Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 44Sondergebiet »Parkhaus am Winterberg« SchierkeDer <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am 11.07.<strong>2013</strong> in öffentlicher Sitzungden Bebauungsplan Nr.44 Sondergebiet »Parkhaus am Winterberg« Schierkein der Fassung vom 14.06.<strong>2013</strong> nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.Der Planbereich befindet sich in Erweiterung des bestehenden Waldparkplatzes;die maßgebende Abgrenzung ist dem beigefügten Planausschnitt zuentnehmen.Der Bebauungsplan Nr. 44 Sondergebiet »Parkhaus am Winterberg« Schierketritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs.3 BauGB).Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht,der Artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Screening zur Verträglichkeitmit den Schutzgebieten »Natura 2000« sowie der zusammenfassenden Erklärungnach § 10 Abs. 4 BauGB bei der<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong>Dezernat für Bauwesen und <strong>Stadt</strong>planungSchlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)Zimmer 129 in 38855 <strong>Wernigerode</strong>während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kannden Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeitetwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichnetenVermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigenzu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über dasErlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalbder Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichnetenVerfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägungnach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs.1 Nr.1 bis 3BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachungschriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden sind.Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder denMangel begründen soll, darzulegen.<strong>Wernigerode</strong>, den 24.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong>GaffertOberbürgermeisterÖffentliche Bekanntgabe des ReferatesImmissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach§ 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrenszum Antrag der MWG Alutec GmbH auf Erteilungeiner Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betriebeiner Eloxal-Anlage in 38855 <strong>Wernigerode</strong>, Landkreis HarzDie Fa. MWG Alutec GmbH, 38855 <strong>Wernigerode</strong>, beantragte mit Schreibenvom <strong>08</strong>.05.<strong>2013</strong> beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigungnach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für dieErrichtung und den Betrieb einerEloxal-Anlage zur Oberflächenbehandlung von Aluminiumprofilenim Gewerbe- und Industriegebiet »Schmatzfelder Chaussee«in 38855 <strong>Wernigerode</strong>,Gemarkung: <strong>Wernigerode</strong>Flur: 7Flurstücke: 67; 106/68; 219/68; 220/68; 221/68; 204/69; 210/69;211/69; 212/69.Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach§ 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keineerheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmendes Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP) erforderlich ist.Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dasseine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3cUVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichenVerfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nurdarauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von §3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landesverwaltungs-amt,Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle/Saale, DessauerStr. 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.Jahresabschluss 2012 der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wernigerode</strong> GmbHDie Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner TreuhandgesellschaftmbH hat den Geschäftsbericht mit dem Jahresabschluss für dieZeit vom 01.01.2012-31.12.2012 geprüft und mit Datum vom 27. Mai <strong>2013</strong>den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.Die Gesellschafterversammlung der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wernigerode</strong> GmbH hat am04.07.<strong>2013</strong> den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt undden Beschluss gefasst, dass aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 5.204TEUR an die Gesellschafterin <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> 4.100 TEUR ausgeschüttetwerden und 1.104 TEUR den Gewinnrücklagen zuzuführen sind.Hiermit erfolgt die Bekanntmachung lt. § 121 Abs.1 Ziff. 1b GO LSA.Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeitvom 02.09.<strong>2013</strong> bis 13.09.<strong>2013</strong> während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumender <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wernigerode</strong> GmbH, Am Kupferhammer 38,38855 <strong>Wernigerode</strong> aus.GaffertOberbürgermeister8/13 Öffentliche Bekanntmachungen10
Wahlbekanntmachung1. Am Sonntag, dem 22. September <strong>2013</strong> findet die Wahl zum 18. DeutschenBundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In denWahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 01.September <strong>2013</strong> übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraumangegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab 1<strong>6.00</strong> Uhr in Halberstadtin den Dienstgebäuden des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42 zurErmittlung des Briefwahlergebnisses zusammen.3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen,in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben dieWahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zurWahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegebenwerden.Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betretendes Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberder zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei,ggf. auch ihrer Kurzbezeichnung, bei anderen Kreiswahlvorschlägenaußerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerberseinen Kreis für die Kennzeichnung,b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung derParteien, ggf. auch ihre Kurzbezeich nungen und jeweils die Namender ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links vonder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.Der Wähler gibt:seine Erststimme in der Weise ab,dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch einin einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlichmacht, welchem Bewerber sie gelten soll, undseine Zweitstimme in der Weise,dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch einin einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlichmacht, welcher Landesliste sie gelten soll.Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumesoder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weisegefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgendeErmittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirksind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigungdes Wahlgeschäfts möglich ist.5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis,in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreisesoderb) durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Stadt</strong>verwaltungeinen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum schlag sowieeinen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbriefmit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenenWahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlagangegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelleabgegeben werden.6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlichausüben.Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführtoder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei heitsstrafe bis zu 5 Jahrenoder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3des Strafgesetzbuches).<strong>Wernigerode</strong>, den 24.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong>GaffertOberbürgermeisterBekanntmachung zur Landratsstichwahl1. Sollte bei der Landratswahl am 01. September <strong>2013</strong> keiner der Bewerberdie absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten, wird hiermit (wiebereits auch im <strong>Amtsblatt</strong> Juli) noch einmal bekannt gemacht, dassam 22. September <strong>2013</strong> die Stichwahl von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfindet.2. Die Einteilung der Wahlbezirke zur Stichwahl bleibt gegenüber der Wahlam 01.09.<strong>2013</strong> unverändert und entspricht der Einteilung der gleichzeitigstattfindenden Bundestagswahl. Jeder Wahlberechtigte kann im gleichenWahllokal, wie zur Hauptwahl wählen. Der Personalausweis (Unionsbürgereinen gültigen Identitätsausweis) oder Reisepass, der auf Verlangenvorgelegt werden muss, ist mitzubringen.3. Die Wähler erhalten für die Stichwahl zum Landrat keine erneute Wahlbenachrichtigung.Für die Stichwahl gilt das Wählerverzeichnis der Wahlvom 01.09.<strong>2013</strong>.Jugendliche, die vom 02. bis 22.09.<strong>2013</strong> sechzehn Jahre alt werden, könnenauf Antrag wählen.4. Zur Stichwahl sind die beiden Bewerber, die bei der Wahl am 01.09. diemeisten Stimmen erreichen werden, zugelassen und stehen auf dem amtlichhergestellten Stimmzettel, der im Wahllokal bereit gehalten wird.Jeder Wähler hat eine Stimme und muss auf dem Stimmzettel den Namendes Bewerbers, dem er seine Stimme geben will, durch Ankreuzen oderin sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnen.Der Stimmzettel muss in der Wahlkabine gekennzeichnet und in der Weisegefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.5. Die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen zur Stichwahlist analog der Wahl am 01.09.<strong>2013</strong> möglich. Wähler, die auf Antrageinen Wahlschein erhalten haben, können an der Wahl durch Stimmabgabein einem beliebigen Wahlbezirk der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> bzw. desLandkreises Harz oder durch Briefwahl teilnehmen.6. Bei Wahl durch Briefwahl müssen die gekennzeichneten Stimmzettel gefaltetund in den grauen Wahlumschlag gesteckt werden, der durch Klebenzu verschließen ist. Dieser Wahlumschlag wird zusammen mit demausgefüllten Wahlschein in den blauen Wahlbriefumschlag gesteckt undverschlossen. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post entgeltfreibefördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenenStelle abgegeben werden. Wahlbriefe müssen so rechtzeitig an die angegebeneStelle abgesandt werden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis18.00 Uhr eingehen.7. Jedermann hat Zutritt zu den Wahllokalen, soweit das ohne Störung desWahlgeschäftes möglich ist. Die Auszählung der Ergebnisse der Stichwahlin den Wahllokalen und dem Briefwahlvorstand (ab 18.00 Uhr im WernigeröderRathaus) ist öffentlich.8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich(Ausnahme: behinderte Wähler, § 47 KWO LSA) ausüben.Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführtoder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches(§ 107 a Abs. 1 und 3) bestraft.<strong>Wernigerode</strong>, den 24. August <strong>2013</strong>GaffertOberbürgermeisterBekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis unddie Erteilung von Wahlscheinenfür die Wahl zum 18. Deutschen Bundestagam 22. September <strong>2013</strong>1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der <strong>Stadt</strong><strong>Wernigerode</strong> wird in der Zeit vom 02. September bis 06. September <strong>2013</strong>während der Öffnungszeiten in der Bürgerinfo/ WahlscheinbüroNicolaiplatz 1 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:MontagDienstagDonnerstagFreitag8.00 – 15.30 Uhr8.00 – 18.00 Uhr8.00 – 18.00 Uhr8.00 – 13.00 Uhr.11Öffentliche Bekanntmachungen8/13