AUS BKK WIRD BBK AUS BKK WIRD BBK - Kassenärztliche ...
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KVSH, Untreue durch Unterlassen und Bestechlichkeit<br />
im Amt.<br />
Der Vorwurf des Betruges: In dem acht Seiten<br />
langen Bericht ist der Untersuchungsausschuss<br />
zu der Überzeugung gelangt, dass<br />
die Staatsanwaltschaft übersieht, dass der Zusammenschluss<br />
zytologisch tätige Gynäkologen<br />
mit Laboren zu derartigen Kooperationen<br />
("partielle Praxisgemeinschaft“) nach allgemeiner<br />
Rechtsauffassung zulässig ist. Die<br />
Konsequenz daraus: Die persönliche Leistungserbringung<br />
ist durch einen Laborarzt<br />
ausreichend, damit der anweisende Arzt (Bittmann)<br />
die Leistung gegenüber der KVSH abrechnen<br />
kann (§15 III S. 2 Bundesmantelvertrag<br />
Ärzte). „Herr Dr. Bittmann hat sich hier<br />
völlig ordnungsgemäß verhalten“, erklärt Lauterbach.<br />
Die Tatsache, dass die Laborärzte<br />
laut Staatsanwaltschaft oft nicht anwesend<br />
waren, könne nicht zu Lasten Bittmanns gehen.<br />
Der Ausschuss weißt daraufhin, dass die<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n Vereinigungen unterschiedlicher<br />
Rechtsauffassung sind, ob es sich bei<br />
solchen Kooperationen um anzeigepflichtige<br />
„partielle Praxisgemeinschaften“ oder nur<br />
um genehmigungspflichtige „Teilgemeinschaftspraxen“<br />
handelt. Es ist gleichgültig,<br />
welcher Rechtsauffassung man hier folgen<br />
will. Bittmann habe sich in jedem Fall korrekt<br />
verhalten, da er bereits 1986 eine Genehmigung<br />
bei der KVSH eingeholt hatte, die diese<br />
jedoch nicht für erforderlich hielt, sondern<br />
der die bloße Anzeige als „partielle Praxisgemeinschaft“<br />
ausreichte. „Bittmann durfte also<br />
die zytologischen Leistungen als eigene abrechnen,<br />
obwohl er die Färbungen und Vormusterungen<br />
übertragen hatte. Daher ist der<br />
Betrugsvorwurf unschlüssig“, so Lauterbach.<br />
Der Vorwurf der Untreue durch Unterlassen:<br />
Auch hier ist die Klage nach den Erkenntnissen<br />
des Untersuchungsausschusses<br />
unbegründet. Die Staatsanwaltschaft meint,<br />
dass Bittmann die genehmigungsfähige<br />
Zweigpraxis gegenüber der KVSH hätte anzeigen<br />
müssen. Nur lag in diesem Fall keine<br />
genehmigungspflichtige Zweigpraxis im Sinne<br />
des § 18 Berufsordnung vor, sondern ausgelagerte<br />
Praxisräume. Diese Betrachtungsweise<br />
wird durch Bundesärztekammer und <strong>Kassenärztliche</strong><br />
Bundesvereinigung von 1987 bestätigt.<br />
Dort heißt es: Eine Zweigpraxis wird<br />
durch Ankündigung von Sprechstunden in<br />
einer zweiten Praxisstelle charakterisiert. Fehlen<br />
diese Sprechzeiten, handelt es sich um<br />
ausgelagerte Praxisräume. Und ein Urteil des<br />
Bundessozialgerichts von 2001 untermauert<br />
die Sichtweise des Untersuchungsgremiums.<br />
Der Richterspruch erlaubt es, dass nichtpatientenbezogene<br />
Tätigkeiten durchaus in ausgelagerten<br />
Praxisräumen zulässig sind. Laborleistungen<br />
können zu diesen Leistungen<br />
gezählt werden. Lauterbach: „Die Staatsanwaltschaft<br />
liefert keinerlei Anhaltspunkte<br />
dafür, dass Bittmann bei dem Labor von einer<br />
genehmigungspflichtigen Zweigpraxis ausgegangen<br />
ist“.<br />
Zum Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt:<br />
Der Ausschuss kann diesen Vorwurf auf Grund<br />
der Sachlage nicht nachvollziehen. „Es ist hier<br />
überhaupt kein Vorteil für Bittmann ersichtlich“,<br />
erklärt Lauterbach. Bestechlichkeit setze<br />
dieses allerdings voraus. Bittmann habe den<br />
damals üblichen Marktpreis von 5,- DM bezahlt.<br />
Auch hier sei der Vortrag der Staatsanwaltschaft<br />
von vornherein unschlüssig.<br />
Nach diesen Informationen konnte endlich<br />
die Wahl beginnen.<br />
Nach 15 Jahren Schluss<br />
Zunächst stand die Wahl des innerärztlichen<br />
Vorstandsmitglieds, zuständig für Prüfwesen<br />
und Qualitätssicherung, auf dem Programm.<br />
Zwei Kandidaten hatten ihren Hut<br />
in den Ring geworfen. Dr. Hans Köhler, bisher<br />
Stellvertreter Bittmanns, trat nach sieben<br />
Jahren in dieser Position wieder an. Sein Gegenkandidat<br />
war Hausarzt Ralf Büchner, der<br />
bereits einmal für eine Legislatur Beisitzer im<br />
Vorstand der KV gewesen war.<br />
In einer kurzen Präsentation ihrer Personen<br />
hatte Büchner noch mal klar gemacht,<br />
dass er den Service der KV weiter ausbauen<br />
werde und die KV weiter den Ärzten dienen<br />
sollte, wie es die Ärzte für die Patienten tuen.<br />
Köhler setzte auf die Karte Kontinuität und<br />
empfahl sich den Abgeordneten durch seine<br />
siebenjähige Tätigkeit als stellevertretender-<br />
Vorstand, in denen er den Bereich mit Übersicht<br />
geführt hatte.<br />
19 zu 10 für Büchner hieß im Anschluss<br />
das überraschende, aber deutliche Wahlergebnis.<br />
Damit war für den hausärztlichen Internisten<br />
Dr. Hans Köhler nach fünfzehn Jahren<br />
im Vorstand Schluss. Ralf Büchner wurde<br />
später zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />
gewählt.<br />
Ehrliches Ergebnis<br />
Für den Außenbereich und die politische<br />
Richtlinienkompetenz der KV bewarb sich neben<br />
dem amtierenden Vorsitzenden Dr. Bittmann<br />
kein weiterer Kandidat. Er bekräftigte,<br />
dass er ohne das Votum des Ausschusses nicht<br />
angetreten wäre. „Ich mag diese KV“, weil sie<br />
verbinde und nicht spalte, die Ärzte zusammenhalte,<br />
lautete eines seiner Motive. Außerdem<br />
sei das Votum seiner Frau entscheidend<br />
gewesen, die ihn aufgefordert hatte, der KV<br />
so nicht den Rücken zu kehren.<br />
Mit 25 Stimmen von 30 Abgeordneten errang<br />
Bittmann kein kommunistisches Ergebnis,<br />
was ihn sicherlich nicht betrübte. Zwei<br />
Abgeordnete hatten gegen ihn gestimmt, drei<br />
enthielten sich. Der 61jährige bewarb sich<br />
Nordlicht AKTUELL 11 | 2004<br />
auch als einziger für den Posten des Vorsitzenden<br />
und wurde mit 27 Stimmen gewählt.<br />
Echter Wettbewerb<br />
Wesentlich schwerer hatte es Hauptgeschäftsführer<br />
Dr. Bodo Kosanke, der sich gegen<br />
drei Mitbewerber durchsetzen musste.<br />
Auch hier war es eine spannende Wahl. Kreisstellenleiter<br />
Bernd Thomas stand gemeinsam<br />
mit zwei externen Bewerbern bereit, in den<br />
Vorstand einzuziehen. Er empfahl sich mit<br />
25jähriger Hartmannbund-Erfahrung und<br />
sagte zu, die Kontinuität der KV zu bewahren,<br />
Synergien zu Verbänden zu suchen und die<br />
Sache allgemein besser zumachen.<br />
Neben ihm kandidierte Prof. Matthias Hühn<br />
aus Hannover. Mit Lehraufträgen an der Bundeswehrhochschule<br />
in Hamburg und in Singapur,<br />
Bankmanagement und Unternehmensberatung<br />
wehte während seiner Vorstellung<br />
eine außerordentlich exotische Brise<br />
durch den Abgeordnetensaal, von dem sich<br />
vielleicht so manche Frau beeindrucken ließ.<br />
Denn der 38jährige überzeugte nicht nur mit<br />
einer ungewöhnlichen Vita, sondern auch<br />
durch eine freie Sprache ohne Mikrofon und<br />
ein sympathisches Auftreten.<br />
Doch das sind Eigenschaften, die Dr. Bodo<br />
Kosanke auch nicht fremd sind. Ebenfalls ohne<br />
audiovisuelle Verstärkung stellte sich der vor,<br />
den eigentlich alle kannten. 20 Jahre Erfahrung,<br />
vier Vorstände erlebt und vor allem als<br />
Doppelpack erhältlich, das überzeugte wohl<br />
die Wähler. Denn Kosanke will nach drei Jahren<br />
das Amt abgeben - dann 64jährig - und<br />
seinen jetzigen Kollegen Dr. Ralph Ennenbach<br />
empfehlen. Die Vorteile lägen auf der<br />
Hand: Sie bekämen jetzt beide und später einen<br />
jungen, dynamischen und erfahrenen<br />
Nachfolger. „Das Maximum für ihr Geld“,<br />
wie er es nannte. Und diese Idee sollte Erfolg<br />
haben.<br />
Mit 15 Stimmen gewann Kosanke schließlich<br />
die Wahl. Prof. Hühn folgte mit beachtlichen<br />
7 Stimmen vor Thomas mit 6 und Dr.<br />
Konrad Heßner mit 2.<br />
Sellschopp nach Berlin<br />
Als Abgeordneten für den Länderausschuss<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung<br />
wählte die Abgeordnetenversammlung Dr.<br />
Christian Sellschopp. Um die Fahrkarte in die<br />
Bundeshauptstadt hatten sich auch die Abgeordneten<br />
Andreas Stanisak, Dr. Gunthram<br />
Heidbreder und Dr. Horst Hilpert beworben.<br />
Sellschopp wird gemeinsam mit Bittmann und<br />
einem weiteren Vorstandsmitglied die KVSH<br />
in Berlin vertreten. Zu seinem Stellvertreter<br />
wurde Dr. Andreas Bobrowski aus Lübeck gewählt.<br />
Robert Quentin, KVSH<br />
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