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Stadtspiegel 22-12.pdf - Stadt Limbach-Oberfrohna

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STADTSPIEGEL<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />

1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Bekanntmachung<br />

der Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes<br />

Baugebiet „Ludwigshof“ Flurstück <strong>22</strong>/3 der<br />

Gemarkung <strong>Oberfrohna</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2012 den Vorentwurf<br />

des Bebauungsplanes Baugebiet „Ludwigshof“, Bearbeitungsstand<br />

08/2012 gebilligt.<br />

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet<br />

durch die Planung berührt werden kann, werden nach §<br />

4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick<br />

auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

aufgefordert.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />

BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes<br />

Wohngebiet „Ludwigshof“, Bearbeitungsstand 08/2012, in<br />

der Zeit vom<br />

01.11.2012 – 29.11.2012<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, Fachbereich IV /<br />

<strong>Stadt</strong>planung, Zimmer F 112 zu folgenden Öffnungszeiten zur<br />

Einsichtnahme durch jedermann:<br />

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr<br />

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Während der öffentlichen Auslegung besteht für jedermann Gelegenheit<br />

zur Äuße-rung und Erörterung.<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 12.10.2012<br />

Dr. Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Wichtige Mitteilung<br />

zur Trinkwasserversorgung<br />

Spülung des Leitungsnetzes geplant<br />

Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der Regionale Zweckverband<br />

Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau in <strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong> Ortsteil Kaufungen und Wolkenburg vom 29.10. bis<br />

25. Oktober 2012<br />

12.11.2012 (werktags), in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr, planmäßige<br />

Netzpflegemaßnahmen durch. Wir bitten um Beachtung<br />

der folgenden Hinweise.<br />

Folgende Straßen sind betroffen:<br />

29.10.-01.11.2012 – OT Kaufungen<br />

Bräunsdorfer Allee, Dorfstraße 32-109, Hoher Weg 37-43, Kunzvon-Kauffungen-Weg,<br />

Niederfrohnaer Straße, Querweg, Schmiedeweg,<br />

Uhlsdorfer Straße 2-16<br />

01.11.-06.11.2012 – OT Kaufungen<br />

Am Hang, Birken, Dorfstraße 2-41, Holzmühlenstraße, Uhlsdorfer<br />

Straße 1-7<br />

06.11.-12.11.2012 - OT Wolkenburg<br />

Am Eichenwald, Am Schloß, Dorfstraße 1, Goldene Aue, Herrnsdorfer<br />

Straße, Hoher Weg 1-37 a, Kaufunger Straße, Mühlenstraße,<br />

Mühlwiese, Muldenweg, Neue Heimat, Schloß, Schloßberg,<br />

Schulweg, Siedlerweg, Weberberg, Zur Papierfabrik.<br />

Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend durchgeführt, um die<br />

unvermeidbaren Ablagerungen im Leitungsnetz (Sedimente) zielgerichtet<br />

auszutragen. Während der Spülung sind Trübungen des<br />

Trinkwassers, Druckschwankungen oder kurzzeitige Versorgungsunterbrechungen<br />

nicht zu vermeiden. Wir bitten darum alle an das<br />

Trinkwassernetz angeschlossenen Geräte unter Kontrolle zu halten<br />

und nach Beendigung der Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Leitwarte (Telefon<br />

03763 405 405) zur Verfügung.<br />

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!<br />

Ihr Regionaler Zweckverband Wasserversorgung<br />

Bereich Lugau-Glauchau<br />

Amt für Abfallwirtschaft informiert<br />

Gebührenänderung in Chemnitz führt zu<br />

Verwirrungen im Landkreis Zwickau<br />

In der <strong>Stadt</strong> Chemnitz werden ab dem Jahr 2013 für die Abholung<br />

von Sperrmüll zum Wunschtermin Gebühren erhoben. Diese Nachricht<br />

führte auch im Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Zwickau<br />

zu einer Vielzahl diesbezüglicher Anfragen.<br />

Aus diesem Grund möchte die Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes<br />

Carmen Nowatzky klarstellen, dass im Landkreis Zwickau der<br />

Sperrmüll auch im kommenden Jahr gemäß gültiger Satzung ohne<br />

zusätzliche Kosten entsorgt werden wird.<br />

Aktuelle Information<br />

zum Programm Integrierte Ländliche Entwicklung<br />

(ILE) des Freistaates Sachsen 2007 – 2013<br />

Das Budget der Region wurde vollständig an Projekte und Maßnahmen<br />

gebunden, darum kann das Regionalmanagement zurzeit<br />

keine neuen Projektanträge annehmen. Vorhabenträger und Kommunen<br />

werden weiterhin zu alternativen Fördermöglichkeiten und<br />

Umsetzungsstrategien beraten.<br />

Seit sechs Jahren ermöglicht das Förderprogramm Integrierte<br />

Ländliche Entwicklung (ILE) die finanzielle Unterstützung kommunaler,<br />

privater und gewerblicher Investitionen im ländlichen Raum<br />

Sachsens. Über das mit Landesmitteln kofinanzierte EU-Programm<br />

konnten bisher in den 10 Mitgliedskommunen der ILE-Region<br />

„Schönburger Land“ nicht rückzahlbare Zuschüsse von über 11,5<br />

Mio. EUR für kommunale, private, Vereins- und kirchliche Projekte<br />

zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden Investitionen von<br />

23 Mio. EUR in kommunale Infrastruktur und private Vorhaben<br />

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