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Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. - Lbs

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18<br />

modErnisiErEn<br />

Was die EnEV 2009<br />

vorschreibt<br />

Wer nach dem 1. Februar 2002 <strong>ein</strong>e Wohnimmobilie<br />

erworben hat und selber nutzt, muss<br />

energetisch nachrüsten. So schreibt es die Energie<strong>ein</strong>sparverordnung<br />

(EnEV) vor. Gefordert sind<br />

im Einzelnen:<br />

• Austausch von Gas- und Öl-Heizkesseln, die vor<br />

1978 installiert wurden<br />

• Dämmung der obersten Geschossdecke im Haus,<br />

wenn der Raum darüber begehbar oder zugäng-<br />

lich ist<br />

• Dämmung von offen liegenden Heizungsrohr-<br />

leitungen im ungeheizten Keller<br />

• Abbau von vor 1990 errichteten Nachtspeicher-<br />

heizungen bei Wohngebäuden mit mehr als<br />

fünf Wohn<strong>ein</strong>heiten<br />

Für die Umsetzung der Maßnahmen gilt <strong>ein</strong>e<br />

Frist von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang.<br />

Mit Ausnahme des Ersatzes der Nacht-<br />

speicheröfen: Sie müssen erst nach dem Jahr 2019<br />

demontiert werden.<br />

Wer schon vor Februar 2002 in s<strong>ein</strong>em Haus<br />

wohnte, der hat grundsätzlich k<strong>ein</strong>e Verpflichtung,<br />

den Energieverbrauch durch bauliche Maßnahmen<br />

zu senken. Setzt er allerdings zur Sanierung<br />

an, dann muss er bestimmte Auflagen erfüllen,<br />

die mit der Einführung der EnEV 2009 gegenüber<br />

der alten Fassung der Verordnung deutlich verschärft<br />

wurden. Aber nur, wenn mehr als zehn<br />

Prozent der entsprechenden Bauteile betroffen<br />

sind. Wer also beispielsweise nur <strong>ein</strong> Fenster austauscht<br />

oder nur um s<strong>ein</strong>en Balkon herum die<br />

Dämmung verbessert, der hat freie Hand bei dem,<br />

was er tut – vorausgesetzt natürlich, der Effekt<br />

für den Energieverbrauch ist nicht negativ. Bei<br />

<strong>ein</strong>er umfassenden Fassaden- oder Dachdämmung<br />

oder <strong>ein</strong>em kompletten Fenstertausch sind jedoch<br />

bestimmte Werte bei der Wärmedurchlässigkeit<br />

der Bauteile <strong>ein</strong>zuhalten.<br />

Dass die in der EnEV vorgeschriebenen Werte<br />

<strong>ein</strong>gehalten werden, dafür bürgt entweder das<br />

ausführende Fachunternehmen im Rahmen der<br />

sogenannten Fachunternehmererklärung oder bei<br />

Modernisierungen in Eigenregie der Hausbesitzer<br />

selber. Verfehlt er die Vorgaben, droht ihm <strong>ein</strong> Bußgeld<br />

von bis zu 50 000 Euro. Es gibt jedoch k<strong>ein</strong>e<br />

„Baupolizei“, die die Arbeiten flächendeckend und<br />

routinemäßig kontrolliert. Bei der Heizungsanlage<br />

wird die Erfüllung der Nachrüstverpflichtungen<br />

vom zuständigen Bezirksschornst<strong>ein</strong>fegermeister<br />

überprüft. Er ist verpflichtet, fehlende Umsetzungen<br />

umgehend den zuständigen Behörden zu<br />

melden.<br />

lationen gealtert und zum Teil verrostet oder schadstoffhaltige<br />

Lacke und Baustoffe zum Einsatz gekommen.<br />

Kurzum: Wer <strong>ein</strong>e gebrauchte Immobilie<br />

erwerben möchte, muss genau hinschauen – am<br />

besten in Begleitung <strong>ein</strong>es Sachverständigen.<br />

Größere Sanierungen sollten ohnehin von <strong>ein</strong>em<br />

Experten geplant und begleitet werden. Der hat<br />

nämlich im Blick, wie die <strong>ein</strong>zelnen Maßnahmen im<br />

Zusammenspiel wirken. Beispiel: Vielfach entpuppt<br />

sich die Heizung nach <strong>ein</strong>er Außenwanddämmung<br />

als falsch dimensioniert. Da die Dämmung den Wärmebedarf<br />

stark vermindert, läuft die Heizung in kürzeren<br />

Intervallen. „Der <strong>Wir</strong>kungsgrad <strong>ein</strong>er Heizung<br />

sinkt jedoch mit der geringeren Auslastung. Denn<br />

beim Hochfahren verbraucht die Anlage überdurchschnittlich<br />

viel Energie“, erklärt Christian Wetzel,<br />

ehemaliger Projektleiter am Fraunhofer-Institut für<br />

Bauphysik. Er plädiert daher dafür, Sanierungen<br />

ganzheitlich anzugehen, also Dämmung und Heizung<br />

in <strong>ein</strong>em Anlauf zu erneuern.<br />

Außerdem raten Experten, energetische Maßnahmen<br />

möglichst nur dann umzusetzen, wenn ohnehin<br />

Sanierungen von Fassade oder Dach anstehen.<br />

So lässt sich klarer bestimmen, wann sich die Dämmung<br />

bezahlt macht. Denn oft werden die zu erwartenden<br />

Energiekosten<strong>ein</strong>sparungen gegen die<br />

Gesamtkosten der Sanierung gerechnet. Zieht man<br />

aber die ohnehin notwendigen Kosten für Gerüst,<br />

neue Ziegel oder den Fassadenputz bei Erneuerungsarbeiten<br />

ab und betrachtet nur die Ausgaben<br />

für die Dämmung, so er<strong>geben</strong> sich meist deutlich<br />

kürzere Amortisationszeiten.<br />

Günstig finanzieren. Bei der Finanzierung energetischer<br />

Sanierungen selbst genutzter Immobilien<br />

greift der Staat unter die Arme. Die Kreditanstalt für<br />

Wiederaufbau (KfW) vergibt günstige Kredite und<br />

Direktzuschüsse. So werden zum Beispiel die Kosten<br />

für <strong>ein</strong>e professionelle Baubegleitung zur Hälfte<br />

(max. 2000 Euro) übernommen. Was viele nicht wissen:<br />

Auch mit <strong>ein</strong>em Bausparvertrag können Modernisierungs-<br />

und Energiesparmaßnahmen finanziert<br />

werden. Riestergefördert geht das allerdings nicht.<br />

Den Staatszuschuss gibt es nur für den Kauf – natürlich<br />

auch von Immobilien aus dem Bestand.<br />

Die öffentliche Hand zeigt sich aber auch beim<br />

Modernisieren spendabel: 20 Prozent von maximal<br />

6000 Euro Handwerker-Lohnkosten können<br />

im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd<br />

geltend gemacht werden.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.lbs.de/focus/checkliste<br />

www.lbs.de/energiecheck<br />

www.lbs.de/modernisieren

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