar nicht mehr Arbeitsplätzefür Ältere zur Verfügung stehen werden.Dadurch werden Millionen von Erwerbstätigengezwungen, vorzeitig - durch Hinnahme von lebenslangenAbschlägen in der Rente - ihr Alterseinkommen"freiwillig" zu reduzieren. Bis 2010ist systematisch zu prüfen, wie sich Arbeitsmarktlage,die Übergänge in die Rente sowie die Alterssicherungweiterentwickeln und wie ein "flexibler"Renteneintritt anstelle einer "Zwangsverrentung"gesichert wird.• Die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherungzu einer Erwerbstätigenversicherung27 mit dem Ziel der Ausdehnung der Versicherungspflichtauf bisher nicht erfasste Gruppen (z.B.7,0 Millionen geringfügig Beschäftigte, 3 MillionenSelbstständige) sowie schrittweise Ausdehnungder Versicherungspflicht auf Beamte und Bürgerin berufsständischen Versorgungssystemen (beiWahrung des Vertrauensschutzes).All das ist letztlich nur möglich, wenn sich die Politikbereit erklärt, nicht ständig isoliert voneinander"Einzelentscheidungen" zu treffen, sondern das Systemerneut zu hinterfragen und dabei die Interessender Betroffenen einzubeziehen. Andererseits bedarfes der "großen Koalition der Betroffenen", d.h. desZusammenwirkens der Bürger, ihrer Sozialverbändeund Gewerkschaften bzw. von Interessenorganisationen,um schon vorhandene einheitliche Positionen indie Öffentlichkeit zu tragen. Auch hier gilt: Miteinanderanstatt Nebeneinander oder Gegeneinander.26 Vgl. Positionen der <strong>Volkssolidarität</strong> zu "Kriterien für die Überprüfungsklausel bei der Rente mit 67" (§ 154 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VI).27 Vgl. Gemeinsames Konzept des SoVD, des DGB und der VS, Berlin 2007.18

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