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Jahresbericht 2011 - WK-Hamburg

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46<br />

Energiesparendes<br />

Bauen<br />

Studentisches Wohnen<br />

Studiengebühren<br />

Stipendienprogramm<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Lagebericht<br />

Klima und Umwelt<br />

Aus den Mitteln des Klimaschutzprogramms werden energiesparendes Bauen und Modernisieren<br />

mit Zuschüssen gefördert.<br />

Im Bereich des Neubaus wurde mit bewilligten Zuschüssen in Höhe von 43,5 Mio. € das Vorjahresniveau<br />

erreicht und das Budget vollständig ausgeschöpft. Im Eigenheim-Bereich nutzten 229<br />

Bauherren eine Kombination mit den zinsgünstigen Darlehen aus dem Eigenheim-Programm,<br />

323 Objekte wurden nur über die Energie-Zuschüsse gefördert. Beim Mietwohnungsneubau<br />

des 1. Förderwegs wurden bei 1.776 Wohnungen und bei dem des 2. Förderwegs bei 25<br />

Wohneinheiten die Programme kombiniert, 792 Wohneinheiten waren frei finanziert. Der<br />

weitaus größte Teil der Vorhaben wird in einem höheren Standard als dem gesetzlich vorgeschriebenen<br />

errichtet, der seit Mitte <strong>2011</strong> als Einstiegsstandard in die Förderung gilt.<br />

Die <strong>WK</strong> unterstützte auch <strong>2011</strong> die Ansiedlung von Studenten auf der Veddel und in Wilhelmsburg<br />

durch ein befristetes Stadtentwicklungsprogramm mit einem Volumen von jeweils<br />

200.000 € pro Jahr und Stadtteil. Die Fördervolumina wurden ausgeschöpft. Die Laufzeit des<br />

Programms für den Stadtteil Wilhelmsburg wurde bis 31.12.2015 verlängert.<br />

Studium und Beruf<br />

Planung Zusagen<br />

Neubau 3.150 3.145<br />

• Eigenheim 552<br />

• Mietwohnungsneubau 2.593<br />

Die Erhebung von Studiengebühren wird ab dem Wintersemester 2012/13 eingestellt. Die Forderungen<br />

aus bis zu diesem Zeitpunkt gestundeten Studiengebühren werden von der <strong>WK</strong><br />

weiter verwaltet. Die Zahlungspflicht für den von der <strong>WK</strong> zu leistenden Zins-, Personal- und<br />

Sachaufwand geht mit der Einstellung von der zuständigen Behörde auf die einzelnen Hochschulen<br />

über. Die Möglichkeit, über das Stundungsende nach Abschluss des Studiums hinaus<br />

eine weitergehende zinslose Stundung zu beantragen, besteht unverändert fort.<br />

Der Betrag aus den gestundeten Gebührenforderungen beläuft sich bis einschließlich Wintersemester<br />

<strong>2011</strong>/12 auf rd. 52,3 Mio. € für insgesamt rd. 35.500 Studierende. In 1.881 Fällen wurden<br />

gestundete Gebühren zurückgezahlt.<br />

Das seit dem 1.11.2010 aufgelegte Programm zur Förderung von Fortbildungen ist erfolgreich<br />

gestartet. Im laufenden Geschäftsjahr konnten 119 Erstanträge und 60 Folgeanträge bewilligt<br />

werden. Insgesamt wurden 270,2 T€ an Fördermitteln vergeben, davon 206,9 T€ als Einmalzuschüsse.<br />

Laufende Hilfen in Form von Stipendien (hälftig als Zuschuss und Darlehen) wurden<br />

in 15 Fällen gewährt, mit einem Fördervolumen von insgesamt 63,3 T€.

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