Rauchmelder auch für Hörgeschädigte inkl. Blitzlicht + Rüttelkissen ...
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Inhalt<br />
Ausgabe März 2008<br />
Auf den Punkt gebracht 1<br />
Neues aus’m Wuppertal<br />
An alle Unicef-Interessierten 2<br />
Die Dänen kommen ... (kamen) 2<br />
Von Fall zu Fall<br />
Beseitigung von über die Grenze 5<br />
wachsenden „wilden Wein“<br />
Videoüberwachung in 5<br />
Wohnungseigentumsanlage<br />
Bemessung der 6<br />
Niederschlagswassergebühren<br />
Ausnahmegenehmigung zum Fällen 6<br />
eines geschützten Baumes<br />
Baumschutzregelung gilt <strong>auch</strong> <strong>für</strong> Nachbarn 7<br />
Hundehaltung durch Wohnungseigentümer 7<br />
Gartengestaltung in 8<br />
Wohnungseigentumsanlage<br />
Beendigung des Wohnungseigentums- 9<br />
verwalter-Vertrages<br />
Mieterhöhung wegen Wegfall der 9<br />
Schönheitsreparaturenpflicht des Mieters<br />
Auswechselung des Mieters 10<br />
Nachbar muß Abstand einhalten 10<br />
Nichtige Abwassergebührensatzung 11<br />
Gut zu wissen<br />
Wärmepumpen nutzen die 14<br />
Umgebungswärme<br />
Eine Energiesparlampe spart 15<br />
bis zu 190 Euro<br />
Alle Rohre wieder frei! 16<br />
Die Bids kommen! ... 17<br />
und das kostet viel Geld<br />
Zuschüsse <strong>für</strong> Solaranlagen und 18<br />
Brennwertkessel<br />
Internet-Rechner zeigt die Stand-by-Kosten 19<br />
im eigenen Haushalt<br />
Prostatakrebs: Strategien gegen den 20<br />
häufigsten Männer-Tumor<br />
Gelungener Systemwechsel in der 21<br />
Grundstücksentwässerung<br />
Angst vor Haarausfall: Wie sieht der Vater 25<br />
Ihrer Mutter aus?<br />
Jeder dritte Deutsche ist Allergiker 26<br />
Ausgezeichnete Qualität 26<br />
Rechts- und Haftungsfragen zum 28<br />
Energieausweis<br />
Aus’m Verein 33<br />
Pinnwand 34<br />
Impressum/ Beratungszeiten/Index 36<br />
Die Stadt dreht am Rad!<br />
Die Behandlung des Themas „Einnahmen<br />
aus Mobilfunkanlagen“ bei der Stadt Wuppertal<br />
kann man nur noch mit Kopfschütteln<br />
begleiten. Es handelt sich hierbei um<br />
Einnahmen, die dadurch entstehen, dass<br />
ein Vermieter öffentlich geförderter Häuser<br />
seine Dächer <strong>für</strong> Mobilfunkanlagen bereitstellt.<br />
Die Stadt will diese Einnahmen bei<br />
der Kostenmiete mietpreissenkend berücksichtigt<br />
sehen. Dieses auf den ersten Blick<br />
nachvollziehbare Verfahren, hält bei näherer<br />
Betrachtung allerdings einer Prüfung nicht statt.<br />
Nach Auffassung des BGH, Urteil vom 2.11.2005, handelt es sich<br />
nämlich bei derartigen Einnahmen ganz offensichtlich nicht um<br />
Vergütungen, die bei ordentlicher Bewirtschaftung des Gebäudes<br />
nachhaltig erzielt werden und daher als Ertrag mietmindernd zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Mit dem Urteil vom 2.11.2005 hat der BGH einem lange umstrittenen<br />
Thema ein Ende zu setzen versucht, weil er sich von der Meinung<br />
leiten ließ, dass dem Ansatz derartiger Einnahmen entsprechende<br />
Ausgaben bei der Mietberechnung gegenüberstehen müssen,<br />
was bei der Mobilfunkantenne offenkundig nicht der Fall ist.<br />
Anders als bei vielen Urteilen der Vergangenheit hat sich der<br />
BGH im vorliegenden Fall zutreffenderweise an Sachargumenten<br />
orientiert.<br />
Wer allerdings geglaubt hätte, dass die Stadt Wuppertal diesen nun<br />
folgen würde, sah sich ge täuscht.<br />
Muss sie ja <strong>auch</strong> nicht, denn sie hat ja mit der großen Koalition die<br />
Mehrheit, jeden Entschluss abzusegnen, den sie <strong>für</strong> publikumswirksam<br />
hält. Da können höchst richterliche Urteile nur stören!<br />
Mit Unterstützung der Stadtspitze hat sich daher das zuständige<br />
Ressort Bauen und Wohnen an der BGH-Rechtsprechung nicht gestört,<br />
mit dem Hinweis: „Diese sei nicht maßgeblich, da die Stadt<br />
nach öffentlichem Recht verfahre!“<br />
Und hier setzt das Kopfschütteln ein.<br />
Es entstand nämlich die kuriose Situation, dass Eigentümer, die<br />
nichts anderes machten, als von ihren Mietern die zivilrechtlich geschuldete<br />
Miete zu verlangen, zu Geldbußen verdonnert wurden.<br />
Gegen diese Geldbußen zog einer der Eigentümer vor das Verwaltungsgericht<br />
Düsseldorf. Dieses wies die Stadt in ihre Schranken<br />
und auferlegte ihr die vollständigen Prozesskosten.<br />
Die nähere Begründung des Urteils kann im Bedarfsfall bei uns eingesehen<br />
werden. Ausdrücklich hat das Verwaltungsgericht eine Berufung<br />
gegen das Urteil nicht zugelassen.<br />
Wer jetzt geglaubt hätte damit wäre es nun genug, sieht sich abermals<br />
überrascht.<br />
Die Stadt will nun ein Berufungsverfahren beim OVG erzwingen.<br />
Daher wurde Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt!<br />
Da die Begründung der Düsseldorfer Richter nach Expertenmeinung<br />
nachvollziehbar und vernünftig ist, wird die Beschwerde vermutlich<br />
zurückgewiesen und der Fall damit abgeschlossen.<br />
Der geneigte Beobachter fragt sich allerdings, warum die Verwaltung<br />
bei einer so klaren Sachlage trotzdem mit dem Kopf durch die<br />
verwaltungsgerichtliche Wand laufen will und hierbei Steuergelder<br />
verpulvert, <strong>für</strong> deren Verwendung es sicher bessere Ideen gäbe!<br />
Herzlichst<br />
Auf den Punkt gebracht<br />
März 2008 | Eigentümerjournal. 1