05.12.2012 Aufrufe

Rauchmelder auch für Hörgeschädigte inkl. Blitzlicht + Rüttelkissen ...

Rauchmelder auch für Hörgeschädigte inkl. Blitzlicht + Rüttelkissen ...

Rauchmelder auch für Hörgeschädigte inkl. Blitzlicht + Rüttelkissen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gut zu wissen<br />

Einleitende Übersicht<br />

Mit dem Energieausweis werden Gebäude nach der<br />

2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung,<br />

abgekürzt EnEV-2007, energetisch eingestuft. Dazu<br />

werden die Energieausweise auf der Grundlage des<br />

berechneten Energiebedarfs oder des erfassten Energieverbr<strong>auch</strong>s<br />

erstellt. Demgemäß wird in bedarfsorientierte<br />

und verbr<strong>auch</strong>sorientierte Energieausweise<br />

unterschieden. Die Energieausweise können nach §§<br />

21, 29 Abs. 6 EnEV 2007 (§§ ohne näheren Hinweis<br />

sind solche der EnEV-2007) u. a. von Bauingenieuren<br />

oder Architekten, von dazu qualifizierten Handwerkern,<br />

Schornsteinfegern etc. erstellt werden. Hierbei<br />

wird unterschieden zwischen der Ausstellung <strong>für</strong> bestehende<br />

Gebäude, bestehende Wohngebäude einerseits<br />

und Neubauten andererseits. Für letztere gilt<br />

bzgl. der Ausstellungsberechtigung Landesrecht. Die<br />

Ausstellungsberechtigung <strong>für</strong> bestehende Gebäuden<br />

ist in § 21 ausführlich geregelt. Dazu berechtigt sind<br />

nach 29 Abs. 5 <strong>auch</strong> Personen, die am 25. April 2007<br />

über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel<br />

…verfügt haben.<br />

Wer ohne die erforderliche Berechtigung einen Energieausweis<br />

ausstellt, kann gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2<br />

in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Energieeinspargesetz<br />

(EnEG) in Verbindung mit § 5a Nr. 8 EnEG<br />

mit einem Bußgeld bis zu 15000 Euro belegt werden.<br />

Der Energieausweis muss vom Verkäufer/Vermieter<br />

bei Verkauf oder Neuvermietung dem Käufer bzw.<br />

Mieter zugänglich gemacht werden. Das gilt:<br />

• ab 1.7.2008 <strong>für</strong> alle Wohngebäude, die vor 1965<br />

fertiggestellt wurden.<br />

28 Eigentümerjournal | März 2008<br />

Rechts- und Haftungsfragen<br />

zum Energieausweis<br />

Von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf<br />

• ab 1.1.2009 <strong>für</strong> alle Wohngebäude, die nach 1965<br />

fertiggestellt wurden.<br />

• ab 1.7.2009 <strong>für</strong> alle Nichtwohngebäude<br />

Das Zugänglichmachen hat „spätestens unverzüglich,<br />

nachdem der potentielle Käufer (ergänze: Mieter)<br />

dies verlangt“ hat zu erfolgen; § 16 Abs. 2.<br />

Das Zugänglichmachen besteht in aktivem Tun,<br />

denn es heißt „zugänglich machen“ und nicht „zugänglich<br />

halten.“ Im Regelfall erfolgt eine Vorlage.<br />

Auf jeden Fall muss der Vermieter von sich aus tätig<br />

werden und dem Mietbewerber den Ausweis vorlegen<br />

oder ihn darauf hinweisen, wo dieser in bequem<br />

erreichbarer Weise und leicht lesbarer Form ausgehängt<br />

ist. Ein Aushang versteckt am Schwarzen<br />

Brett oder in lichtlosen Fluren reicht nicht.<br />

Wird dieses Zugänglichmachen unterlassen, kann<br />

ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro verhängt werden.<br />

Eine nachträgliche Vorlage entbindet nicht von einem<br />

möglichen Bußgeld. Sie liefe nämlich ins Leere.<br />

Denn der Energieausweis soll dem Mietbewerber<br />

bei der Entscheidungsfindung helfen. Ist das Mietverhältnis<br />

aber geschlossen und durch Übergabe der<br />

Mietsache in Vollzug gesetzt, dann können die Aussagen<br />

des Energieausweises zur – nunmehr bereits<br />

geschehenen – Entscheidungsfindung nichts mehr<br />

beitragen.<br />

Es kann zudem weder bei Verkauf noch Vermietung<br />

noch bei Wohn- oder Gewerberaum vereinbart werden,<br />

auf das Zugänglichmachen zu verzichten, § 134<br />

BGB.<br />

Die erwähnte Vorlagepflicht trifft nach § 16 Abs. 2<br />

den Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Lea-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!