Arbeitssicherheit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
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<strong>Garten</strong>bau-Berufsgenossenschaft<br />
Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:<br />
nach § 14 Gefahrstoffverordnung<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
VSG 4.5 Tätigkeit: Be- <strong>und</strong> Verarbeitung von Stein<br />
Quarzstaub<br />
Quarzstaub bezeichnet lungengängigen Staub, der kristallines Siliziumoxid (Quarz, Cristobalit, Tridymit) enthält. Quarzstaub<br />
(silikogene Stäube) kann Krebs verursachen.<br />
Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />
–Insbesondere be<strong>im</strong> Trockenschnitt von Natursteinen (Sandstein, Quarzit, Grauwacke,<br />
Kieselschiefer, Granit, Porphyr, B<strong>im</strong>sstein u. a.), aber auch Betonfertigteilen oder<br />
Pflastersteinen können Quarzstäube entstehen.<br />
–Einatmen kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen.<br />
Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />
–Staubentwicklung bei allen Be- <strong>und</strong> Verarbeitungsvorgängen vermeiden oder min<strong>im</strong>ieren.<br />
–Werkstücke während der Bearbeitung nass halten.<br />
–Alternative Bearbeitungsverfahren (Nassschneidetisch) einsetzen.<br />
– Arbeitsplätze <strong>und</strong> Maschinen müssen regelmäßig von Staubablagerungen gereinigt werden<br />
(nicht mit Druckluft abblasen).<br />
–Trockenbearbeitung nur bei Verwendung wirksamer Absaugungen.<br />
– Aufenthalt in staubbelasteten Bereichen auf das Notwendigste beschränken.<br />
–Vor Pausen <strong>und</strong> bei Arbeitsende mit Staub verunreinigte Körperpartien waschen.<br />
– Nach Arbeitsende verstaubte Arbeitskleidung gegen Straßenkleidung wechseln.<br />
–Verstaubte Arbeitskleidung regelmäßig waschen oder austauschen.<br />
Augenschutz: Geschlossene Schutzbrille tragen.<br />
Körperschutz: Geschlossene Arbeitskleidung tragen.<br />
Atemschutz: Bei Staubentwicklung Atemschutz mit Partikelfilter (mind. P 2) oder FFP 2 tragen.<br />
Verhalten <strong>im</strong> Gefahrfall<br />
–Störungen an Filteranlagen sind nur unter Benutzung von Atemschutz zu beheben!<br />
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />
Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112<br />
– Nach Augenkontakt mit reichlich Wasser ausspülen.<br />
Bei anhaltender Augenreizung Augenarzt aufsuchen.<br />
Sachgerechte Entsorgung<br />
–Staubende Produktions-/Bearbeitungsabfälle <strong>und</strong> -reste nicht am Arbeitsplatz lagern.<br />
Reinigungsarbeiten möglichst staubfrei durchführen.<br />
Datum Unterschrift des Unternehmers<br />
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen <strong>und</strong> Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinst<strong>im</strong>men.<br />
Stand 09/07