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Der Verband der Berufssoldaten der DDR - AGGI-INFO.DE

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<strong>Der</strong> erste Satzungsentwurf erklärte den <strong>Verband</strong> zwar als Interessenvertreter <strong>der</strong><strong>Berufssoldaten</strong> des aktiven Wehrdienstes, <strong>der</strong> Reserve und außer Dienst, war nachseinen Bestimmungen über Mitgliedschaft aber faktisch jedem Bürger <strong>der</strong> <strong>DDR</strong> unddamit auch Soldaten im Grundwehrdienst und Unteroffizieren auf Zeit offen. Ererklärte ausdrücklich, mit seinem Wirken nicht in die Angelegenheiten <strong>der</strong> Truppenführungeingreifen zu wollen. <strong>Der</strong> Organisationsaufbau sah Orts- und Truppensektionen,bei mehreren Sektionen an einem Ort Ortsgruppen, Kreisverbände undden Republikverband vor. Oberste Organe des <strong>Verband</strong>es sollten dementsprechend<strong>der</strong> <strong>Verband</strong>stag, die Kreisverbandstage, Delegiertenversammlungen in den Ortsgruppenund Hauptversammlungen in den Sektionen sein, die den Hauptvorstandbzw. die Vorstände <strong>der</strong> Kreisverbände, Ortsgruppen und Sektionen zu wählen hatten.Auf allen Ebenen waren Revisionskommissionen vorgesehen.Schon die Diskussion auf diesem Treffen, aber auch die nach <strong>der</strong> Veröffentlichungeingehenden Vorschläge und Hinweise aus den Basisgruppen führten zu teilweisegravierenden inhaltlichen Verän<strong>der</strong>ungen. Das auf dem dritten Treffen <strong>der</strong> ZentralenInitiativgruppe beratene und zur Vorlage auf <strong>der</strong> Gründungstagung beschlosseneprogrammatische Dokument (Vorläufiges Aktionsprogramm) präzisierte nicht nur dieZiele des künftigen <strong>Verband</strong>es, son<strong>der</strong>n vor allem die dabei zu beschreitendenWege. Politische Zielstellungen wurden außenpolitisch bis auf Begriffe wie Friedenssicherung,Abrüstung, Angriffsunfähigkeit und Sicherheitspartnerschaft , innenpolitischauf demokratische Erneuerung <strong>der</strong> <strong>DDR</strong> reduziert und Verfassungstreue alsGrundlage <strong>der</strong> Arbeit des <strong>Verband</strong>es hervorgehoben. Die schon in den Grundsätzenpostulierten Interessen blieben im wesentlichen unverän<strong>der</strong>t, stellten jetzt aber dieaktive Interessenvertretung in Begriffen wie Mitarbeit, Mitgestaltung, Zusammenarbeitusw. entschieden deutlicher heraus. Neben die Formierung des <strong>Verband</strong>esund seiner Strukturen betreffenden Punkten wurden als zu beschreitende WegeTreffen des Hauptvorstandes mit dem Minister, parallele Treffen <strong>der</strong> Vorstände mitden Kommandeuren, Chefs und Leitern, die Aufnahme von Arbeitskontakten mitParteien und Organisationen, Mitarbeit im Volkskammerausschuß für NationaleVerteidigung, im Konsultativrat beim Minister sowie an „Runden Tischen“ auf allenEbenen expressis verbis genannt. Diese Mitarbeit sollte auf die Ausarbeitung vonGesetzen und Rechtsvorschriften, die die Streitkräfte und die soziale Sicherheit <strong>der</strong>aktiven und ehemaligen <strong>Berufssoldaten</strong> betrafen, gerichtet sein.<strong>Der</strong> Satzungsentwurf schränkte die Möglichkeit <strong>der</strong> Mitgliedschaft im <strong>Verband</strong> nunauf Bürger, die aktiven Wehrdienst in militärischen Berufen leisten o<strong>der</strong> geleistethaben, sowie auf <strong>der</strong>en Hinterbliebene ein. An<strong>der</strong>e sollten bei Anerkennung <strong>der</strong>Satzung „För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong>“ werden können. Für Soldaten im Grundwehrdienstund Unteroffiziere auf Zeit war <strong>der</strong> Zugang damit nur im Einzelfall denkbar. Statt <strong>der</strong>Formel vom Nichteingreifen in Angelegenheiten <strong>der</strong> Truppenführung wurde nun einMitsprache- und Einspruchsrecht bei Führungsentscheidungen gefor<strong>der</strong>t, die „dieInteressen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> laut Satzung und Programm“ betrafen. Sektionen solltennunmehr überall gebildet werden können, wo es von mindestens fünf Mitglie<strong>der</strong>n alszweckmäßig erachtet wurde. Statt <strong>der</strong> Revisionskommissionen wurde die Bildungvon Schiedskommissionen in die Satzung aufgenommen. Als <strong>der</strong>en Arbeitsinhaltewurden über die Prüfung <strong>der</strong> Beschlußeinhaltung und Finanzmittelverwendung hinausRechtsberatung, -beistand und –vertretung sowie die Schlichtung von Streitfällenim <strong>Verband</strong> vorgesehen.Die <strong>der</strong> Gründungstagung vorgelegten Grundsatzdokumente des <strong>Verband</strong>es wurdenim wesentlichen in <strong>der</strong> letzten Fassung <strong>der</strong> Entwürfe angenommen. Verän<strong>der</strong>ungengegenüber den ursprünglichen Vorstellungen waren in vielem Ausdruck des norma-

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