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Unser Haus der Kinderrechte - Amadeu Antonio Stiftung

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men konstruktiv zu begegnen. Menschenrechtsorientierung in <strong>der</strong> Kommune schließt die<br />

Anerkennung, Verbreitung und Umsetzung von Kin<strong>der</strong>rechten als den Menschenrechten<br />

für Kin<strong>der</strong> ein. Die Schule bietet sich dabei als Ort an, wo im Sinne <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechte Orientierung<br />

vermittelt, kritische Beurteilung ermöglicht und kin<strong>der</strong>rechtliches Engagement geför<strong>der</strong>t<br />

werden können.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> o.g. gesellschaftlichen Entwicklungen ist es heute wichtiger denn je, die<br />

Kin<strong>der</strong>rechte als Grundlage des Bildungs- und Erziehungsauftrags <strong>der</strong> Schule und <strong>der</strong> Kommune<br />

anzuerkennen. Ihre Achtung trägt entscheidend dazu bei, Akzeptanz für die Prinzipien<br />

einer demokratischen Alltagskultur zu för<strong>der</strong>n, die es gerade für Kin<strong>der</strong> beständig zu<br />

schützen und zu gewährleisten gilt. Um die Position von Kin<strong>der</strong>n als Rechtssubjekte zu stärken,<br />

haben bereits einige Bundeslän<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong>rechte in ihre Landesverfassung aufgenommen<br />

(z.B. Nordrhein-Westfalen) bzw. beabsichtigen das (bspw. Berlin).<br />

Schule als Motor für Kin<strong>der</strong>- und Menschenrechtsorientierung?<br />

Schulen können sich aktiv für Kin<strong>der</strong>- und Menschenrechte einsetzen. Die Verbindung einer<br />

kin<strong>der</strong>- und menschenrechtsorientierten Pädagogik mit einer Antidiskriminierungsperspektive<br />

kann helfen, Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu thematisieren<br />

und Strategien zu ihrer Beseitigung zu entwickeln. Dies kann nicht Gegenstand einzelner<br />

Unterrichtseinheiten sein, son<strong>der</strong>n muss als übergreifende Aufgabe gesehen und<br />

anerkannt werden. Dass Schulen dies unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht ohne die<br />

aktive Unterstützung <strong>der</strong> Kommune, <strong>der</strong> Verwaltung, <strong>der</strong> Eltern sowie externer Beraterinnen<br />

und Berater leisten können, bestätigen alle Erfahrungen. Sie können aber demokratische<br />

Prozesse und Entwicklungen initiieren, die alle am Schulleben Beteiligten erreichen und<br />

darüber hinaus auch in die Kommune und Familie hineinwirken. Schulen können mit außerschulischen<br />

Akteuren zu gemeinnützigem Handeln aufrufen, Initiativen für eine demokratische<br />

Kultur ergreifen o<strong>der</strong> sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung engagieren.<br />

Weil sie Kontakte zu vielen Personen und Einrichtungen in <strong>der</strong> Kommune haben, könnten<br />

sie perspektivisch eine breite Öffentlichkeit erreichen und diese für Kin<strong>der</strong>- und Menschenrechte<br />

bzw. Demokratie gewinnen. Erfor<strong>der</strong>lich ist dafür die Entwicklung einer Schulkultur,<br />

die in Hinblick auf Kin<strong>der</strong>- und Menschenrechte beispielgebend ist und an<strong>der</strong>e dafür zu begeistern<br />

vermag. Ein Bindeglied zwischen Schulen und Kommunen könnten die in einigen<br />

Städten schon existierenden Kin<strong>der</strong>büros, Kin<strong>der</strong>- und Jugendparlamente o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtsanwaltschaften<br />

sein, die sich <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechte in Zusammenarbeit<br />

mit zivilgesellschaftlichen Institutionen widmen.<br />

(1) Vgl. Ulrike Hormel/ Albert Scherr: Bildung für die Einwan<strong>der</strong>ungsgesellschaft. Wiesbaden 2004<br />

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