Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. - Lbs
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18<br />
modErnisiErEn<br />
Was die EnEV 2009<br />
vorschreibt<br />
Wer nach dem 1. Februar 2002 <strong>ein</strong>e Wohnimmobilie<br />
erworben hat und selber nutzt, muss<br />
energetisch nachrüsten. So schreibt es die Energie<strong>ein</strong>sparverordnung<br />
(EnEV) vor. Gefordert sind<br />
im Einzelnen:<br />
• Austausch von Gas- und Öl-Heizkesseln, die vor<br />
1978 installiert wurden<br />
• Dämmung der obersten Geschossdecke im Haus,<br />
wenn der Raum darüber begehbar oder zugäng-<br />
lich ist<br />
• Dämmung von offen liegenden Heizungsrohr-<br />
leitungen im ungeheizten Keller<br />
• Abbau von vor 1990 errichteten Nachtspeicher-<br />
heizungen bei Wohngebäuden mit mehr als<br />
fünf Wohn<strong>ein</strong>heiten<br />
Für die Umsetzung der Maßnahmen gilt <strong>ein</strong>e<br />
Frist von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang.<br />
Mit Ausnahme des Ersatzes der Nacht-<br />
speicheröfen: Sie müssen erst nach dem Jahr 2019<br />
demontiert werden.<br />
Wer schon vor Februar 2002 in s<strong>ein</strong>em Haus<br />
wohnte, der hat grundsätzlich k<strong>ein</strong>e Verpflichtung,<br />
den Energieverbrauch durch bauliche Maßnahmen<br />
zu senken. Setzt er allerdings zur Sanierung<br />
an, dann muss er bestimmte Auflagen erfüllen,<br />
die mit der Einführung der EnEV 2009 gegenüber<br />
der alten Fassung der Verordnung deutlich verschärft<br />
wurden. Aber nur, wenn mehr als zehn<br />
Prozent der entsprechenden Bauteile betroffen<br />
sind. Wer also beispielsweise nur <strong>ein</strong> Fenster austauscht<br />
oder nur um s<strong>ein</strong>en Balkon herum die<br />
Dämmung verbessert, der hat freie Hand bei dem,<br />
was er tut – vorausgesetzt natürlich, der Effekt<br />
für den Energieverbrauch ist nicht negativ. Bei<br />
<strong>ein</strong>er umfassenden Fassaden- oder Dachdämmung<br />
oder <strong>ein</strong>em kompletten Fenstertausch sind jedoch<br />
bestimmte Werte bei der Wärmedurchlässigkeit<br />
der Bauteile <strong>ein</strong>zuhalten.<br />
Dass die in der EnEV vorgeschriebenen Werte<br />
<strong>ein</strong>gehalten werden, dafür bürgt entweder das<br />
ausführende Fachunternehmen im Rahmen der<br />
sogenannten Fachunternehmererklärung oder bei<br />
Modernisierungen in Eigenregie der Hausbesitzer<br />
selber. Verfehlt er die Vorgaben, droht ihm <strong>ein</strong> Bußgeld<br />
von bis zu 50 000 Euro. Es gibt jedoch k<strong>ein</strong>e<br />
„Baupolizei“, die die Arbeiten flächendeckend und<br />
routinemäßig kontrolliert. Bei der Heizungsanlage<br />
wird die Erfüllung der Nachrüstverpflichtungen<br />
vom zuständigen Bezirksschornst<strong>ein</strong>fegermeister<br />
überprüft. Er ist verpflichtet, fehlende Umsetzungen<br />
umgehend den zuständigen Behörden zu<br />
melden.<br />
lationen gealtert und zum Teil verrostet oder schadstoffhaltige<br />
Lacke und Baustoffe zum Einsatz gekommen.<br />
Kurzum: Wer <strong>ein</strong>e gebrauchte Immobilie<br />
erwerben möchte, muss genau hinschauen – am<br />
besten in Begleitung <strong>ein</strong>es Sachverständigen.<br />
Größere Sanierungen sollten ohnehin von <strong>ein</strong>em<br />
Experten geplant und begleitet werden. Der hat<br />
nämlich im Blick, wie die <strong>ein</strong>zelnen Maßnahmen im<br />
Zusammenspiel wirken. Beispiel: Vielfach entpuppt<br />
sich die Heizung nach <strong>ein</strong>er Außenwanddämmung<br />
als falsch dimensioniert. Da die Dämmung den Wärmebedarf<br />
stark vermindert, läuft die Heizung in kürzeren<br />
Intervallen. „Der <strong>Wir</strong>kungsgrad <strong>ein</strong>er Heizung<br />
sinkt jedoch mit der geringeren Auslastung. Denn<br />
beim Hochfahren verbraucht die Anlage überdurchschnittlich<br />
viel Energie“, erklärt Christian Wetzel,<br />
ehemaliger Projektleiter am Fraunhofer-Institut für<br />
Bauphysik. Er plädiert daher dafür, Sanierungen<br />
ganzheitlich anzugehen, also Dämmung und Heizung<br />
in <strong>ein</strong>em Anlauf zu erneuern.<br />
Außerdem raten Experten, energetische Maßnahmen<br />
möglichst nur dann umzusetzen, wenn ohnehin<br />
Sanierungen von Fassade oder Dach anstehen.<br />
So lässt sich klarer bestimmen, wann sich die Dämmung<br />
bezahlt macht. Denn oft werden die zu erwartenden<br />
Energiekosten<strong>ein</strong>sparungen gegen die<br />
Gesamtkosten der Sanierung gerechnet. Zieht man<br />
aber die ohnehin notwendigen Kosten für Gerüst,<br />
neue Ziegel oder den Fassadenputz bei Erneuerungsarbeiten<br />
ab und betrachtet nur die Ausgaben<br />
für die Dämmung, so er<strong>geben</strong> sich meist deutlich<br />
kürzere Amortisationszeiten.<br />
Günstig finanzieren. Bei der Finanzierung energetischer<br />
Sanierungen selbst genutzter Immobilien<br />
greift der Staat unter die Arme. Die Kreditanstalt für<br />
Wiederaufbau (KfW) vergibt günstige Kredite und<br />
Direktzuschüsse. So werden zum Beispiel die Kosten<br />
für <strong>ein</strong>e professionelle Baubegleitung zur Hälfte<br />
(max. 2000 Euro) übernommen. Was viele nicht wissen:<br />
Auch mit <strong>ein</strong>em Bausparvertrag können Modernisierungs-<br />
und Energiesparmaßnahmen finanziert<br />
werden. Riestergefördert geht das allerdings nicht.<br />
Den Staatszuschuss gibt es nur für den Kauf – natürlich<br />
auch von Immobilien aus dem Bestand.<br />
Die öffentliche Hand zeigt sich aber auch beim<br />
Modernisieren spendabel: 20 Prozent von maximal<br />
6000 Euro Handwerker-Lohnkosten können<br />
im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd<br />
geltend gemacht werden.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.lbs.de/focus/checkliste<br />
www.lbs.de/energiecheck<br />
www.lbs.de/modernisieren