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AUS BKK WIRD BBK AUS BKK WIRD BBK - Kassenärztliche ...

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KVSH, Untreue durch Unterlassen und Bestechlichkeit<br />

im Amt.<br />

Der Vorwurf des Betruges: In dem acht Seiten<br />

langen Bericht ist der Untersuchungsausschuss<br />

zu der Überzeugung gelangt, dass<br />

die Staatsanwaltschaft übersieht, dass der Zusammenschluss<br />

zytologisch tätige Gynäkologen<br />

mit Laboren zu derartigen Kooperationen<br />

("partielle Praxisgemeinschaft“) nach allgemeiner<br />

Rechtsauffassung zulässig ist. Die<br />

Konsequenz daraus: Die persönliche Leistungserbringung<br />

ist durch einen Laborarzt<br />

ausreichend, damit der anweisende Arzt (Bittmann)<br />

die Leistung gegenüber der KVSH abrechnen<br />

kann (§15 III S. 2 Bundesmantelvertrag<br />

Ärzte). „Herr Dr. Bittmann hat sich hier<br />

völlig ordnungsgemäß verhalten“, erklärt Lauterbach.<br />

Die Tatsache, dass die Laborärzte<br />

laut Staatsanwaltschaft oft nicht anwesend<br />

waren, könne nicht zu Lasten Bittmanns gehen.<br />

Der Ausschuss weißt daraufhin, dass die<br />

<strong>Kassenärztliche</strong>n Vereinigungen unterschiedlicher<br />

Rechtsauffassung sind, ob es sich bei<br />

solchen Kooperationen um anzeigepflichtige<br />

„partielle Praxisgemeinschaften“ oder nur<br />

um genehmigungspflichtige „Teilgemeinschaftspraxen“<br />

handelt. Es ist gleichgültig,<br />

welcher Rechtsauffassung man hier folgen<br />

will. Bittmann habe sich in jedem Fall korrekt<br />

verhalten, da er bereits 1986 eine Genehmigung<br />

bei der KVSH eingeholt hatte, die diese<br />

jedoch nicht für erforderlich hielt, sondern<br />

der die bloße Anzeige als „partielle Praxisgemeinschaft“<br />

ausreichte. „Bittmann durfte also<br />

die zytologischen Leistungen als eigene abrechnen,<br />

obwohl er die Färbungen und Vormusterungen<br />

übertragen hatte. Daher ist der<br />

Betrugsvorwurf unschlüssig“, so Lauterbach.<br />

Der Vorwurf der Untreue durch Unterlassen:<br />

Auch hier ist die Klage nach den Erkenntnissen<br />

des Untersuchungsausschusses<br />

unbegründet. Die Staatsanwaltschaft meint,<br />

dass Bittmann die genehmigungsfähige<br />

Zweigpraxis gegenüber der KVSH hätte anzeigen<br />

müssen. Nur lag in diesem Fall keine<br />

genehmigungspflichtige Zweigpraxis im Sinne<br />

des § 18 Berufsordnung vor, sondern ausgelagerte<br />

Praxisräume. Diese Betrachtungsweise<br />

wird durch Bundesärztekammer und <strong>Kassenärztliche</strong><br />

Bundesvereinigung von 1987 bestätigt.<br />

Dort heißt es: Eine Zweigpraxis wird<br />

durch Ankündigung von Sprechstunden in<br />

einer zweiten Praxisstelle charakterisiert. Fehlen<br />

diese Sprechzeiten, handelt es sich um<br />

ausgelagerte Praxisräume. Und ein Urteil des<br />

Bundessozialgerichts von 2001 untermauert<br />

die Sichtweise des Untersuchungsgremiums.<br />

Der Richterspruch erlaubt es, dass nichtpatientenbezogene<br />

Tätigkeiten durchaus in ausgelagerten<br />

Praxisräumen zulässig sind. Laborleistungen<br />

können zu diesen Leistungen<br />

gezählt werden. Lauterbach: „Die Staatsanwaltschaft<br />

liefert keinerlei Anhaltspunkte<br />

dafür, dass Bittmann bei dem Labor von einer<br />

genehmigungspflichtigen Zweigpraxis ausgegangen<br />

ist“.<br />

Zum Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt:<br />

Der Ausschuss kann diesen Vorwurf auf Grund<br />

der Sachlage nicht nachvollziehen. „Es ist hier<br />

überhaupt kein Vorteil für Bittmann ersichtlich“,<br />

erklärt Lauterbach. Bestechlichkeit setze<br />

dieses allerdings voraus. Bittmann habe den<br />

damals üblichen Marktpreis von 5,- DM bezahlt.<br />

Auch hier sei der Vortrag der Staatsanwaltschaft<br />

von vornherein unschlüssig.<br />

Nach diesen Informationen konnte endlich<br />

die Wahl beginnen.<br />

Nach 15 Jahren Schluss<br />

Zunächst stand die Wahl des innerärztlichen<br />

Vorstandsmitglieds, zuständig für Prüfwesen<br />

und Qualitätssicherung, auf dem Programm.<br />

Zwei Kandidaten hatten ihren Hut<br />

in den Ring geworfen. Dr. Hans Köhler, bisher<br />

Stellvertreter Bittmanns, trat nach sieben<br />

Jahren in dieser Position wieder an. Sein Gegenkandidat<br />

war Hausarzt Ralf Büchner, der<br />

bereits einmal für eine Legislatur Beisitzer im<br />

Vorstand der KV gewesen war.<br />

In einer kurzen Präsentation ihrer Personen<br />

hatte Büchner noch mal klar gemacht,<br />

dass er den Service der KV weiter ausbauen<br />

werde und die KV weiter den Ärzten dienen<br />

sollte, wie es die Ärzte für die Patienten tuen.<br />

Köhler setzte auf die Karte Kontinuität und<br />

empfahl sich den Abgeordneten durch seine<br />

siebenjähige Tätigkeit als stellevertretender-<br />

Vorstand, in denen er den Bereich mit Übersicht<br />

geführt hatte.<br />

19 zu 10 für Büchner hieß im Anschluss<br />

das überraschende, aber deutliche Wahlergebnis.<br />

Damit war für den hausärztlichen Internisten<br />

Dr. Hans Köhler nach fünfzehn Jahren<br />

im Vorstand Schluss. Ralf Büchner wurde<br />

später zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />

gewählt.<br />

Ehrliches Ergebnis<br />

Für den Außenbereich und die politische<br />

Richtlinienkompetenz der KV bewarb sich neben<br />

dem amtierenden Vorsitzenden Dr. Bittmann<br />

kein weiterer Kandidat. Er bekräftigte,<br />

dass er ohne das Votum des Ausschusses nicht<br />

angetreten wäre. „Ich mag diese KV“, weil sie<br />

verbinde und nicht spalte, die Ärzte zusammenhalte,<br />

lautete eines seiner Motive. Außerdem<br />

sei das Votum seiner Frau entscheidend<br />

gewesen, die ihn aufgefordert hatte, der KV<br />

so nicht den Rücken zu kehren.<br />

Mit 25 Stimmen von 30 Abgeordneten errang<br />

Bittmann kein kommunistisches Ergebnis,<br />

was ihn sicherlich nicht betrübte. Zwei<br />

Abgeordnete hatten gegen ihn gestimmt, drei<br />

enthielten sich. Der 61jährige bewarb sich<br />

Nordlicht AKTUELL 11 | 2004<br />

auch als einziger für den Posten des Vorsitzenden<br />

und wurde mit 27 Stimmen gewählt.<br />

Echter Wettbewerb<br />

Wesentlich schwerer hatte es Hauptgeschäftsführer<br />

Dr. Bodo Kosanke, der sich gegen<br />

drei Mitbewerber durchsetzen musste.<br />

Auch hier war es eine spannende Wahl. Kreisstellenleiter<br />

Bernd Thomas stand gemeinsam<br />

mit zwei externen Bewerbern bereit, in den<br />

Vorstand einzuziehen. Er empfahl sich mit<br />

25jähriger Hartmannbund-Erfahrung und<br />

sagte zu, die Kontinuität der KV zu bewahren,<br />

Synergien zu Verbänden zu suchen und die<br />

Sache allgemein besser zumachen.<br />

Neben ihm kandidierte Prof. Matthias Hühn<br />

aus Hannover. Mit Lehraufträgen an der Bundeswehrhochschule<br />

in Hamburg und in Singapur,<br />

Bankmanagement und Unternehmensberatung<br />

wehte während seiner Vorstellung<br />

eine außerordentlich exotische Brise<br />

durch den Abgeordnetensaal, von dem sich<br />

vielleicht so manche Frau beeindrucken ließ.<br />

Denn der 38jährige überzeugte nicht nur mit<br />

einer ungewöhnlichen Vita, sondern auch<br />

durch eine freie Sprache ohne Mikrofon und<br />

ein sympathisches Auftreten.<br />

Doch das sind Eigenschaften, die Dr. Bodo<br />

Kosanke auch nicht fremd sind. Ebenfalls ohne<br />

audiovisuelle Verstärkung stellte sich der vor,<br />

den eigentlich alle kannten. 20 Jahre Erfahrung,<br />

vier Vorstände erlebt und vor allem als<br />

Doppelpack erhältlich, das überzeugte wohl<br />

die Wähler. Denn Kosanke will nach drei Jahren<br />

das Amt abgeben - dann 64jährig - und<br />

seinen jetzigen Kollegen Dr. Ralph Ennenbach<br />

empfehlen. Die Vorteile lägen auf der<br />

Hand: Sie bekämen jetzt beide und später einen<br />

jungen, dynamischen und erfahrenen<br />

Nachfolger. „Das Maximum für ihr Geld“,<br />

wie er es nannte. Und diese Idee sollte Erfolg<br />

haben.<br />

Mit 15 Stimmen gewann Kosanke schließlich<br />

die Wahl. Prof. Hühn folgte mit beachtlichen<br />

7 Stimmen vor Thomas mit 6 und Dr.<br />

Konrad Heßner mit 2.<br />

Sellschopp nach Berlin<br />

Als Abgeordneten für den Länderausschuss<br />

der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung<br />

wählte die Abgeordnetenversammlung Dr.<br />

Christian Sellschopp. Um die Fahrkarte in die<br />

Bundeshauptstadt hatten sich auch die Abgeordneten<br />

Andreas Stanisak, Dr. Gunthram<br />

Heidbreder und Dr. Horst Hilpert beworben.<br />

Sellschopp wird gemeinsam mit Bittmann und<br />

einem weiteren Vorstandsmitglied die KVSH<br />

in Berlin vertreten. Zu seinem Stellvertreter<br />

wurde Dr. Andreas Bobrowski aus Lübeck gewählt.<br />

Robert Quentin, KVSH<br />

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