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zum download - Feuerwehr Marienberg

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Mehrmals jährlich waren die „Herd-Stätten und Feuer-Öfen“ von Ruß zu reinigen, mit Spänen und Licht ohne<br />

Laterne war vorsichtig umzugehen.<br />

„ ... über ein Fuder Reißholz durfte niemand in seiner Behausung aufstapeln.“<br />

Die Vorschriften verpflichteten auch zur Anschaffung von „Feuergeräten“, was auch bei durchgeführten<br />

Kontrollen mit überprüft wurde.<br />

Bei jedem Bürger sollten wenigstens eine Fahrt (Leiter Red.), 1 Feuerhaken, 2 Schindelkrücken und 1<br />

lederner Wassereimer im Hause zu finden sein. Von Walpurgis bis Michaelis hatte jeder Bürger ein<br />

halbes Bierfaß voll Wasser vor und ein solches in seinem Hause zu halten. Wer dergleichen Gefäße des<br />

Nachts aus Mutwillen umstößt, soll jedes Mal mit 1 gut Schock oder 14 tage lang mit Gefängnis<br />

gestrafet, und darinnen mit Wasser und Brod gespeiset werden. An allen Gassenkreuzungen standen große<br />

und mit einer Schleife versehene wassergefüllte Bottiche, die <strong>zum</strong> Brandherd zu bringen waren.<br />

Es heißt deshalb auch weiter:<br />

Fuhrleute und Kärrner, Wagen- und Pferdebesitzer eilen bei Feuerschein und beim Stürmen der Glocke<br />

mit ihren Geschirren zu den Wasserfässern, um sie an das Feuer zu befördern.“ Für die Schnellsten bei<br />

der Herbeibringung dieser Wasserbottiche gab es Geldprämien.<br />

Den Feuerschutz in unserer Stadt <strong>Marienberg</strong> übernahm zunächst eine Bürgerwehr, die sich aus kräftigen<br />

männlichen Einwohnern zusammensetzte und sich im Brandfalle als Helfer und Retter bei der Löschung von<br />

Bränden betätigte.<br />

In der 1822 aufgestellten und im Jahr 1828 bestätigten „Feuerlöschordnung“ ist bereits das Verbot vermerkt,<br />

Teiche und Wasserbehälter in und bei der Stadt trocken zu legen. Es sollten vielmehr zwei neue Wasserbehälter<br />

und auch ein Teich vor dem Zschopauer Tor angelegt werden. Der zweite Abschnitt der neuen Feuer-Ordnung<br />

enthält Gebrauchsanweisungen für die Geräte. Als Spritzenmeister sind Schmiede, Schlosser, Wagner,<br />

Kupferschmiede und Sattler genannt.<br />

Der dritte Abschnitt enthält die Ordnung des Löschens. Die Oberaufsicht führt der Bürgermeister, dann folgen<br />

fünf Direktoren, von denen vier Ratsmitglieder sein müssen. Wenn sich darunter der Hauptmann der Schützen<br />

befindet war der Fünfte aus den Viertelmeistern zu wählen. Der erste Direktor leitete die Löschung der<br />

brennenden Gebäude, der Zweite den Schutz der zunächst gefährdeten Gebäude, der Dritte die Wasserreihen, der<br />

Vierte den Wasserzufluss zu den Bottichen oder Bassins, der Fünfte die Feuerwachen einschließlich der Wache<br />

bei den geretteten Sachen. Jeder Viertelmeister erhielt eine Spritze unter sein Kommando. Andere Anordnungen<br />

regelten die Einteilung der Einwohner zu den Spritzen, Leitern, Feuerhaken u.s.w.<br />

Vom Stadtverordnetenkollegium wurde 1846 geklagt, dass bei dem Feuer<br />

am 16. Januar des gleichen Jahres die Geräte nicht im brauchbarem<br />

Zustande gewesen wären, die <strong>Feuerwehr</strong>ordnung bei aller Vortrefflichkeit<br />

doch mancher Verbesserung bedürfe und das Löschpersonal zu wenig mit<br />

den Geräten vertraut sei.<br />

Die Abbildung rechts wurde dem Produktangebot der „Magirus Ulmer<br />

AG Ulmer Leiter Construktion“ entnommen. Das Firmen-Courent liegt<br />

in den Archivunterlagen der Freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Marienberg</strong> vor, wo<br />

zahlreiche Einsatzmittel des 18. Jahrhunderts, angefangen von<br />

persönlicher Ausrüstung wie Helm, Hakengurt und Löschgeräte bis zu<br />

mechanischen Schiebeleiter und diversen Handdruckspritzen angeboten<br />

wurde.<br />

Wie auch in späteren Jahren bestimmte die finanzielle Lage der<br />

Kommune die Ausrüstung der Wehren.<br />

Abbildung 8 Propekt Magirus Ulmer AG Leiter

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