Fürsorgeerziehung der 1950er und 1960er Jahre - AFET
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Mitarbeiterschaft<br />
In den Einrichtungen <strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege existierte eine Personalkrise. Die<br />
Zahl <strong>der</strong> konfessionellen Mitarbeiter aus Ordensgemeinschaften sowie aus<br />
Schwestern- <strong>und</strong> Brü<strong>der</strong>schaften nahm wegen des sich hier verschärfenden<br />
Nachwuchsmangels immer mehr ab. „Weltliche“, also nicht ordensgeb<strong>und</strong>ene Kräfte<br />
waren wegen <strong>der</strong> Unattraktivität des Berufsfeldes aufgr<strong>und</strong> geringer Entlohnung,<br />
Schichtdienst, Wohnen in <strong>der</strong> Einrichtung usw. bei gleichzeitigem wirtschaftlichem<br />
Boom, <strong>der</strong> seit Mitte <strong>der</strong> <strong>1950er</strong> <strong>Jahre</strong> Arbeitskräfte in besser bezahlte Bereiche zog,<br />
kaum zu finden. Zudem bestand beim Großteil des Personals ein<br />
Qualifizierungsdefizit, das nur unzureichend durch Nachqualifizierung ausgeglichen<br />
wurde. Versuche <strong>der</strong> verstärkten Kompensation durch den Ausbau des<br />
Ausbildungswesens in Form von Heimerzieher/inn-Schulen, Fach- <strong>und</strong><br />
Fachhochschulen liefen zwar wenig später an, doch reichten sie angesichts <strong>der</strong><br />
schwierigen Gesamtsituation nicht aus. Es fand seitdem darüber hinaus eine<br />
differenzierende Professionalisierung des Erziehungspersonals statt, das nun<br />
zunehmend durch Psychologinnen <strong>und</strong> Psychologen ergänzt wurde.<br />
Die Verwissenschaftlichung <strong>der</strong> in den Heimen angewandten Methoden <strong>der</strong><br />
Verhaltensbeeinflussung begünstigte seit Mitte <strong>der</strong> <strong>1960er</strong> <strong>Jahre</strong> auch in<br />
konfessionellen Heimen die Zufluchtnahme zu Psychopharmaka als vermeintlich<br />
effektivere Form zur Anpassung erziehungsschwieriger Kin<strong>der</strong> in die Gruppen.<br />
Disziplinierung<br />
Erste „Probebohrungen“ verweisen auf ein auf Strukturbildung Wert legendes<br />
pädagogisches Handeln, das durch die in den Heimen geltenden<br />
Rahmenbedingungen hinsichtlich Mentalität, Personalmangel <strong>und</strong><br />
Traditionsverhaftetheit wesentlich verstärkt wurde. Lange <strong>Jahre</strong> unzureichende<br />
bauliche Mo<strong>der</strong>nisierungen wie auch innere Konflikte in einem<br />
Professionalisierungsprozess haben dabei die Situation für die Jugendlichen<br />
verschärft. Auch wenn sich viele <strong>der</strong> Beispiele für Schläge <strong>und</strong> körperliche<br />
Züchtigungen überwiegend im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlich zugebilligten<br />
Strafbestimmungen bewegten <strong>und</strong> Missbrauch zeitgenössisch z. T. zumindest auch<br />
zur juristischen Anklage gekommen ist, stellt sich doch die Frage, welche<br />
Bedingungen diese Disziplinregime ermöglichten.<br />
Es hat in vielen Heimen eine durch landesgesetzliche Regelungen bzw.<br />
Verordnungen legitimierte Strafpädagogik gegeben. Neben offiziellen, meist in<br />
Strafbüchern zu vermerkenden Interventionen – dies sollte die Gefahr von<br />
willkürlichen Strafen eindämmen – ist eine in ihrem Ausmaß nur schwer feststellbare<br />
Menge von Bestrafungen, Demütigungen <strong>und</strong> physisch wie psychisch verletzenden<br />
Strafen zu konstatieren, welche unterhalb einer in Aktenüberlieferungen<br />
festgehaltenen Ebene lagen <strong>und</strong> z. T. Traumatisierungen bei den einzelnen<br />
Betroffenen hervorgerufen haben. Strafen fanden in so unterschiedlichen Formen<br />
wie Entzug von Vergünstigungen, Essensentzug, Isolierung/Arrest in sogenannten<br />
„Besinnungszimmern“, körperliche Züchtigung <strong>und</strong> Misshandlungen – Schläge „auf<br />
die Erziehungsfläche“, Ohrfeigen etc. – statt. Solche Strafen gab es keineswegs nur<br />
in Heimen konfessioneller Trägerschaft, son<strong>der</strong>n ebenso in staatlichen<br />
Einrichtungen. Inwieweit die konfessionelle Prägung eines Heims strafbegünstigend<br />
o<strong>der</strong> zumindest nicht strafausschließend gewirkt hat, gilt es ebenso im Detail zu<br />
erforschen wie Fälle von sexuellem Missbrauch.<br />
Ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz:<br />
Das Heim Wolf an <strong>der</strong> Mosel hatte 1951 einen Konflikt mit dem rheinischen<br />
Landesjugendamt über körperliche Strafen sowohl an schulpflichtigen Kin<strong>der</strong>n als<br />
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