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Rauchmelder auch für Hörgeschädigte inkl. Blitzlicht + Rüttelkissen ...

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Inhalt<br />

Ausgabe März 2008<br />

Auf den Punkt gebracht 1<br />

Neues aus’m Wuppertal<br />

An alle Unicef-Interessierten 2<br />

Die Dänen kommen ... (kamen) 2<br />

Von Fall zu Fall<br />

Beseitigung von über die Grenze 5<br />

wachsenden „wilden Wein“<br />

Videoüberwachung in 5<br />

Wohnungseigentumsanlage<br />

Bemessung der 6<br />

Niederschlagswassergebühren<br />

Ausnahmegenehmigung zum Fällen 6<br />

eines geschützten Baumes<br />

Baumschutzregelung gilt <strong>auch</strong> <strong>für</strong> Nachbarn 7<br />

Hundehaltung durch Wohnungseigentümer 7<br />

Gartengestaltung in 8<br />

Wohnungseigentumsanlage<br />

Beendigung des Wohnungseigentums- 9<br />

verwalter-Vertrages<br />

Mieterhöhung wegen Wegfall der 9<br />

Schönheitsreparaturenpflicht des Mieters<br />

Auswechselung des Mieters 10<br />

Nachbar muß Abstand einhalten 10<br />

Nichtige Abwassergebührensatzung 11<br />

Gut zu wissen<br />

Wärmepumpen nutzen die 14<br />

Umgebungswärme<br />

Eine Energiesparlampe spart 15<br />

bis zu 190 Euro<br />

Alle Rohre wieder frei! 16<br />

Die Bids kommen! ... 17<br />

und das kostet viel Geld<br />

Zuschüsse <strong>für</strong> Solaranlagen und 18<br />

Brennwertkessel<br />

Internet-Rechner zeigt die Stand-by-Kosten 19<br />

im eigenen Haushalt<br />

Prostatakrebs: Strategien gegen den 20<br />

häufigsten Männer-Tumor<br />

Gelungener Systemwechsel in der 21<br />

Grundstücksentwässerung<br />

Angst vor Haarausfall: Wie sieht der Vater 25<br />

Ihrer Mutter aus?<br />

Jeder dritte Deutsche ist Allergiker 26<br />

Ausgezeichnete Qualität 26<br />

Rechts- und Haftungsfragen zum 28<br />

Energieausweis<br />

Aus’m Verein 33<br />

Pinnwand 34<br />

Impressum/ Beratungszeiten/Index 36<br />

Die Stadt dreht am Rad!<br />

Die Behandlung des Themas „Einnahmen<br />

aus Mobilfunkanlagen“ bei der Stadt Wuppertal<br />

kann man nur noch mit Kopfschütteln<br />

begleiten. Es handelt sich hierbei um<br />

Einnahmen, die dadurch entstehen, dass<br />

ein Vermieter öffentlich geförderter Häuser<br />

seine Dächer <strong>für</strong> Mobilfunkanlagen bereitstellt.<br />

Die Stadt will diese Einnahmen bei<br />

der Kostenmiete mietpreissenkend berücksichtigt<br />

sehen. Dieses auf den ersten Blick<br />

nachvollziehbare Verfahren, hält bei näherer<br />

Betrachtung allerdings einer Prüfung nicht statt.<br />

Nach Auffassung des BGH, Urteil vom 2.11.2005, handelt es sich<br />

nämlich bei derartigen Einnahmen ganz offensichtlich nicht um<br />

Vergütungen, die bei ordentlicher Bewirtschaftung des Gebäudes<br />

nachhaltig erzielt werden und daher als Ertrag mietmindernd zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Mit dem Urteil vom 2.11.2005 hat der BGH einem lange umstrittenen<br />

Thema ein Ende zu setzen versucht, weil er sich von der Meinung<br />

leiten ließ, dass dem Ansatz derartiger Einnahmen entsprechende<br />

Ausgaben bei der Mietberechnung gegenüberstehen müssen,<br />

was bei der Mobilfunkantenne offenkundig nicht der Fall ist.<br />

Anders als bei vielen Urteilen der Vergangenheit hat sich der<br />

BGH im vorliegenden Fall zutreffenderweise an Sachargumenten<br />

orientiert.<br />

Wer allerdings geglaubt hätte, dass die Stadt Wuppertal diesen nun<br />

folgen würde, sah sich ge täuscht.<br />

Muss sie ja <strong>auch</strong> nicht, denn sie hat ja mit der großen Koalition die<br />

Mehrheit, jeden Entschluss abzusegnen, den sie <strong>für</strong> publikumswirksam<br />

hält. Da können höchst richterliche Urteile nur stören!<br />

Mit Unterstützung der Stadtspitze hat sich daher das zuständige<br />

Ressort Bauen und Wohnen an der BGH-Rechtsprechung nicht gestört,<br />

mit dem Hinweis: „Diese sei nicht maßgeblich, da die Stadt<br />

nach öffentlichem Recht verfahre!“<br />

Und hier setzt das Kopfschütteln ein.<br />

Es entstand nämlich die kuriose Situation, dass Eigentümer, die<br />

nichts anderes machten, als von ihren Mietern die zivilrechtlich geschuldete<br />

Miete zu verlangen, zu Geldbußen verdonnert wurden.<br />

Gegen diese Geldbußen zog einer der Eigentümer vor das Verwaltungsgericht<br />

Düsseldorf. Dieses wies die Stadt in ihre Schranken<br />

und auferlegte ihr die vollständigen Prozesskosten.<br />

Die nähere Begründung des Urteils kann im Bedarfsfall bei uns eingesehen<br />

werden. Ausdrücklich hat das Verwaltungsgericht eine Berufung<br />

gegen das Urteil nicht zugelassen.<br />

Wer jetzt geglaubt hätte damit wäre es nun genug, sieht sich abermals<br />

überrascht.<br />

Die Stadt will nun ein Berufungsverfahren beim OVG erzwingen.<br />

Daher wurde Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt!<br />

Da die Begründung der Düsseldorfer Richter nach Expertenmeinung<br />

nachvollziehbar und vernünftig ist, wird die Beschwerde vermutlich<br />

zurückgewiesen und der Fall damit abgeschlossen.<br />

Der geneigte Beobachter fragt sich allerdings, warum die Verwaltung<br />

bei einer so klaren Sachlage trotzdem mit dem Kopf durch die<br />

verwaltungsgerichtliche Wand laufen will und hierbei Steuergelder<br />

verpulvert, <strong>für</strong> deren Verwendung es sicher bessere Ideen gäbe!<br />

Herzlichst<br />

Auf den Punkt gebracht<br />

März 2008 | Eigentümerjournal. 1

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