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4 12 00 - Segelclub-Eckernförde

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Hätten Sie's gewusst?<br />

Flaggenführung<br />

Über das Thema „Flaggenführung“<br />

zu schreiben, ist heikel, weil natürlich<br />

jeder Skipper hierüber gut informiert<br />

ist und eine Information als überflüssig<br />

angesehen wird. Aber woher<br />

kennt der heutige Skippernachwuchs<br />

die Vorschriften über Flaggenführung?<br />

Jedenfalls nicht aus dem Unterricht<br />

zum SBF-See. Im folgenden<br />

sollen auch nur einige wesentliche<br />

Punkte angesprochen werden.<br />

Schauen wir uns zunächst die Handhabung<br />

der Bundesflagge an, wofür<br />

es eindeutige, staatliche Rechtsvorschriften<br />

gibt, nämlich das Flaggenrechtsgesetz.<br />

Danach ist auf jedem<br />

Seeschiff – auch Yachten sind Seeschiffe<br />

– die Nationalflagge, sprich<br />

die Bundesflagge zu führen. Das<br />

Führen anderer Flaggen, wie z.B. die<br />

Europaflagge, ist verboten und kann<br />

geahndet werden. Eine andere Nationalflagge<br />

ist die Gastlandflagge, die<br />

jede Yacht dicht unter der Stb - Saling<br />

führt, und nicht in einem beliebigen<br />

Abstand, quasi als Trauerbeflaggung<br />

darunter. Die Briten nennen die<br />

Gastlandflagge die „flag of courtesy“,<br />

und mit der damit ausgedrückten<br />

Höflichkeit gehört dann auch, dass<br />

beide Nationalflaggen nur am Tage<br />

gesetzt werden.<br />

Ausgabe -Mai 2<strong>00</strong>6<br />

Die Frage der Clubstanderführung ist<br />

bei Zugehörigkeit des Skippers zu<br />

einem Club eindeutig. Ist die Yacht<br />

bei mehreren Clubs eingetragen, sind<br />

die Vorgaben der Verbände unterschiedlich.<br />

Der DSV schreibt jedenfalls<br />

nicht vor, dass nur ein Stander<br />

gefahren werden darf. Entscheidet<br />

sich der Skipper, alle seine Clubstander<br />

gleichzeitig zu führen, sollte<br />

an oberster Stelle der Stander wehen,<br />

dem sich der Skipper hauptsächlich<br />

angehörig fühlt. Es mutet<br />

seltsam an, wenn im Clubhafen des<br />

SCE liegende Yachten den SCE-<br />

Stander erst an zweiter Stelle gesetzt<br />

haben.<br />

Zum Schluss einige Bemerkungen zu<br />

den Signalflaggen. In der Fahrtensegler-Szene<br />

ist es heute nicht mehr<br />

üblich, mit den Internationalen Signalflaggen<br />

zu arbeiten. Sinnvoll ist<br />

aber dennoch, einige Signalflaggen<br />

passender Größe an Bord zu haben,<br />

und auch die Anschaffung eines<br />

kompletten Flaggenstells ist billiger<br />

als ein Niro-Schäkel. Wenn man sich<br />

zur Minimallösung entschließt, sollte<br />

zumindest das Zweiflaggen-Notsignal<br />

„NC“ fertig zusammengesteckt sein,<br />

und auch die Flagge „A“ (Taucher im<br />

Wasser) und „O“ (Mann über Bord)<br />

und andere Einflaggen-Signale könnten<br />

mal benötigt werden. Sehr zu<br />

empfehlen ist die Anbringung der<br />

käuflichen DIN A5-Karte mit dem<br />

Internationalen Flaggenalphabet über<br />

dem Kartentisch. Auf dieser Karte<br />

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