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AUS BKK WIRD BBK AUS BKK WIRD BBK - Kassenärztliche ...

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werden Ärzte künftig über<br />

den eigentlichen Praxissitz hinaus<br />

an zwei weiteren Orten ärztlich<br />

tätig sein dürfen. Auch ist es<br />

zulässig, einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

mit mehreren Praxissitzen anzugehören.<br />

So kann sich ein MVZ voraussichtlich auch<br />

dann gründen, wenn es nicht ausschließlich<br />

unter einem physischen Dach angesiedelt ist,<br />

sondern quasi „Filialen“ betreibt.<br />

Das MVZ kann sowohl Vertragsarztsitze<br />

übernehmen als auch nachbesetzen. Dabei<br />

sind u.a. die Altersgrenzen und der zeitliche<br />

Umfang der Tätigkeit zu beachten. Im Bereich<br />

der Anstellung von Ärzten sind gemäß<br />

§ 19 Abs. 2 (M)BO auch „fachfremde“ Ärzte<br />

in der internen Ablauforganisation eines MVZ<br />

vorgesehen. Es ist aus Sicht der Zulassungsabteilung<br />

selbstverständlich, dass sowohl Zulassungsausschuss,<br />

KVSH als auch Ärztekammer<br />

Hand in Hand arbeiten. Sie werden<br />

in der gegenwärtigen Umbruchphase bei der<br />

Lösung von anstehenden Problemen helfen,<br />

damit die jeweils notwendigen Kooperationsansprüche<br />

erfüllt werden können.<br />

Betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />

Bei der Frage der geeigneten Gesellschaftsform<br />

tauchen natürlich die Stichworte<br />

Umsatz, Kosten, Gewinne, Steuern und Liquidität<br />

auf. Marion Grosse, Leiterin der Betriebswirtschaftlichen<br />

Abteilung, erläuterte<br />

zunächst die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen<br />

Möglichkeiten im Detail. Haftung und<br />

Steuern sind und bleiben dabei die bohrenden<br />

Fragen auf der Suche nach der geeigneten<br />

Gesellschaftsform. Hier wurde allen Teilnehmern<br />

wieder deutlich, dass ohne eine strukturierte<br />

Kooperation keine Gesellschaftsform<br />

Bestand haben kann. Auch bei der genauen<br />

Darstellung von Einkommens-, Körperschafts-,<br />

Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer wurde<br />

klar, dass die jeweiligen Zielsetzungen genau<br />

zu prüfen und zwischen den Leistungserbringern<br />

abzustimmen sind.<br />

Zu den Zielen einer Kooperation in Form<br />

eines MVZ zählt nach Auffassung von Grosse<br />

auch das Ausnutzen von Einsparpotentialen<br />

im Bereich der Betriebskosten. Als Variablen<br />

können Personal,<br />

Raumkosten, gemeinsame Gerätenutzung<br />

und Einkaufsgemeinschaften betrachtet<br />

werden. Dagegen sind aber auch zusätzliche<br />

Kosten für Gründung und Betrieb<br />

des MVZ zu rechen. Möglicherweise wird z.B.<br />

ab einer bestimmten Organisationsgröße ein<br />

kaufmännischer Geschäftsführer notwendig.<br />

Allerdings ist eine spezielle betriebswirtschaftliche<br />

Planung ausschließlich im konkreten<br />

Einzelfall möglich. Je besser die Vorbereitung<br />

der Beteiligten dafür ist, desto einfacher<br />

wird es für alle.<br />

Modell als Anschauungsobjekt<br />

Den Abschluss der Referate bildete Manfred<br />

Jaspers, Leiter des sogenannten EDV-<br />

Brückenteams der KVSH. In diesem Team<br />

werden u.a. alle relevanten Modellrechnungen<br />

oder Simulationen für die niedergelassenen<br />

Ärzte erarbeitet. Anhand einer Modellrechnung<br />

für die MQR eG stellte Jaspers vor,<br />

was die konkreten Folgen wären, wenn die<br />

Ärzte eines MVZ<br />

• Weiterhin innerhalb des bisherigen Honorarverteilungsmaßstabs<br />

(HVM) mit ihren<br />

Individuellen Punktzahlvolumina (IPzV) abrechnen<br />

oder<br />

• Innerhalb eines neuen HVM mit Fallpunktzahlen<br />

und Regelleistungsvolumina<br />

(RLV) abrechnen<br />

Im ersten Fall würde das MVZ wie eine Gemeinschaftspraxis<br />

die Summe der Volumina<br />

der Einzelpraxen erhalten. Dann könnten z.B.<br />

nicht ausgeschöpfte Volumina einiger Praxen<br />

durch andere Praxen gefüllt werden. Allerdings<br />

zeigte ein Blick auf die Zahlen, dass nur<br />

ein verschwindend geringer Teil der Praxen<br />

das IPzV unterschreitet. Realitätsnah wäre<br />

dagegen die Frage des Schwerpunktes eines<br />

MVZ. Denn darüber könnte sich die Zuordnung<br />

zum hausärztlichen oder fachärztlichen<br />

Nordlicht AKTUELL 11 | 2004<br />

Versorgungsbereich mit den jeweiligen Punktwerten<br />

ableiten. Oder käme ein Individualbudget<br />

mit „altem“ Geld für das MZV<br />

in Betracht? Hier wird nach Aussage<br />

von Jaspers eine Neudefinition im<br />

HVM unumgänglich sein.<br />

Es ist auch absehbar, dass eine Verteilung<br />

der Punktzahlvolumina innerhalb des<br />

MVZ eines eigenen internen „Mini-HVM“<br />

mit einer Mengensteuerung bedarf. Wenn<br />

diese Verteilung auch sich verändernde Kostenstrukturen<br />

berücksichtigen soll, so kann<br />

die Verteilung nicht ohne Anpassung aus der<br />

alten HVM-Welt übernommen werden.<br />

Anhand der (mittlerweile nicht mehr aktuellen!)<br />

RLVs zeigte Jaspers, was für ein Fiasko<br />

bei deren Einführung entstanden wäre. Ein<br />

MVZ hätte eine zweistellige prozentuale Steigerung<br />

der RLVs bei weiter gedeckelter Gesamtvergütung<br />

erfahren! Soviel zu Honorarverteilungsmaßnahmen,<br />

die in Berlin am grünen<br />

Tisch entschieden werden.<br />

Fazit<br />

Die Inhalte der Vorträge wurden intensiv<br />

diskutiert und es wurde dann in Arbeitsgruppen<br />

der Frage nachgegangen, welche<br />

Vor- und Nachteile ein MVZ als mögliche Kooperationsform<br />

bieten würde.<br />

Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Vorteile: Steigerung der Patientenzufriedenheit,<br />

verbesserte Patientenversorgung Effizienzgewinne/Kostensenkung,<br />

Verbesserte<br />

Kommunikation, Versorgung aus einer Hand,<br />

bessere Verteilung von Arbeitsspitzen<br />

Nachteile: HVM-Unsicherheiten/Erlösverteilung,<br />

Einschränkung der Selbständigkeit?<br />

Möglicher Umzug aus bisheriger Praxis,<br />

erhöhter Koordinationsaufwand,Rolle<br />

des „Ärztlichen Leiters“ noch unklar<br />

Allen Beteiligten hat die Veranstaltung gezeigt,<br />

dass die Diskussion in die Praxisnetze zu<br />

tragen ist. Sollten andere Gruppen von Ärzten<br />

in Schleswig-Holstein ähnliche Symposien<br />

durchführen wollen, wird sich die KVSH<br />

gerne mit Know-How einbringen und Sie vor<br />

Ort unterstützen. Beam me up, KV<br />

Karsten Wilkening, KVSH<br />

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