miteinander und voneinander lernen - Wilhelm-Knapp-Schule ...
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MITEINANDER UND VONEINANDER LERNEN<br />
Folgende leitende Prinzipien sollen bei der Vertretungsplanung gelten:<br />
a) Alle Lehrkräfte werden gr<strong>und</strong>sätzlich in allen Schulformen der WKS für<br />
Vertretungsunterricht eingesetzt.<br />
b) Die Teilzeitberufsschule hat bei Vertretungsregelungen gr<strong>und</strong>sätzlich Vorrang vor<br />
den Vollzeitklassen.<br />
c) In der Teilzeitberufsschule müssen auch die 7. <strong>und</strong> 8. St<strong>und</strong>e vertreten werden. In<br />
den Vollzeitklassen kann stattdessen i.S.v. SOL auch die Nachbearbeitung des<br />
Unterrichtsstoffes oder eine zusätzliche Hausaufgabe erteilt werden..<br />
d) In den Schulformen BG, FOS, FS <strong>und</strong> BS wird im kurzfristigen Vertretungsfall<br />
selbstorganisiertes Lernen (SOL) unter gr<strong>und</strong>sätzlicher Mitführung durch einen<br />
Lehrer (indirekte Vertretung) als geeignete Alternative zu direkten Vertretungen<br />
angesehen.<br />
e) In den Schulformen EIBE, BOJ, BFS <strong>und</strong> HH muss im Vertretungsfall eine Lehrkraft<br />
die Klasse beaufsichtigen (direkte Vertretung).<br />
Für eine qualitativ sinnvolle Regulierung des Vertretungsbedarfs wird der Reihe nach –<br />
sofern möglich – auf folgende Maßnahmen zurückgegriffen:<br />
1. Vertretung durch Lehrer der Klasse (bei Freist<strong>und</strong>en – direkte Vertretung)<br />
2. Mitführung durch Lehrer der Klasse, die gleichzeitig Unterricht in anderen Klassen<br />
halten, <strong>und</strong> Stellung von Arbeitsmaterial durch die zu vertretenden Lehrkraft oder<br />
durch andere Lehrer der Klasse (indirekte Vertretung).<br />
3. Vertretung durch Lehrkräfte aus dem gleichen Fachbereich (bei Freist<strong>und</strong>en – direkte<br />
Vertretung)<br />
4. Vertretung durch Lehrkräfte anderer Schulformen (direkte Vertretung)<br />
5. Mitführung durch Lehrer, die gleichzeitig Unterricht in anderen Klassen halten, <strong>und</strong><br />
„Stillarbeit“ der Schüler durch schriftlichen Arbeitsauftrag (indirekte Vertretung).<br />
6. Ausfall der St<strong>und</strong>en.<br />
7. Sollten durch eine Häufung von außergewöhnlichen Ereignissen <strong>und</strong> Krankheiten<br />
überhaupt zu wenig freie Lehrkräfte verfügbar sein, kann es geschehen, dass eine<br />
Klasse einen unterrichtsfreien „Häuslichen Arbeitstag“ erhält. Dieser sollte die<br />
Ausnahme bleiben <strong>und</strong> möglichst in einer Klasse nicht mehrmals pro Halbjahr<br />
vorkommen.<br />
5. Verhalten der KollegInnen bei Abwesenheit<br />
5.1 Voraussehbare Abwesenheit (Fortbildungen, dienstliche Pflichten, ...)<br />
Abwesenheitsformular (rot) immer rechtzeitig ausfüllen. Ein Vertretungsvorschlag für<br />
jede einzelne St<strong>und</strong>e ist, nicht ohne Rücksprache mit den betreffenden Kollegen,<br />
zwingend anzugeben. Die angegebenen Vorschläge sind im Sinne der<br />
Planungssicherheit im Vertretungsplan zu berücksichtigen.<br />
Der Antrag auf Fortbildung, Vertretung, Unterrichtsverlegung gilt als genehmigt, wenn<br />
innerhalb einer Woche kein Widerspruch durch die Schulleitung erfolgt.<br />
Jede Lehrkraft, die selbst weiß, dass sie zu einem bestimmten Termin nicht<br />
unterrichten kann, stellt den Vertretungslehrkräften Planungsvorschläge, Hinweise<br />
auf Buchkapitel <strong>und</strong> ggf. Arbeitsunterlagen für die Vertretungsst<strong>und</strong>en zur Verfügung.<br />
Das rote Abwesenheitsformular ist auch auszufüllen, wenn Klassen nicht anwesend<br />
sind, da sich hierdurch oftmals eine Vertretungsreserve ergibt.<br />
Beurlaubungen aller Art können nur bei der Schulleitung beantragt werden.<br />
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