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10<br />

Wohn-riEstEr<br />

Reicher mit Riester<br />

Egal, ob Sie jetzt oder in <strong>ein</strong> paar Jahren den Eigenheimerwerb planen –<br />

der Wohn-Riester sichert in jeder Lebenslage attraktive staatliche Zuschüsse<br />

Wohn-Riester? Nie gehört. Ein Jahr nach dem<br />

Start der ersten riesterzertifizierten Produkte für<br />

den Immobilienerwerb tappt <strong>ein</strong> großer Teil der Deutschen<br />

immer noch im Dunkeln, was den staatlichen<br />

Zuschuss für die eigenen vier Wände angeht. Rund<br />

die Hälfte der Teilnehmer <strong>ein</strong>er Umfrage des F.A.Z.-<br />

Instituts aus dem vergangenen Jahr gab an, von der<br />

Förderung noch nichts gehört zu haben. Auch die<br />

Höhe der finanziellen Vorteile wurde stark unterschätzt.<br />

Dabei kann unterm Strich nach Berücksichtigung<br />

aller Zulagen und Steuerersparnisse sowie<br />

Abgaben an den Fiskus im Rentenalter <strong>ein</strong> Vorteil<br />

von mehr als 50000 Euro herauskommen, zeigen Berechnungen<br />

der Zeitschrift „Finanztest“ (s. S. 13).<br />

Wie funktioniert der Wohn-Riester? Wie auch beim<br />

klassischen Geld-Riester, also dem staatlich geförderten<br />

Sparen fürs Alter etwa in Form <strong>ein</strong>es Sparplans<br />

oder Rentenvertrags, steuert der Staat beim<br />

Wohn-Riester für den Immobilienerwerb Grund- und<br />

Kinderzulage sowie für Sparer bis zum Alter von 25<br />

Jahren <strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>maligen Starterbonus bei. Riestern<br />

dürfen nicht nur Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung pflichtversichert sind,<br />

sondern beispielsweise auch Beamte und Bezieher<br />

von Vorruhestands- und Arbeitslosengeld.<br />

Gefördert werden gemäß dem Eigenheimrentengesetz<br />

riesterzertifizierte Bausparverträge und Darlehen.<br />

Zudem ist die Entnahme von angesparten<br />

Beträgen aus <strong>ein</strong>em laufenden Geld-Riester-Vertrag<br />

möglich, um sie als Eigenkapital für<br />

<strong>ein</strong>e selbst genutzte Immobilie <strong>ein</strong>zusetzen.<br />

Das kann neben Wohnung oder Haus<br />

auch der Anteil an <strong>ein</strong>er Wohnungsbaugenossenschaft<br />

und <strong>ein</strong> eigentumsähnliches<br />

Dauerwohnrecht s<strong>ein</strong>. Wichtig ist nur:<br />

Die Immobilie muss nach dem<br />

31.12.2007 erworben worden<br />

s<strong>ein</strong>. Entscheidend ist dabei<br />

nicht der Kaufvertrag, sondern<br />

der Zeitpunkt des<br />

wirtschaftlichen Übergangs<br />

auf den Eigentümer.Zudem<br />

müssen<br />

Haus oder<br />

Wohnung<br />

Haus aus Geldsch<strong>ein</strong>en:<br />

Wer<br />

fürs Alter spart,<br />

wird vom Staat<br />

dafür belohnt

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