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Arbeitssicherheit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

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Böschungen <strong>und</strong> Gräben mit senkrechten Wänden ohne<br />

Verbau bis 1,25 m Tiefe sind nur zulässig, wenn keine schädigenden<br />

Einflüsse vorliegen, die die Standsicherheit gefährden.<br />

Schädigende Einflüsse sind z.B.:<br />

• Störungen des Bodengefüges<br />

• nicht oder nur wenig verdichtete Verfüllungen oder<br />

Aufschüttungen<br />

• erhebliche Bestandteile an organischen Bestandteilen bei<br />

weichen bindigen Böden<br />

• Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung durch offene Wasserhaltung<br />

• Zufluss von Schichtenwasser<br />

• nicht entwässerte Fließsandböden<br />

• Austrocknung von nicht bindigen Böden<br />

• fehlender lastfreier Schutzstreifen bei Baugruben <strong>und</strong><br />

Gräben mit mehr als 0,80 m Tiefe<br />

• Starke Erschütterungen aus Verkehr <strong>und</strong> Verdichtungs-<br />

arbeiten<br />

Praktische Ausbildung<br />

zum Grabenverbau<br />

(Leichtverbau)<br />

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