Stadtspiegel 22-12.pdf - Stadt Limbach-Oberfrohna
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STADTSPIEGEL<br />
Hinweis:<br />
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />
zustandegekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />
der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />
worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />
1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Bekanntmachung<br />
der Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes<br />
Baugebiet „Ludwigshof“ Flurstück <strong>22</strong>/3 der<br />
Gemarkung <strong>Oberfrohna</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2012 den Vorentwurf<br />
des Bebauungsplanes Baugebiet „Ludwigshof“, Bearbeitungsstand<br />
08/2012 gebilligt.<br />
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet<br />
durch die Planung berührt werden kann, werden nach §<br />
4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick<br />
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />
aufgefordert.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />
BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes<br />
Wohngebiet „Ludwigshof“, Bearbeitungsstand 08/2012, in<br />
der Zeit vom<br />
01.11.2012 – 29.11.2012<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, Fachbereich IV /<br />
<strong>Stadt</strong>planung, Zimmer F 112 zu folgenden Öffnungszeiten zur<br />
Einsichtnahme durch jedermann:<br />
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr<br />
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Während der öffentlichen Auslegung besteht für jedermann Gelegenheit<br />
zur Äuße-rung und Erörterung.<br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 12.10.2012<br />
Dr. Rickauer<br />
Oberbürgermeister<br />
Wichtige Mitteilung<br />
zur Trinkwasserversorgung<br />
Spülung des Leitungsnetzes geplant<br />
Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der Regionale Zweckverband<br />
Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau in <strong>Limbach</strong>-<br />
<strong>Oberfrohna</strong> Ortsteil Kaufungen und Wolkenburg vom 29.10. bis<br />
25. Oktober 2012<br />
12.11.2012 (werktags), in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr, planmäßige<br />
Netzpflegemaßnahmen durch. Wir bitten um Beachtung<br />
der folgenden Hinweise.<br />
Folgende Straßen sind betroffen:<br />
29.10.-01.11.2012 – OT Kaufungen<br />
Bräunsdorfer Allee, Dorfstraße 32-109, Hoher Weg 37-43, Kunzvon-Kauffungen-Weg,<br />
Niederfrohnaer Straße, Querweg, Schmiedeweg,<br />
Uhlsdorfer Straße 2-16<br />
01.11.-06.11.2012 – OT Kaufungen<br />
Am Hang, Birken, Dorfstraße 2-41, Holzmühlenstraße, Uhlsdorfer<br />
Straße 1-7<br />
06.11.-12.11.2012 - OT Wolkenburg<br />
Am Eichenwald, Am Schloß, Dorfstraße 1, Goldene Aue, Herrnsdorfer<br />
Straße, Hoher Weg 1-37 a, Kaufunger Straße, Mühlenstraße,<br />
Mühlwiese, Muldenweg, Neue Heimat, Schloß, Schloßberg,<br />
Schulweg, Siedlerweg, Weberberg, Zur Papierfabrik.<br />
Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend durchgeführt, um die<br />
unvermeidbaren Ablagerungen im Leitungsnetz (Sedimente) zielgerichtet<br />
auszutragen. Während der Spülung sind Trübungen des<br />
Trinkwassers, Druckschwankungen oder kurzzeitige Versorgungsunterbrechungen<br />
nicht zu vermeiden. Wir bitten darum alle an das<br />
Trinkwassernetz angeschlossenen Geräte unter Kontrolle zu halten<br />
und nach Beendigung der Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Leitwarte (Telefon<br />
03763 405 405) zur Verfügung.<br />
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!<br />
Ihr Regionaler Zweckverband Wasserversorgung<br />
Bereich Lugau-Glauchau<br />
Amt für Abfallwirtschaft informiert<br />
Gebührenänderung in Chemnitz führt zu<br />
Verwirrungen im Landkreis Zwickau<br />
In der <strong>Stadt</strong> Chemnitz werden ab dem Jahr 2013 für die Abholung<br />
von Sperrmüll zum Wunschtermin Gebühren erhoben. Diese Nachricht<br />
führte auch im Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Zwickau<br />
zu einer Vielzahl diesbezüglicher Anfragen.<br />
Aus diesem Grund möchte die Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes<br />
Carmen Nowatzky klarstellen, dass im Landkreis Zwickau der<br />
Sperrmüll auch im kommenden Jahr gemäß gültiger Satzung ohne<br />
zusätzliche Kosten entsorgt werden wird.<br />
Aktuelle Information<br />
zum Programm Integrierte Ländliche Entwicklung<br />
(ILE) des Freistaates Sachsen 2007 – 2013<br />
Das Budget der Region wurde vollständig an Projekte und Maßnahmen<br />
gebunden, darum kann das Regionalmanagement zurzeit<br />
keine neuen Projektanträge annehmen. Vorhabenträger und Kommunen<br />
werden weiterhin zu alternativen Fördermöglichkeiten und<br />
Umsetzungsstrategien beraten.<br />
Seit sechs Jahren ermöglicht das Förderprogramm Integrierte<br />
Ländliche Entwicklung (ILE) die finanzielle Unterstützung kommunaler,<br />
privater und gewerblicher Investitionen im ländlichen Raum<br />
Sachsens. Über das mit Landesmitteln kofinanzierte EU-Programm<br />
konnten bisher in den 10 Mitgliedskommunen der ILE-Region<br />
„Schönburger Land“ nicht rückzahlbare Zuschüsse von über 11,5<br />
Mio. EUR für kommunale, private, Vereins- und kirchliche Projekte<br />
zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden Investitionen von<br />
23 Mio. EUR in kommunale Infrastruktur und private Vorhaben<br />
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