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Duale Ausbildung | w.news 07-08.2015

07-08.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Duale Ausbildung • Nachhaltigkeit + Effizienz • Verlagsjournal wirtschaftinform.de • Kopfhöhrer

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RECHT + RAT<br />

Krankmeldung rechtzeitig vorlegen<br />

Entscheidend für die Vorlagepflicht einer<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind die<br />

Kalendertage, nicht die Arbeitstage.<br />

Gerade in vielen kleineren Betrieben<br />

ist es üblich, von erkrankten<br />

Arbeitnehmern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

nur dann zu<br />

verlangen, wenn diese mehr als drei<br />

Arbeitstage fehlen. § 5 Abs. 1 Satz 2<br />

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sieht<br />

aber vor, dass die ärztliche Bescheinigung<br />

über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit<br />

sowie deren voraussichtliche<br />

Dauer bereits dann vorzulegen sind,<br />

wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als<br />

drei Kalendertage dauert.<br />

Beispiel<br />

Erkrankt ein Arbeitnehmer am Donnerstag,<br />

30. April, und ist am nächsten<br />

Arbeitstag, also am Montag, 4. Mai,<br />

wieder im Betrieb, muss er dennoch eine<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen,<br />

da er vier Kalendertage gefehlt hat.<br />

Wenn die bisherige Praxis im Betrieb<br />

allerdings so aussah, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

erst vorgelegt<br />

werden musste, wenn die Krankheit<br />

länger als drei Arbeitstage dauerte,<br />

sollte über die Rückkehr zum gesetzlichen<br />

Leitbild per Aushang am schwarzen<br />

Brett oder in ähnlicher Weise informiert<br />

werden, damit sich die Arbeitnehmer<br />

auf die geänderte Praxis einstellen<br />

können. Selbstverständlich ist es<br />

jedem Arbeitgeber unbenommen, die<br />

Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

auch früher zu verlangen.<br />

Ob dies sinnvoll ist, bedarf der Abwägung<br />

im Einzelfall.<br />

Kontakt<br />

Stefan Widder, Syndikus<br />

Telefon <strong>07</strong>131 9677-443<br />

E-Mail stefan.widder@heilbronn.ihk.de<br />

Gut für mich.<br />

Gut für die<br />

Umwelt.<br />

„Weil er hilft,<br />

dass wir den Wald<br />

in Zukunft nicht<br />

nur in Filmen sehen.“<br />

Hannelore Elsner<br />

Schauspielerin<br />

Foto: Jim Rakete<br />

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Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, vergeben durch die RAL gGmbH auf Grundlage der Kriterien des Umweltbundeamtes und der Jury Umweltzeichen.<br />

JULI–AUGUST 2015 w.<strong>news</strong><br />

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