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FLURFÖRDERZEUGE BETRIEB LAGER LOGISTIK IMMOBILIEN

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werden. Doch nicht auf jeder Halle lohnt<br />

sich eine Solarstromanlage. Neben den<br />

Ertragsaussichten am jeweiligen Standort<br />

sind bauliche Spezifikationen wie die<br />

Größe und Stabilität der Dachfläche sowie<br />

Neigungswinkel und Ausrichtung des<br />

Daches entscheidende Kriterien. Ein<br />

Schrägdach sollte eine Neigung von 15<br />

bis 45° aufweisen, von der Südausrichtung<br />

höchstens 30° abweichen und mindestens<br />

250 m2 groß sein. Da bei einem<br />

Flachdach eine schräge Aufständerung<br />

der Solarmodule erforderlich ist, wird für<br />

gleiche Erträge eine doppelt so große Fläche<br />

benötigt, um durch ausreichenden<br />

Abstand der Module eine gegenseitige<br />

Verschattung auszuschließen.<br />

Wie viel Pacht ist zu erwarten?<br />

Maßgeblich für die Höhe der Pacht sind<br />

die Erträge der Anlage, die stark variieren<br />

können. Der Norden Deutschlands kann<br />

sich – besonders in küstennahen Gebieten<br />

– durchaus mit dem sonnigen Süddeutschland<br />

messen. Denn die niedrigeren<br />

Temperaturen und der frische Wind<br />

sorgen für eine Kühlung der Solarmodule.<br />

Doch auch ein anderer Faktor spielt<br />

eine wichtige Rolle: Je größer die Dachfläche<br />

ist, desto wirtschaftlicher kann prinzipiell<br />

die Anlage betrieben werden, denn<br />

die spezifischen Kosten pro installiertem<br />

Kilowatt Nennleistung sinken mit zunehmender<br />

Anlagengröße.<br />

Ein weiterer Faktor für die Höhe der Pacht<br />

ist die Entfernung zum Einspeisepunkt<br />

der Stromversorgung. Sind diese Faktoren<br />

günstig, kann die jährliche Pachtzahlung<br />

für eine 1000 m2 große Dachfläche 4000<br />

Euro und mehr betragen. Da die Höhe der<br />

Pacht stark von den Erträgen abhängt, ist<br />

nicht nur der Investor selbst, sondern<br />

auch der Verpächter an einer zuverlässig<br />

laufenden Anlage interessiert. Voraussetzung<br />

dafür ist der Einsatz hochwertiger<br />

Produkte und eine fachgerechte Montage<br />

der Anlage.<br />

Pachtvertrag regelt die Details<br />

Mit einem umfassenden Pachtvertrag<br />

werden organisatorische und rechtliche<br />

Aspekte für die Installation und den Be-<br />

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Qualität ist maßgebend.<br />

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trieb der PV-Anlage festgezurrt. Dazu gehört<br />

das Nutzungsrecht des Daches sowie<br />

das Zugangsrecht für den Pächter und<br />

von ihm beauftragte Unternehmen zum<br />

Dach und zum Einspeisepunkt. Weiterhin<br />

regelt der Pachtvertrag die Vermeidung<br />

von Verschattungen der Anlage, die vorübergehende<br />

Änderung des Grundbucheintrags<br />

und die Versicherungspflichten<br />

beider Seiten. Nach Ablauf des Pachtverhältnisses<br />

wird die Anlage ohne Kosten<br />

für den Immobilienbesitzer demontiert<br />

und die Dachhaut einwandfrei wiederhergestellt.<br />

Als Zeitrahmen vom Abschluss<br />

des Pachtvertrages bis zur Inbetriebnahme<br />

der Anlage wird dem Investor<br />

üblicherweise eine Frist von ein bis zwei<br />

Jahren eingeräumt.<br />

Schwarze Schafe abgehalten<br />

Für den Fall, dass die Dachfläche nach<br />

dieser Frist noch brach liegt, ist meist eine<br />

Klausel enthalten, die dem Verpächter<br />

ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten<br />

und die Fläche anderweitig zu nutzen.<br />

Die Seriosität eines Anbieters ist jedoch<br />

auch daran zu erkennen, wie detailliert<br />

und kritisch die Eignung des Objekts<br />

untersucht wird und wie plausibel und<br />

nachvollziehbar das Pachtangebot erläutert<br />

wird. Die mit dem Pachtvertrag verbundenen<br />

Formalitäten regelt beispielsweise<br />

ein Dienstleister wie die EWS<br />

Beteiligungsfonds GmbH & Co. KG.<br />

www.fluro.de

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